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Rechnungsführer kann Abschlag vom Wehrsold nicht überweisen

Begonnen von IlkerS, 18. Dezember 2017, 16:09:55

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IlkerS

Hallo zusammen,

ich bin Rekrut und sollte eigentlich am Freitag einen Abschlag von 250€ erhalten, allerdings sagte uns unser Rechnungsführer, dass er bei mir und einem anderen Kameraden keinen Zugriff hat und daher auch nichts überweisen kann. Er hat uns auch gesagt, dass er nicht weiß warum und es nicht in seiner Macht liegt das Problem zu lösen und wir uns daher selbst noch mal mit der Unterhaltssicherungsbehörde in Verbindung setzen sollten. Unsere PersUffz wusste auch nicht, was zu tun ist. Nun habe ich im Internet die Liste der zuständigen Sachbearbeiter der Unterhaltssicherungsbehörde gefunden und auch meinen entsprechenden Sachbearbeiter mehrmals versucht zu erreichen, allerdings war die Leitung entweder belegt oder es ging keiner ran. An meine Einheit kann ich mich auch nicht wenden da diese aktuell geschlossen ist da jeder dienstfrei hat wegen Weihnachten.

Wisst ihr, was ich (und der Kamerad) tuen sollten?

Grüße

F_K

@ Ilker:

Geht es um Unterhaltsicherungzahlungen oder um Wehrsoldzahlungen?

Seid wann bist Du Soldat?

IlkerS

Zitat von: F_K am 18. Dezember 2017, 16:15:51
@ Ilker:

Geht es um Unterhaltsicherungzahlungen oder um Wehrsoldzahlungen?

Seid wann bist Du Soldat?

Mein Dienstantritt war am 04.12. Ich bin FWDL und es geht um den Wehrsold bzw. Wehrdienstzuschlag, da unser Rechnungsführer diesen nicht überweisen konnte (bzw. einen Abschlag davon).

F_K

Naja, ich mag da falsch liegen - aber nach meinem Verständnis ist die Unterhaltsicherungsbehörde NICHT für die Zahlung von Wehrsold oder Wehrsoldzuschlag zuständig.
Die USG Behörde zahlt Leistungen nach USG Gesetz (also ggf. Mietzuschlag und solche Dinge).

Tommie

Zitat von: IlkerS am 18. Dezember 2017, 16:09:55ich bin Rekrut und sollte eigentlich am Freitag einen Abschlag von 250€ erhalten, allerdings sagte uns unser Rechnungsführer, dass er bei mir und einem anderen Kameraden keinen Zugriff hat und daher auch nichts überweisen kann.

Wehrsold und Wehrdienstzuschläge werden meines Wissens immer noch über das DVU-System bezahlt. Hierfür gibt es beim zuständigen BwDLZ einen Admin, der das Problem lösen kann! Die Unterhaltssicherungsbehörde ist aktuell an BAPersBw angegliedert und hat damit rein gar nichts zu tun!

Ich würde ein auf der linken Seite gelochtes Blatt Papier nehmen, oben rechts ein Datum rein schreiben und anschließend das Wort "Beschwerde". Und nachdem ich den Vorfall in epischer Breite geschildert habe, würde ich das Ding unterschreiben und bei meinem Disziplinarvorgesetzten der Stufe 1 (aka "Kompaniechef"!) abgeben. Der Rest läuft dann von alleine ;D !

Der lächerliche Versuch eines arbeitsscheuen oder ahnungslosen Rechnungsführers, sein Problem zu dem von ein paar Kameraden zu machen wird ziemlich schnell beendet sein ;) !

Andi

Der Rechnungsführer hat offenbar keinen SAP-Zugriff auf dich und den anderen Kameraden - das ist aber nur eine Vermutung. Das muss er aber auf seinem Strang mit dem BAPersBw in Köln klären! Eigentlich ist das kein großer Aufwand.
Wende dich an deine nächsten Vorgesetzten, damit die sich des Problems annehmen.

Gruß Andi
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KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Das ist mit den Beschwerden noch einfacher. Man muss sich nicht gegen oder über jemanden beschweren.
Man schildert seinem DV den Sachverhalt und wieso man sich beschwert fühlt. DER kann dann auseinanderfriemeln, 1. wer überhaupt zuständig ist und 2. wer was verbrochen hat. Oder er leitet es an den weiter, der zuständig ist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Und im Notfall kann und darf auch der Pers den Abschlag anweisen, der Zugriff hat.

Geregelt in der Zentralvorschrift A1-1451/0-5000

"Diese Vorgaben gelten ausschließlich für die Zahlung von Abschlägen auf fällige Bezüge
aufgrund von Bezügeansprüchen (Besoldung, Entgelt, Wehrsold, Versorgung) gegen den Bund vor
Aufnahme/Wiederaufnahme von regelmäßigen Bezügezahlungen."

"Führt ein Erfassungs- oder Programmfehler im Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr
zu einer einmaligen Zahlungsunterbrechung oder einmalig zu einem erheblich verminderten
Überweisungsbetrag, ist die Bewilligung eines Abschlages ausnahmsweise zulässig."

"Die Festsetzung und Anweisung von Abschlägen für den Einstellungsmonat (erste Abschlagszahlung)
obliegt der Einheit/Dienststelle/Personal bearbeitenden Dienststelle vor Ort (z. B. S1-Bereich) des Bezügeempfängers oder der Bezügeempfängerin."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Andi

Zitat von: ulli76 am 19. Dezember 2017, 17:30:21
Man schildert seinem DV den Sachverhalt und wieso man sich beschwert fühlt. DER kann dann auseinanderfriemeln, 1. wer überhaupt zuständig ist und 2. wer was verbrochen hat. Oder er leitet es an den weiter, der zuständig ist.

Das kann nach hinten losgehen, weil die Beschwerde erst fristgemäß eingereicht ist, wenn sie den für die Bescheidung Zuständigen erreicht hat

Gruß Andi
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ulli76

Ja, man weiss aber auch nicht immer wer der Zuständige ist. Deswegen gibt es ja die Möglichkeit, die Beschwerde beim eigenen DV einzulegen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

IlkerS

Ich danke jedem für seine hilfreichen und ausführlichen Tipps, allerdings hat sich das Problem soeben gelöst, da der Abschlag nun doch irgendwie überwiesen wurde :)

Vielen Dank noch einmal an jeden der hilfreiche Tipps gegeben hat!

Mit kameradschaftlichen Grüßen
IlkerS

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