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Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung utV

Begonnen von LwPersFw, 04. Oktober 2017, 13:40:34

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LwPersFw

Im Anhang die seit 01.09.2017 geltende neue Rechtsnorm zur utV.

Die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung wird derzeit erarbeitet.

Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
(Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung – BwHFV)
Vom 11. August 2017



§ 1
Zweck

Die Gewährung der Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung dient der Erhaltung,
Wiederherstellung und Verbesserung der Gesundheit der Soldatinnen und Soldaten.

K a p i t e l 3
Sc h l u s s v o r s c h r i f t e n

§ 31
Verwaltungsvorschriften

Die Verwaltungsvorschriften zur Durchführung dieser Verordnung erlässt das Bundesministerium der Verteidigung oder eine von ihm bestimmte Stelle.

§ 32
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 69 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes
vom 14. Februar 2007 (VMBl S. 54), die zuletzt durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift vom
25. Juni 2009 (VMBl S. 85) geändert worden ist, außer Kraft.

[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen


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