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FWDL Weiterverpflichtung Trennungsgeld

Begonnen von Dean14, 21. August 2017, 14:22:49

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Dean14

Moin,

da ich keine vergleichbare Frage mit der SuFu finden konnte, frage ich hier:

Ich habe Ende letzten Jahres meinen FWD angefangen und damals noch bei meinen Eltern gewohnt. Wenn ich jetzt während des FWD eine Wohnung miete und anerkennen lasse, steht mir dann mit der Weiterverpflichtung zum SaZ Trennungsgeld zu? Ist es erheblich, wohin ich ziehe?

Ich bedanke mich schonmal für die Antworten.

Gruß

Dean

BSG1966

Wenn Sie unter 25 sind, sind Sie ohnehin zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet...

LwPersFw

Wenn Sie als FWDL jetzt SaZ werden (Erstverpflichtung), ist dies bei der Frage Zusage der
Umzugskostenvergütung (UKV) wie eine Einstellung zu behandeln.

D.h. in Vorbereitung der Erstverpflichtung muss man Sie befragen, ob Sie über einen
eigenen Hausstand verfügen.

Dieser muss vor dem Datum der Erstverpflichtung bestanden haben.
Ist dies der Fall ... müssen Sie auch den Mietvertrag vorlegen.

Wenn diese Wohnung mehr als 30 km von der Einheit entfernt ist, bei der Sie SaZ werden,
können Sie im Rahmen der Befragung erklären, dass Sie die Zusage der UKV nicht wollen.

Achten Sie dann darauf, dass Ihnen mit den Unterlagen zur Erstverpflichtung auch ein
Schreiben ausgehändigt wird, in dem sinngemäß steht, dass Ihnen im Rahmen der
Erstverpflichtung die UKV nicht zugesagt wird, da Sie über einen eigenen Hausstand
gem. § 10 Abs 3 BUKG verfügen
.

Auf die Lage der Wohnung zum Dienstort kommt es dabei nicht an !
Sie kann z.B. auch 500 km entfernt sein !
Auch spielt es keine Rolle, dass Sie ggf. derzeit zum Wohnen in der GMU verpflichtet sind.



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Dean14

Vielen Dank für diese Antwort.
Es ist bei solchen Themen leider sehr schwer eine verlässliche Antwort zu finden.
Ich habe das Thema jetzt mit meinem Spieß angeschnitten, mal sehen was er dazu sagt.

Dean14

Gibt es irgendeine Zeitspanne, die der Hausstand vorher bestehen muss, oder reicht irgendwann davor aus?
Mir wurde etwas von 3 Monaten erzählt, kann das aber nicht so recht glauben, ich habe da bisher nichts drüber gefunden.

Ralf

ZitatDieser muss vor dem Datum der Erstverpflichtung bestanden haben.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Bei Einstellungen und Erstververpflichtungen muss der Hausstand davor bestanden haben...ohne Fristen.


Anders sieht es bei Versetzungen aus.

Hier hat das BMVg 2015 klargestellt...
Ist dem Soldaten eine Versetzung angekündigt worden und richtet er nach dieser Ankündigung einen Hausstand ein, wird dieser für die Versetzung nicht berücksichtigt.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Dean14

Und schon wieder danke ich euch vielmals!
Ich finde es schade, dass so viel Halb-/Nichtwissen in der Truppe kursiert und dann auch noch als Wahrheit verkauft wird.

KlausP

Ich weiß ja nun nicht, wen Sie "in der Truppe" dazu gefragt haben, aber Mannschafter oder auch viele Vorgesetzte haben damit nie oder nur sporadisch zu tun und sind dafür auch nicht im Geringsten ausgebildet. Mit solchen Fragen sollte man sich immer an ReFue, Spieß oder vielleicht noch Perser wenden. Der ReFue sollte es wissen, die anderen wissen zumindest, wo es geschrieben steht.  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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