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SaZ 12 DU oder DV

Begonnen von Finalqim, 11. Dezember 2017, 15:20:32

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Finalqim

Hallo,
Ich bin zurzeit SaZ 12 (5Dienstjahr) OffzMilFD-Anwärter und wurde T6 geschrieben(Keratokonus beide Augen operiert)  und bekomme wahrscheinlich auch keine Sondergenehmigung für meine Verwendung.
Nun stellt sich die Frage: Kann ich in eine Feldwebelverwendung zurück gehen oder wird direkt ein DU-Verfahren eröffnet oder lohnt sich ein Dienstzeitverkürzungantrag?
MfG

LwPersFw

#1
Es geht jetzt ja nicht darum was sich "lohnt", sondern was rechtlich vorgegeben ist und wie damit Ihre Vorstellungen in Einklang zu bringen sind.

Eine Gradation VI bedeutet grundsätzlich, dass Sie nicht mehr wehrdiensttauglich sind.

Aber ... das Wort "grundsätzlich" bedeutet immer, dass im Einzelfall Ausnahmen zulässig sind.

Es kommt also auf die in Ihrem Fall vorliegenden Bedingungen an.

Zum Thema DU ... finden Sie hier die Grundlagen:

A-1350/67 , Version 2
Beendigung des Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit

A-1420/20 , Version 2
Beendigung des Dienstverhältnisses einer Soldatin oder eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit


Wie das DU-Verfahren beginnt ... finden Sie z.B. in der A-1420/20 Nr 501 i.V.m. A-1350/67 Nr 201 und 202


Das Thema Dienstzeitverkürzung behandelt die A-1350/64.

Hier sollten Sie sich zunächst mit Ihrem Pers zusammensetzen und sich beraten lassen.


Und sollte mit einer bleibenden Behinderung zu rechnen sein... auch hier lesen : B-1355/14
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

ZitatKann ich in eine Feldwebelverwendung zurück gehen
Aus welcher Verwendung kommst du denn? Im 5. Dienstjahr? Bist du in der Verwendung MilFVK oder FlgDst und direkt mit der Option MilFD eingestell worden? Eine "Rückführung" in die "alte Laufbahn" wäre da ja auch ohne weiteres nicht möglich.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Finalqim

Ich war Avioniker (dort SaZ 12 geworden, aber nie fertig ausgebildet worden) und bin dann zu MilFVK gewechselt.

Ralf

Dann wäre eine Möglichkeit zu prüfen, ob du als Avioniker arbeiten könntest.
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Andi8111

Ich verstehe nicht: Wenn der Keratokonus operiert wurde, mittels Keratoplastik und kein Rezidiv erwartbar ist, ist der Soldat in der Regel nach Ablauf des Jahres bis zur Nachbegutachtung wieder verwendungsfähig bis auf MKF.

Da kann ich gerne morgen mal in der Abteilung IV nachfragen....

LwPersFw

Zitat von: Andi8111 am 11. Dezember 2017, 22:19:32
Ich verstehe nicht: Wenn der Keratokonus operiert wurde, mittels Keratoplastik und kein Rezidiv erwartbar ist, ist der Soldat in der Regel nach Ablauf des Jahres bis zur Nachbegutachtung wieder verwendungsfähig bis auf MKF.

Da kann ich gerne morgen mal in der Abteilung IV nachfragen....

@ Andi

...genau deshalb schrieb ich ja auch, dass es im Einzelfall geprüft werden muss...

Zuerst müssen jetzt ja die Ärzte sagen, was zu erwarten ist.

Daran richtet sich ja alles aus, wie weiter zu verfahren ist.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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