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Antw:Was gibt es Neues 2018

Begonnen von Saarsoldat, 25. Dezember 2017, 17:24:52

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Saarsoldat

Falls es jemanden interessiert:

Hatte glaube ich auch eine neue Vorschrift Schießen mit Handfeuerwaffen gesehen die ab 01.01.18 in Kraft tritt. Eine größere Änderung war, dass man für die Schützenschnurr jetzt egal in welcher Einheit nur noch P8 und G36 brauch.

Bumblebee

ZitatHatte glaube ich auch eine neue Vorschrift Schießen mit Handfeuerwaffen gesehen die ab 01.01.18 in Kraft tritt.

Ja. Und da gibt es viele große, wichtige (!) Änderungen. Ich empfehle dringend jedem, sich die mal in Ruhe zu Gemüte zu führen - gerade hinsichtlich IGF-Schießen und Voraussetzungen dafür.

Kurzfassung:
Um die Übung zu schießen, muss der NB1 abgeschlossen sein.
Problem (Beisiel)
Wer vor dem 1.1.18 die P-NB1-3 GESCHOSSEN hat, hat den NB P abgeschlossen.
Sonst muss die P-NB1-3 BESTANDEN werden, darüber hinaus die 1-1 und 1-3 aus der Wartestellung.

Wer also nach NSAK implementiert wurde, und die 1-3 nicht im Schießbuch stehen hat, weil er sie nicht bestanden hat (was natürlich so nicht der Fall sein sollte) hat ein Problem.

S1NCO

ZitatUm die Übung zu schießen, muss der NB1 abgeschlossen sein.

Erläutere das doch mal bitte, Bumblebee.

Um welche Übung zu schießen?
Um die Wertungsübung zu schießen, muss der Nahbereich abgeschlossen sein?

Jens79

Hier gehts um Finanzen. Macht bitte ein eigenes Thema auf, denn es gibt in der Tat einiges zu beachten ab 2018.
 

ulli76

Ich hab den Thread aufgeteilt, damit es übersichtlich bleibt.
Also im anderen Thread alles zum Thema Finanzen, Dienstrecht etc.
Hier alles zum Thema Ausbildung.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Bumblebee

ZitatUm die Wertungsübung zu schießen, muss der Nahbereich abgeschlossen sein?

Ich habe die Vorschrift nicht hier (und sie ist VS), deswegen nur grob.
Wenn deine Waffe nach STAN die P8 ist, musst du als IGF Leistung eine abgewandelte (?) Wertungsübung P8 nach der neuen Vorschrift schießen.
Diese hat die Voraussetzung "Schütze ist NSAK implementiert". Du bist dann nach NSAK implementiert, wenn der NB1 der betreffenden Waffe abgeschlossen ist.

Jens79

 

KlausP

Zitat von: Jens79 am 26. Dezember 2017, 13:51:57
Und das hat jetzt was genau mit Finanzen zu tun?  ::)

Nichts, aber dieser Thread steht deshalb ja auch in "Ausbildung und Ausrüstung"  ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Zitat von: ulli76 am 26. Dezember 2017, 10:04:52
Ich hab den Thread aufgeteilt, damit es übersichtlich bleibt.
Also im anderen Thread alles zum Thema Finanzen, Dienstrecht etc.
Hier alles zum Thema Ausbildung.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

benba

Um es kurz zu machen, jeder Schießausbilder/-lehrer sowie Leitende bzgl. neuesSAK sollte sich die entsprechende neue Vorschrift diesbezüglich ansehen. Die Durchführungsbestimmungen von vor sieben Jahren inkl. späterer Überarbeitung ist wie geschildert ab 1.1.18 obsolet.

Jens79

Zitat von: KlausP am 26. Dezember 2017, 14:14:11
Zitat von: Jens79 am 26. Dezember 2017, 13:51:57
Und das hat jetzt was genau mit Finanzen zu tun?  ::)

Nichts, aber dieser Thread steht deshalb ja auch in "Ausbildung und Ausrüstung"  ;D

Ach Klaus.... Das viele gute Essen und Trinken verwirrt mich...  ;D

Zum Thema:

Es gibt u.a. wichtige Änderungen zum Thema, wer welches Schießen leiten darf.
 

benba

Zitat von: Jens79 am 28. Dezember 2017, 09:08:05
Es gibt u.a. wichtige Änderungen zum Thema, wer welches Schießen leiten darf.

Guter Schritt um die Belastung auf Schießausbilder/-lehrer abzuwälzen....

Jens79

Je nachdem wie man es sieht. Die Schießlehrer "alt" z.B. können relativ simpel auf "Neu" Umgeschult werden.
Aber da gibt es im Ausbildungsforum eine sehr gute Diskussion, die u.a. widersprüchliche Angaben der einzelnen Vorschriften 
aufgedeckt hat.

Ebenfalls wird unterschieden zwischen Ausbildern und Leitenden. Ziemlich komplex und schwer durchzudringen.
 

LwPersFw

Und um es noch komplexer zu machen...

Ab dem 01.01.2018 darf niemand mehr an einem Schießen teilnehmen, der nicht über eine gültige arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchung Lärm ( A 3.1.3 ) verfügt.

Auch dafür trägt z.B. der Leitende die Verantwortung, denn er hat während des Schießens u.a. auch den
Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

So lange nichts passiert  ... aber wehe es kommt z.B. zu einem Knalltrauma... und der Soldat hatte nicht die geforderte Untersuchung.. . da versteht die Verwaltung keinen Spaß .... und wird nach Verantwortlichen suchen .... die dann in Regress genommen werden können...

Das Heer hat dies schon erkannt .... und hat angekündigt, alle Soldaten von Lehrgängen abzulösen... bei denen geschossen wird ... wenn der Nachweis über die o.g. Pflichtuntersuchung nicht erbracht wird.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Jens79

Ja. Jeder der Verantwortung übertragen bekommt ist für alles Verantwortlich.

Nur der Soldat selbst, der brauch auf nichts achten. Die Schuldigen werden immer woanders gesucht. Grandios....
 

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