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OffzTruppendienst als UmP möglich?

Begonnen von OnkelHeinrich, 22. Dezember 2017, 18:46:28

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OnkelHeinrich

Fachabitur, aber das hat ja nichts mit der Bewerbung zu tun, oder?

Ralf

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Ralf

Zitat von: OnkelHeinrich am 11. Januar 2018, 10:50:42
Fachabitur, aber das hat ja nichts mit der Bewerbung zu tun, oder?
Doch. Es gibt ja Bildungsvoraussetzungen.
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F_K

@ OnkelHeinrich:

Nach meinem Verständnis können sich über §29 SLV nur UmP bewerben, die eben NICHT die sonstigen Voraussetzungen für eine Bewerbung als OffzTrD "mitbringen".

Wer Abitur oder fachgebundene Hochschulreife hat, sollte sich bis 30 entsprechend bewerben - danach ist "dieser Zug" abgefahren.

OnkelHeinrich

Das bedeutet also im Umkehrschluss: Die Bildungsvoraussetzung ist - Ich habe kein Abitur, bzw. kann mich nur mit einem Realschulabschluss bewerben??

F_K

Genau.

Und warum?

Weil die "Guten und Geeigneten", die mit unter 30 Jahren schon über die Bildungsvorausetzungen verfügt haben (also Abitur oder Fachhochschulreife) sich schon beworben haben und sich in der Bestenauslese durchgesetzt haben.

Beim §29 geht es darum, im Rahmen der Durchlässigkeit der Laufbahnen, GANZ WENIGEN UmP, den absoluten "Überfliegern", eine Möglichkeit des Abstieges zu ermöglichen.

OnkelHeinrich

Vielen Dank für diese Information!
Mehr wollte ich doch gar nicht wissen :-)

KlausP

Zitat von: OnkelHeinrich am 11. Januar 2018, 12:02:38
Das bedeutet also im Umkehrschluss: Die Bildungsvoraussetzung ist - Ich habe kein Abitur, bzw. kann mich nur mit einem Realschulabschluss bewerben??

Das hat Ralf aber schon geschrieben:

Zitat von: Ralf am 09. Januar 2018, 13:24:06
Vor allem, weil der §29 SLV nicht für Personal vorgesehen ist, das eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife hat.  Das macht den Beitrag von DasBe noch unverständlicher. ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

OMLT

Ich bin Abiturient (allgemeine Hochschulreife Bayern 2004) war zum Zeitpunkt der Antragsstellung (Februar 2017) nach § 29 SLV 32 Jahre alt, Berufssoldat und OFähnr (FD). Antrag ging durch, ich wurde nach Köln eingeladen und habe dort auch (sehr gut) bestanden. Warte nun auf eine Einladung zum MAL dieses Jahr, dies ist ja die nächste Schwelle -> begrenzte Anzahl an Lehrgangsplätzen

Was will ich damit sagen: auch mit Abitur kann man nach §29 eingeladen werden.


Horrido
Fabi

OnkelHeinrich

Dann sind Ralf`s Informationen entweder nicht korrekt, oder es hat sich etwas geändert?!? Wobei Februar 2017 (für die Bw) nicht sehr lange her ist.
Ich bin aber auch sehr froh, dass KlausP das mit seinem Beitrag noch einmal untermauern wollte.

Im entsprechenden §29SLV steht auch nichts von solchen Voraussetzungen / Ausschlusskriterien.

OMLT

Ich will keinesfalls Ralfs Expertise in Frage stellen, sondern nur vortragen wie sich die Lage bei mir darstellte.

Das einfachste wird sein, wie schon mehrmals empfohlen: zum S1 gehen und informieren, oder einen formlosen Antrag beim DV abgeben.

Horrido
Fabi

Ralf

Im §29 SLV stand das noch nie. Es stand in der Zentralen Dienstvorschrift A-1340/49 und hier wurde es in der Tat mit der letzten Änderung rausgenommen.
Nunmehr ist nur noch ausgeschlossen:
ZitatVon einer Zulassung ist regelmäßig ausgeschlossen, wer an einem anderen Auswahlverfahren zu einer der Laufbahnen der Offiziere wegen mangelnder Eignung ohne Erfolg teilgenommen hat.
Der Passus mit der Schulbildung ist Geschichte.
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