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PUO Verpflichtungsprämie, dann BS werden

Begonnen von MeierSchulze, 19. Januar 2018, 12:16:01

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Andi8111

das ist doch affig, sorry. Die, die das Geld nach dem Stichtag bekommen,
und es ein Jahr erhalten, zahlen es nicht zurück.

M400

Absolut.
Ich persönlich hatte erwartet, das ich nur das Geld nach der Ernennung BS zurückzahlen muss.

Thomi35

Ich denke, daß.§ 44 Abs. 5 BBesG da eindeutig ist:

Zitat(5) Mit Gewährung der Prämie besteht für den Soldaten auf Zeit die Verpflichtung, mindestens für den Gewährungszeitraum im Dienst zu verbleiben. Unterbrechungen, die zusammengerechnet länger als ein Zwölftel des Gewährungszeitraums andauern, verlängern den Gewährungszeitraum entsprechend. Erfüllt der Soldat auf Zeit die Verpflichtung nicht, so hat er die Prämie in voller Höhe zurückzuzahlen. Von der Rückforderung kann aus Billigkeitsgründen abgesehen werden, wenn die Verpflichtung nach Satz 1 aus Gründen, die vom Soldaten auf Zeit nicht zu vertreten sind, nicht erfüllt werden kann. Von der Rückforderung ist abzusehen, wenn der Soldat auf Zeit stirbt oder wegen Dienstunfähigkeit entlassen wird.

Es geht SaZ, die ihre Verpflichtung erfüllen. Dieses geht als BS nicht mehr. Bei der Nichterfüllung ist die gesamte Prämie zurückzuzahlen. Auf die Rückforderung kann verzichtet werden, wenn der Soldat den Grund nicht zu vertreten hat. Um BS zu werden, muß aber ein entsprechender Antrag gestellt werden, somit ist ein Vertreten-müssen gegebenen.

LwPersFw

@M400 ... lesen Sie einmal die A1-1454/22-5000 , Nr 217 i.V.m. A-1454/22 , Nr. 701 , 2. Absatz und Nr. 702 

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

M400

Habe derzeit leider Urlaub und kann somit nichts einsehen.
Kann der Auszug hier gepostet werden?

LwPersFw

Zitat von: M400 am 14. März 2022, 18:56:16
Habe derzeit leider Urlaub und kann somit nichts einsehen.
Kann der Auszug hier gepostet werden?

Nein, da VS-NfD
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

MikeNovemberBW

Hallo, ich möchte das Thema nochmal aufgreifen.

Ich bin auf einer Stelle mit Mangelverwendung geplant.
SaZ15

Es wurde aufgeführt das es kein "Wahlrecht" gibt, ob 1mal ausgezahlt, gestaffelt oder monatlich die Prämie ausgezahlt wird.

Hat sich da was geändert?

Wird grundsätzlich die Zahlung ab der "Probezeit" (6Monate) aufgenommen.
Gibt es Gründe womit man die Auszahlung aufschieben kann?

Danke für Eure Hilfe

Ralf

Da hat sich nichts geändert.
Ausgezahlt wird, wenn "der Mangel behoben" ist, also wenn man ausgebildet auf DP kommt.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Zitat von: MikeNovemberBW am 05. April 2024, 09:35:25
Hallo, ich möchte das Thema nochmal aufgreifen.

Ich bin auf einer Stelle mit Mangelverwendung geplant.
SaZ15

Es wurde aufgeführt das es kein "Wahlrecht" gibt, ob 1mal ausgezahlt, gestaffelt oder monatlich die Prämie ausgezahlt wird.

Hat sich da was geändert?

Wird grundsätzlich die Zahlung ab der "Probezeit" (6Monate) aufgenommen.
Gibt es Gründe womit man die Auszahlung aufschieben kann?

Danke für Eure Hilfe

Um @Ralf zu ergänzen ... die o.g. Regelungen helfen detailliert weiter... ( VS-NfD ).

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen


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