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BW-Kaserne besuchen?

Begonnen von sentry, 19. April 2006, 12:03:06

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Lidius

Zitat von: x tra am 19. Juni 2012, 20:24:00
Dürfen eigentlich auch Zivilisten mit ausländischem Ausweis (hier: Schweiz) in eine Bw-Kaserne?
Danke für sichere Antworten

Ja, aber natürlich nicht einfach zum gucken, da muss natürlich ein Grund vorliegen warum man die Kaserne besuchen will. Und sich die Kaserne einfach mal anschauen zu wollen ist kein Grund ;)

Paramedic

Gibts für die Behauptung auch irgendein Gesetz oder eine Vorschrift?
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

Tommie

Paramedic  :o ! Was ist denn das für eine Frage?

Im Prinzip reicht es vollkommen aus, dass die Kaserne eingezäunt und als militärischer Sicherheitsbereich gekennzeichnet ist! Dort übt die Bundeswehr dann quasi das "Hausrecht" aus!

Der Rest funktioniert dann wie im Bierzelt: "Wer die Musik bezahlt, bestimmt die Lieder!" ;)

Ach ja, ein schweizer Milizoffizier, der mich besuchen wollte, konnte ohne Probleme in die Kaserne, musste aber wie Besucher üblicherweise von mir an der Wache abgeholt werden! Bei einem Tag der offenen Tür habe ich Ausweiskontrollen bisher noch nicht selbst erlebt, kann mir aber gut vorstellen, dass der Schweizer da auch ohne Probleme rein kommt!

Paramedic

Nein ich versteh den Unterschied echt nicht.

Wenn mich jemand besuchen wollte hat er/sie nen Besucherausweis bekommen, Perso abgegeben und gut wars. Ist das denn mit z.B. Schweizern so anders, dass da geblockt wird? Also wir hatten auch Österreicher mal in der Kaserne und das waren auch Zivilisten, ganz normal an der Wache reingekommen  ???


Ansonsten weiß ich was du meintest Tommie :)
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

Tommie

Ich will Dir mal auf die Sprünge helfen, Paramedic:

Personalausweis = Deutscher Staatsbürger = kein Problem! Schweiz = anderes Land, nicht mal EU, nicht mal NATO = vielleicht Problem ;)  ! Haste jetzt den Gedankengang verstanden, der der Frage (wahrscheinlich) zugrunde lag ;) ?

Paramedic


Ja Tommie, ich raff das schon. Aber meine Frage bezog sich auf folgendes:


ZitatJa, aber natürlich nicht einfach zum gucken, da muss natürlich ein Grund vorliegen warum man die Kaserne besuchen will. Und sich die Kaserne einfach mal anschauen zu wollen ist kein Grund

Welche Gründe sollten vorliegen? Besuchsgründe haben meiner Meinung nach auch gereicht, wenn man sich ausweisen kann. Deswegen war ich irritiert  :P
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

Tommie

OK, jetzt stellen wir uns mal ganz dumm ;) !

Du kommst hin, legst Deinen Ausweis hin und die Wache fragt Dich, wen Du besuchen willst. OK? Jetzt sagst Du, dass Du Dir nur mal die Kaserne anschauen willst. Wetten, dass Du "abfährst" ;) ?

Paramedic

Gut wenn du das so siehst, dann hast du selbstverständlich recht.

Aber wenn ich eben Lt. XY besuchen möchte und die Wache bescheid weiß, dann sollte das klar gehen ;)

mehr wollte ich nicht sagen.
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

mailman

Vor allem sollte der zu besuchende auch Bescheid wissen. Gibt ja noch ein paar anderen Regeln zwecks Besucher, wo diese zu empfangen sind und wann sie wieder zu gehen haben usw.

Paramedic

Aber theoretisch kann man sich jeden Besuch laden, solange es kein bedenkliches Land ist, aus dem derjenige kommt, richtig?
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

miguhamburg1

Richtig... es sei denn, bei diesem Besuch handelt es dich z.B. um Ehefrau oder Ehemann..

Lidius

Zitat von: Paramedic am 19. Juni 2012, 21:47:38
Gut wenn du das so siehst, dann hast du selbstverständlich recht.

Aber wenn ich eben Lt. XY besuchen möchte und die Wache bescheid weiß, dann sollte das klar gehen ;)

mehr wollte ich nicht sagen.

Ich wollte jetzt auch gar nicht unbedingt darauf hinaus jemand zu besuchen. Ich dachte eher an beispielsweise Bauarbeiter, da hab ich schon Ausweise aus diversen Ländern gesehen. Ging ja in der Ausgangsfrage ja auch erstmal nur generell darum ob man als Nicht-Deutscher überhaupt in eine Kaserne kommt.

KlausP

ZitatIch dachte eher an beispielsweise Bauarbeiter, da hab ich schon Ausweise aus diversen Ländern gesehen.

Die dürfen aber nur in die Kaserne, wenn der Chef der Firma sie vorher mit allen ihren Daten entsprechend angemeldet hat und die Daten bei der Wache durch den Sicherheitsbeauftragten der Einheit oder auch den KasFw in einer Liste hinterlegt sind. Wenn jetzt jemand Anderer als die in der Liste aufgeführten Mitarbeiter dieser Firma am Tor steht, kommt der nicht rein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

In den Neunzigern waren z.B. Ex-Jugoslawen plötzlich hochproblematisch. Ich kann mich an zwei "Vorfälle" erinnern, einmal wollte der Wachhabende einen serbischen Staatsangehörigen nicht reinlassen, der Teil einer Gruppe Zivilisten war, welche die Sporthalle in der Kaserne Abends nutzen durften. Genauer gesagt war es eine Kinderfußballmannschaft, und der serbische Bub war ungefähr fünf Jahre alt. Die restlichen Wachsoldaten konnten den WaHa überzeugen, den armen Kerl reinzulassen, der stand schon mit Tränen in den Augen vor dem Tor weil er nicht wusste was er falsch gemacht hatte.

Der zweite Fall, ebenfalls Ex-Yug, während dem Kosovo-Krieg. Steht der LKW vom Fleischlieferanten am Tor, Torposten lässt ihn nicht rein, denn Fahrer ist Serbe. Nach einem Anruf in der Küche kam der Küchenfeldwebel und fluchte wie ein Rohrspatz. "Ihr kriegt nix mehr zu fressen wenn ihr MEINE Haus- & Hoflieferanten nicht durchlasst" usw... Krieg hin oder her, der Serbe durfte rein, denn ohne Mampf kein Kampf  ;D
Semper Communis
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miguhamburg1

Im Übrigen muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen "Berechtigten" und "Besuchern", wenn man den Aufenthaltsstatuns von personen in militärischen (Sicherheits) Bereichen betractet.

Berechtigt sind im Allgemeinen Soldaten und zivile Bedienstete der Bundeswehr (ausgewiesen durch einen Truppen- oder Dienstausweis) einschließlich der Militärpfarrer, namentlich gemeldete Beschäftigte ziviler Firmen, die mit der Bundeswehr in einem Vertragsverhältnis stehen (also die hier beschriebenen Handwerker bei Bauvorhaben innerhalb der Liegenschaft, Lieferanten, der Kantinenpächter etc.). Diese Personen können auch einen gesonderten Zugangsausweis haben oder sind von ihrer Firma schriftlich mit Nummer des Ausweisdokumentes gemeldet (Verfahren wurde zuvor beschrieben). Berechtigt zum Betreten der Liegenschaft ist außerdem der Verteidigungsminister sowie der Wehrbeauftragte des deutschen Bundestages und seine Mitarbeiter.

Alle anderen Personen, die sich in Liegenschaften ohne diese Berechtigungen aufhalten, sind Besucher. Die werden von den Besuchten oder deren Beauftragten bei der Wache abgeholt und während des gesamten Aufenthaltes in der Liegenschaft begleitet - dürfen also nicht alleine herumlaufen - und nach besuchsende wieder zur Wache gebracht.

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