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Strafakte

Begonnen von Mustafa-44, 22. November 2017, 22:59:13

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Mustafa-44

Schönen guten Tag ich hab mal eine Frage an euch ich hab mich am 5.10.2017 bei der Bundeswehr beworben und vor kurzem wollten die eine Einsicht in meine strafakte hab alles vorbereitet und mit der Post nach Stuttgart abgeschickt und wollte fragen wie lange es dauern kann bis die alles geprüft haben würde mich sehr freuen wenn ihr mir antworten könnt

OSB

Kauf Dir bitte mal ein paar Satzzeichen, das liest sich ja grauslich.

Zur Dauer: Ist die "Strafakte" leer oder enthält sie Eintragungen?

Mustafa-44

Sorry für mein deutsch ist nicht das beste aber naja ist egal
Ja in der strafakte steht was wegen einer schweren Körperverletzung

CIRK

Na dann wird es wohl eher nichts mit einer Einstellung werden, was Sie sich aber ja sicher schon gedacht haben .

Mustafa-44

Ich kenn ein guten Freund wo selber mit einer Anzeige Soldat geworden ist und er meinte die wollen nur Einsicht in die strafakte um sicher zu gehen ich muss mir kein Kopf machen dies des und wollt halt fragen wie lang es dauert bis alles geprüft ist

CIRK

Zitat von: M44 am 22. November 2017, 23:36:59
... er meinte die wollen nur Einsicht in die strafakte um sicher zu gehen ich muss mir kein Kopf machen dies des und wollt halt fragen wie lang es dauert bis alles geprüft ist

Na bei was meinen Sie wohl wollen "die" sicher? Es gibt genügend Bewerber, die keine entsprechende Straftat begangen haben und die damit vor Ihnen zum Zug kommen werden.

Mustafa-44

Wollt ihr mir helfen oder mich dumm anmachen ?😅
Ich wollte nur was fragen das ihr mir vielleicht weiter helfen könnt und keine Antwort hat Ansatz weise geholfen von meiner frage
Aber trotzdem danke ✌🏽😅

schokoraspel

Eine Glaskugel hat hier auch niemand.

Natürlich ist diese Sache ein Minuspunkt und fernab von "keine Sorgen".

Jens79

Mach dir keine Sorgen. Du wirst auf jeden Fall Soldat. In der Regel dauert die Einsicht nur wenige Tage.

Bei manchen kommt sie jedoch nie.....  ::)
 

OSB

Naja, I h würde mir ebenfalls weniger Sorgen um die Dauer als um die schwere Körperverletzung machen. War das nur eine Anzeige mit Einstellung des Verfahrens,  oder eine gerichtliche Verurteilung? Wenn letzteres stehen die Dinge wirklich schlecht. Es liegt mir wirklich fern Dich anmachen zu wollen, aber Gewaltdelikte und Kriegswaffen passen aus offizieller Sicht nun mal nicht zusammen. 

Je nach Auslastung der bearbeitenden Dienststelle würde ich mit wenigen Wochen bis zu einigen Monaten Bearbeitungsdauer rechnen.

Mustafa-44

Die Körperverletzung war vor über 2 Jahren man war jung und dumm.
Es kam bis zu einem Gericht weil es extrem viele wahren wir haben 50 sozialstunden bekommen mehr auch nicht und natürlich wurde privat Schmerzensgeld angefordert und das hab ich natürlich schon alles abbezahlt so das ich nicht noch einmal zu einem Gericht gehen muss. Viele meinen wegen einer Körperverletzung sagen die nichts hab auch im Internet recherchiert und bei sowas ist es nicht so schlimm sagen wir mal es wäre so schlimm dann hätte die nicht sowas von mir angefordert und hätten mir direkt eine Absage geschickt

Mustafa-44

Und das Verfahren wurde eingestellt weil wir alles ausgepackt haben.

Ralf

Erstmal habe ich die unnötige Umfrage entfernt.
Weiterhin wird deine Jugendsünde (vor 2 Jahren) rechtlich bewertet und in das Ergebnis einfließen.
Und schlussendlich dauert das immer eine ganze Weile und ist nicht von Vorteil.

Da du wenig Einsicht zeigst und dazu neigt es zu verharmlosen, wird das immer Prügungsgespräch sicherlich auch nicht zu Pluspunkten führen.

Für welche Laufbahn und für welchen Dienstantritt bewirbst du dich?
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schlammtreiber

Komm zur Infanterie, mein Junge  :)

Hier darf und soll man ganz offiziell Dinge und Leute kaputt machen.

Wenn´s ned Oachkatzlschwoaf sogn ko, mach´s hi!
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Tommie

Bewerber mit Vorstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung werden regelmäßig durch die Rechtsberater bei BAPersBw "aussortiert"! Diesen Bewerbern wird pauschal die charakterliche Eignung abgesprochen für den Dienst in der Bundeswehr! Es sei denn es handelt sich um Verurteilungen nach Jugendstrafrecht, die nicht mehr dem unbeschränkten Auskunftsrecht unterliegen!

Es wäre in diesem Falle also zu prüfen, ob es sich bei dem "Eintrag" wirklich um eine "Jugendsünde" handelt, die im Erziehungsregister steht, oder tatsächlich um eine Vorstrafe! Die Aussage mit den Sozialstunden spricht allerdings für mich eindeutig für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht!

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