Ihr Vorschlag eines "körperlichen Grundlagenlehrgangs" klingt ja, so im Raum stehend, sehr sinnvoll.
Ich denke da sind wir uns alle einig.
Allerdings: Wer soll diesen Lehrgang anbieten und durchführen und in welchem Status sollen Teilnehmer und Ausbilder denn diesen Lehrgang durchführen - und wer soll die Kosten dafür tragen? Das lassen Sie leider im Dunkeln.
Da ich bereits darauf hinwies, dass das wohl eindeutig eine Entscheidung auf ministerieller oder aber mindestens auf GI-Ebene ist, ist diese Vorhaltung wohl schon rein funktionell abwegig. Für das Vertrauen, dass ich dem Ministerium hier sinnvolle Unterstützung bringen kann danke ich allerdings.
Dass ein solcher Lehrgang ausschließlich "zivile" Inhalte beinhaltet ist bereits die erste völlig unsinnige Selbstbeschränkung von Personen, die sich offenkundig
nicht gehaltvoll mit dem Thema auseinandersetzen wollten.
Natürlich mache ich einen solche Lehrgang zur Pflicht für
alle die ihren Dienst als Soldat bei der Bundeswehr beginnen und natürlich packe ich in einen solchen Lehrgang die Masse des theoretischen Unterrichts einer Grundausbildung. Recht, Ballistik, Innere Führung, PolBil. Der Gedanke, dass man mit Menschen 9 Stunden am Tag Sport macht wäre ja auch nicht nur abstrus, sondern kontraproduktiv.
Und entschuldigung, wenn mir bei dem Thema jemand mit der Kultushoheit der Länder als Hinderungsgrund kommt muss ich ihn durchaus fragen, ob er das Ernst meint, keine Lust hatte, fachlich überfordert war oder ob er Drogen genommen hat. Und wenn er das wirklich Ernst meint, dann müsste ich ihn direkt fragen, wie er meint, dass die Universitäten der Bundeswehr oder die Bundeswehrfachschulen entstanden sind. Mit so einer Mentalität würden die heute noch nicht stehen.
Wenn es an der Kultushoheit hapern sollte müsste ja gleichzeitig die Ablehung von 16 Bundesländern beigelegt sein, sich mit dem Thema überhaupt beschäftigen zu wollen, was schlicht ein Ding der Unmöglichkeit wäre. Letztlich wären die Länder vom Grungesetz her aber auch einfach verpflichtet (!) durch die Schaffung der Voraussetzungen - für die Bundeswehr unter ihrer Kultushoheit - dem Bund den Erhalt der Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen - Staats- und Verfassungsrecht sollten Juristen im Normalfall mal gehabt haben. Aber da es sich nicht um einen rein "zivilen" Lehrgang handelt (das wäre einfach völlig unzweckmäßig) stellt sich diese Frage nichtmal.
Dass diese Antwort von einem Juristen gekommen sein soll in einer Zeit in der alle Ebenen der Bundeswehr und nahezu jede Ausbildungseinrichtung Verträge mit zivilen Bildungsträgern und den Ländern schließt, um die Ausbildung der Bundeswehr in Teilen auch zivil formell anzuerkennen ist doch geradezu ein Witz. Wer gibt sich denn bitte mit so einer Aussage zufrieden?
Wenn ein Jurist der Bundeswehr mit dem Ergebnis "geht nicht" eine Prüfung beendet habe ich vermutlich automatisch zwei Disziplinarverfahren zu prüfen:
1) Gegen denjenigen, der den Prüfauftrag formuliert hat auf den ein "geht nicht" als Antwort gegeben werden kann, weil es gar nicht um ein "Ja" oder "Nein" geht, sondern um das "Wie?". Das ist schlicht Arbeitsverweigerung.
2) Gegen den Juristen, weil er nicht im Sinne des Dienstherren gehandelt und geprüft hat. Er soll nicht "Recht sprechen", sondern im Sinne des Dienstherren Lösungswege aufzeigen. Klarer Verstoß gegen die Treuepflicht.
Das Problem vieler Bundeswehrjuristen ist, dass sie durch ihre Tätigkeiten in der Rechtspflege der Bundeswehr - insbesondere als WDA - so darauf gepolt sind Sachverhalte als Kläger und Richter in einem zu bewerten, dass sie ihre eigene Stellung im System gar nicht mehr korrekt bewerten können. Der Auftrag ist bei einer Machbarkeitsprüfung eben
nicht aufzuzeigen, gegen welche Regelungen man verstoßen
könnte, sondern schlicht mit welchen - noch so abstrusen - Konstrukten man den Auftrag unter welchen Bedingungen umsetzen kann. Einfache Regel: Wenn der Jurist durch seine Ergebnisse operative Entscheidungen effektiv vorwegnimmt ist mindestens etwas falsch gelaufen, eventuell aber auch ein Dienstvergehen begangen worden.
Niemand hat behauptet, dass die Versäumnisse der Vorgesetzten im OABtl einzelursächlich zu diesen Unglücksfällen führten.
Das Implizieren oder unterschwellige Andeuten der Abhängigkeit der Todesfolge von etwaigen "unzweckmäßigen Entscheidungen" - die ausschließlich unterstellt sind - ist noch viel schlimmer als eine solche Behauptung. Wie man ja hier sieht kann man mit Kameraden Schlitten fahren und dann behaupten man hätte nichts gemacht.
Das mag auf politischer Ebene anerkanntes und übliches Verhalten sein, als Soldat verbietet sich soetwas aber, auch wenn man vielleicht schon länger durch die politische Ebene geprägt wird.
Niemand hat auch behauptet, dass man zu vertretbarem Aufwand eine "Hundertprozentmusterung" durchführen wolle. Woher nehmen Sie denn diesen impliziten Vorwurf?
Aus den öffentlichen Verlautbarungen des GI und Ihrer hier entsprechenden Wiedergabe. Und der Vorwurf "habe ich nie gesagt" verfängt halt nicht, wenn man eben mit politischer Manier bestimmte Eindrücke explizit erwecken will (wie der GI) und damit eben Amtsträger unter Generalverdacht stellt. Die Feststellung, dass es eben keine "hundert Prozent Musterung" geben kann ist genau die Feststellung, die der GI - und Sie -
nicht tätigen wollte(n).
Gruß Andi