Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Trennungsgeld Unklarheit

Begonnen von Philipp.O., 19. Januar 2018, 18:38:13

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Philipp.O.

Guten Abend,

Ich trete am 01.04.18 meinen Dienst als SAZ 17 an nun habe ich seit 01.01.18 eine eigene Wohnung beziehungweise ein Haus zur Miete.
Nun meine Frage besteht die Möglichkeit auch wenn ich keine 6 Monate vor Dienstantritt die Wohnung besessen habe, das ich Trennungsgeld berechtigt bin oder bin ich Automatisch ausgeschlossen davon ? Leider finde ich keine klare Antwort darüber wenn mir jemand sagen kann wo ich vielleicht Anrufen könnte um mich darüber zu informieren wäre das schon eine große Hilfe.

Mfg

Philipp

KlausP

Ich hab da heute schon mal was zum Thema geschrieben. Wie wäre es also mit der Suchfunktion?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Philipp.O.

Dann bitte ich um Entschuldigung ich habe es scheinbar überlesen.

Mfg

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Philipp.O.

So hat es mir ein schon Saz leistenden  weitergegeben. Wenn es also keine Frist gibt kann ich jetzt am Montag eine Kopie meines Mietvertrag ans Karrierecenter nachreichen? Oder verstehe ich das jetzt falsch und danke schonmal für die Hilfe.
Mfg



Ralf

Ja und darauf achten, dass du die Nichtzusage der UKV bekommst.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Philipp.O.

Vielen Lieben Dank hat mir sehr geholfen.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau