Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Dauerhafte Verleihung vorläufiger Dienstgrade

Begonnen von BWDSF, 02. November 2017, 10:56:13

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

BWDSF

Zitat von: Andi8111 am 02. November 2017, 12:54:38
Zitat von: BWDSF am 02. November 2017, 12:11:49
Zitat von: KlausP am 02. November 2017, 12:09:28
Der vorläufige Dienstgrad wird aber nur dann endgültig verliehen, wenn eine Beorderung auf einem entsprechenden Dienstposten (also entweder auf einem "STAN-V-Dienstposten" oder einem gespiegelten STAN-Dienstposten) erfolgt. Das ist hier meiner Meinung nach nicht der Fall, den bei Ihnen wird der vorläufige Dienstgrad ja nur für die Dauer der besonderen Auslandsverwendung verliehen.

Auf welche Vorschrift stützen sie diese Aussage?


Sag mal, gehts noch? Was trollt der hier denn rum?
Ihre Frage war: Auf welche Vorschrift stützt Klaus die Aussage, dass die Beförderung nur als beorderter Res auf einem SollOrg DP möglich ist.

Und Sie kommen jetzt mit persönlicher Eignung? Was soll uns denn das sagen?

BEFÖRDERUNGEN IN DER RESERVE SIND, unabhängig von allen anderen Voraussetzungen, NUR MIT BEORDERUNG AUF EINEM SOLLORG DP MÖGLICH! Basta.


Langsam kommen wir in den beleidigenden Bereich. Sachlich geht anders. Sie haben "202." zitiert, ohne weitere Information, also ging ich davon aus, dass sie die von mir zitierte Vorschrift meinen, eine Recherche auf Grundlage Ihrer Information war nicht möglich. Dementsprechend mein Zitat, was von Ihrer Quelle abweicht. Wenn das schon zum "trollen" reicht, bitte. Aussagen wie "Das war schon immer so und ist auch gut so" oder "Basta." sind da wenig hilfreich, was vielleicht auch nicht beabsichtigt war. Wie dem auch sei, vielleicht haben Andere ja Hilfreicheres beizutragen.

@KlausP: Erfahrungen sind natürlich auch hilfreich, konkrete Vorschriften aus denen sich dies klar ableiten lässt aber halt noch mehr.

svres

handelt es sich tatsächlich um einen vorläufigen Dienstgrad oder evtl. um einen vorläufigen (zeitweilig höheren) Dienstgrad?

dazu hier mehr: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=60902.15

Andi8111

3.1 Allgemeine Voraussetzungen
3.1.1 Geltungsbereich
301. Diese Bestimmungen gelten für die Beförderung von Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr.
3.1.2 Grundsätze
302. Die Beförderung richtet sich nach den Grundsätzen von Eignung, Befähigung und Leistung sowie dem Bedarf der Streitkräfte für die funktions-, dienstgrad- und altersgerechte Stellenbesetzung im Aufgabenspektrum der Streitkräfte. Sie ist nur zulässig, wenn die zu Befördernden auf einen dem Beförderungsdienstgrad entsprechenden Dienstposten beordert23 sind. Für Beförderungen des in Nrn. 313-315 genannten Personenkreises ist eine Beorderung nicht erforderlich. (das betrifft ROAs).

23. Beorderungsverhältnisse sind: Verstärkungsreserve, Personalreserve, Personalreserve Überleitung.

Und solange Sie keine Mitteilung über eine Beorderung des zuständigen KCBw erhalten haben, wird es nix.
Unbenommen ist, dass Sie eventuell bis dahin einen DP finden und bekommen. Dafür viel Glück.

KlausP

Zitat... @KlausP: Erfahrungen sind natürlich auch hilfreich, konkrete Vorschriften aus denen sich dies klar ableiten lässt aber halt noch mehr. ...

Deshalb habe ich ja den offiziellen Download-Bereich von reservisten.bundeswehr.de verlinkt. In der von mir verlinkten Vorschrift gibt es für Zivilpersonal der BW sogarceinen eigenen Abschnitt. Raussuchen müssen Sie sich das dann schon selber.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

svres

sorry, kanns leider nicht editieren
meine natürlich: vorläufiger vs. vorübergehender DG

BWDSF

Zitat von: svres am 02. November 2017, 13:21:48
sorry, kanns leider nicht editieren
meine natürlich: vorläufiger vs. vorübergehender DG

Nun, meine Beförderungsurkunde lässt da keinen Interpretationsspielraum, definitiv vorläufig ;)

Brötchen.mit.Zwiebelmett

ZitatVerleihung militärischer Dienstgrade an Zivilpersonal
3.8.4.1 Zivilpersonal, das Katalog-Aufgaben, Aufgaben der Wehrverwaltung oder
fachbezogene Aufgaben im Zusammenhang mit einer besonderen
Auslandsverwendung im Soldatenstatus wahrnimmt
3328. Zivilpersonal, das Katalog-Aufgaben, Aufgaben der Wehrverwaltung oder fachbezogene
Aufgaben während der Teilnahme an einer besonderen Auslandsverwendung bzw. einer mit der
besonderen Auslandsverwendung verbundene Ausbildung im Soldatenstatus wahrnimmt, leistetdiesen RD in dem ihm verliehenen Dienstgrad. In den Fällen, in denen bisher kein Dienstgrad
verliehen wurde oder wenn der nach der Vergleichstabelle (siehe GAIP) zu verleihende Dienstgrad
höher ist als der bereits verliehene, wird der Dienstgrad nach der Vergleichstabelle vorläufig verliehen.
Der vorläufig verliehene höhere Dienstgrad kann nach Erfüllung der Voraussetzungen gemäß
A-1340/49 endgültig verliehen werden. Die Voraussetzungen gelten für Zivilpersonal, welches an einer
besonderen Auslandsverwendung teilnehmen soll, als erfüllt, wenn die im Rahmen einer besonderen
Auslandsverwendung vorgesehene einsatzvorbereitende Ausbildung erfolgreich absolviert wurde,
mindestens 24 Tage Wehrdienst in einer besonderen Auslandsverwendung geleistet wurden und
eine Beurteilung gemäß den Vorgaben der A-1340/50 erstellt wurde. Die Verleihung weiterer
vorläufiger höherer Dienstgrade nur aufgrund einer Beförderung oder Höhergruppierung im zivilen
Statusverhältnis ist nicht zulässig. Sind nach der endgültigen Verleihung des zunächst vorläufig
verliehenen höheren Dienstgrades die zeitlichen Voraussetzungen für eine weitere Beförderung gemäß
A-1340/49 nach einer Höhergruppierung im zivilen Statusverhältnis noch nicht erfüllt, so gilt die
Ausnahme nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 SLV als genehmigt mit der Folge, dass sofort eine Beförderung
vorgenommen werden kann. Verzichtet die betroffene Reservistin oder der betroffene Reservist aufgrund
einer bestehenden Beorderung auf eine Beförderung, wird der höhere Dienstgrad nach der
Vergleichstabelle für die Dauer der Verwendung zeitweilig verliehen. Zivilpersonal gemäß dieser
Absatznummer nimmt an keinem Eignungsfeststellungsverfahren gemäß Abschnitt 3.6.5.3 teil.
Ansonsten richtet sich das weitere Verfahren nach den Vorgaben gemäß Abschnitt 3.6.3.
Quelle: A2-1300/0-0-2

BWDSF


Andi8111

Aha. Ich war mir nicht darüber im Klaren, dass Sie dieser Gruppe angehören. Dann ist das natürlich der richtige Passus der Verordnung.


HosaBrack

Gibt es eigentlich einen tieferen Sinn, dass Zivilbedienstete im Auslandseinsatz mit militärischem DG ausgestattet werden?

Exberliner

Senf meine Person:

geeignet ungedient - alles erkämpft - Ausbildung - Zusatz - ATN - Schlapp 40 WÜTage - Beordert - NOCH NICHT BEFÖRDERT - weil...  OHNE Beorderung keine Beförderung. Diese ist erst vor kurzem passiert.

Andere waren am ersten Tag Oberstleutnant vorl.

Ich bin noch immer S. Erste Beförderung somit der nicht zu überspringende DG  G

Ja - damit muss man leben können.

Ex-Berliner  OG d.R.   Ich tue recht und scheue keinen Feind. (Wilhelm Tell; Schiller)

F_K

@ HosaBrack:

Sogar einen offensichtlichen Grund: Weil diese Personengruppe als Soldat in den Einsatz geführt wird.
Eine größere Anzahl der in der Statistik ausgewiesenen Reservisten im Einsatz gehört dieser Personengruppe an.

@ Exberliner:

So what?

Es kommt immer darauf an, was der Soldat KANN - und was benötigt wird.

Gehst Du in einen Einsatz?

Unterschied erkannt? - ja, damit muss man leben.

KlausP

Zitat von: HosaBrack am 02. November 2017, 14:50:00
Gibt es eigentlich einen tieferen Sinn, dass Zivilbedienstete im Auslandseinsatz mit militärischem DG ausgestattet werden?

Das hat was mit dem Kombattantenstatus zu tun.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Exberliner

Zitat von: KlausP am 02. November 2017, 16:19:52
Zitat von: HosaBrack am 02. November 2017, 14:50:00
Gibt es eigentlich einen tieferen Sinn, dass Zivilbedienstete im Auslandseinsatz mit militärischem DG ausgestattet werden?

Das hat was mit dem Kombattantenstatus zu tun.

Ich habe es mich nicht getraut zu schreiben... (so als Frischling)
Ex-Berliner  OG d.R.   Ich tue recht und scheue keinen Feind. (Wilhelm Tell; Schiller)

Science_Guy

Frage hierzu:

Angenommen ich hab meine Lehrgänge, meine 24 Tage und meine Beurteilung, alles liegt bei BAPersBW usw...

Erfolgt die endgültige Verleihung des (bisher vorläufig) höheren Dienstgrades dann im Rahmen einer RDL oder passiert das einfach schmucklos per Post?

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau