Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Kindergeld

Begonnen von LwPersFw, 16. November 2017, 08:14:58

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

LwPersFw

Quelle: BVA - Bundesfamilienkasse

Thema: Änderung der Antragsfristen nach § 66 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)

"die Festsetzungsfrist für Kindergeldfestsetzungen beträgt nach § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
Abgabenordnung (AO) vier Jahre. Damit kann Kindergeld nach bisheriger Rechtslage vier Jahre
rückwirkend festgesetzt und auch ausgezahlt werden, wenn der Antrag bis zum 31.12.2017 gestellt wird.

Mit Wirkung vom 01.01.2018 wurde § 66 Abs. 3 EStG durch Art. 7 Nr. 7 des Gesetzes zur
Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
(Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG; BGBl I Nr. 39 S. 1682 – 1692) geändert.

§ 66 Abs. 3 EStG lautet ab 01.01.2018:

,,Das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats
gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist."

Damit kann eine Auszahlung von Kindergeld für Anträge, die ab 01.01.2018 eingehen, rückwirkend nur für sechs Monate erfolgen.

Allerdings bezieht sich § 66 Abs. 3 EStG nur auf die Auszahlung des Kindergeldes und wirkt sich
nicht auf die Festsetzungsfrist von vier Jahren aus.

Damit ist es der Familienkasse weiterhin möglich, bei Vorliegen der Voraussetzungen rückwirkend
vier Jahre Kindergeld festzusetzen, also einen Kindergeldanspruch festzustellen
,
jedoch nur für sechs Monate rückwirkend nachzuzahlen.

Dies kann für Kindergeldberechtigte wichtig sein, die rückwirkend einen Kindergeldanspruch
festgestellt haben müssen, um vom Kindergeldanspruch abhängende sonstige Leistungen
(Besitzstandszulage, Familienzuschlag, Beihilfeanspruch u.a.) bei anderen Stellen beantragen zu können."


http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VII/015_Kindergeld/kindergeld_node.html


https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,53295.0.html
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Seit 01.05.2018 können die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes ihre Daten abgleichen...

Grundlage ist die Kindergelddaten-Abrufverordnung - KiGAbV


... siehe Anhang

[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Im Anhang eine aktuelle Info-Broschüre zum Thema.

Stand : Januar 2018

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Marcel M.

Hallo Kameraden.

Ich leiste mein Dienst an bord und werde demnächst heiraten.
Meine Frau und ich leben zusammen.
Wisst ihr zufällig was man für Zulagen bekommt?
Bzw was man also osg Lohnsteuerklasse 3 bekommt?

Ralf

Selbst ist der Mann ;-) http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

BulleMölders

Zitat von: Marcel M. am 23. August 2018, 17:17:25
Bzw was man also osg Lohnsteuerklasse 3 bekommt?
Das gleiche (Brutto) wie ein OSG mit Lohnsteuerklasse 1, nur der Steuerabzug ist geringer.

FoxtrotUniform

Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau