Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Möglichkeiten Arbeitsweg

Begonnen von Levcheck, 09. Februar 2018, 17:48:01

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Levcheck

Hallo Kameraden,

ich werde ab dem 1.3. mich in Illkirch - Graffenstaden (FR) zur Stammeinheit melden müssen.
Es sind knapp 700 km von Zuhause entfernt was kein Thema ist. Wollte mir für diese Strecke die ich öfter fahren werde, ein Auto zulegen.
Leider wird dies durch die Probezeit ( 6 Monate ) in der ich mich noch befinde, verwehrt. Somit ist meine Anfahrt etc pp. ziemlich ungewiss.
Gibt es da Möglichkeiten Seitens der Bundeswehr o.Ä. ?

Und ja, mit Zug fahren ist die leichteste Antwort aber 14 Stunden Fahrt für ein Wochenende etc....unzweckmäßig. :-P

Vielleicht finde ich Wege mit eurer Hilfe!

KG

Lidius

Vom Bund aus gibts da nichts. Dafür verdients du ja ordentlich Geld.

Gibt aber Vorort sicher die Möglichkeit von Fahrgemeinschaften oder sowas.

InstUffzSEAKlima

In vielen Kasernen waren einheitsübergreifende Schwarze Bretter üblich, meist in den Vorräumen der Truppenküchen oder beim Freizeitbüro, wo Mitfahrgelegenheiten angeboten/gesucht werden konnten. Es muss ja keine Tür-zu-Tür-MFG sein, sondern es kann ja helfen, in den Einzugsbereich des ÖPNV der Heimatregion zu kommen, wo sich für das letzte Stück dann regelmäßig verkehrende Züge/Busse usw. erreichen lassen.

Der Grundsatz ist aber seitens des Dienstherren, dass der U25-Soldat eine Unterkunft gestellt bekommt und damit keine weiteren Wohnort im Bundesgebiet benötigt. Ü25 müssen ohnehin eigene Wohnstätten unterhalten, so dass sich auch hier kein Zwang längerer Reisen ergibt. Seitens des Dienstherren besteht kein Interesse, dass Teile der Familie an Wochenenden usw. besucht werden müssen - klingt hart, aber die Bw ist ja kein Ponyhof.

Tasty

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 09. Februar 2018, 18:12:27
Seitens des Dienstherren besteht kein Interesse, dass Teile der Familie an Wochenenden usw. besucht werden müssen - klingt hart, aber die Bw ist ja kein Ponyhof.

Kannst Du das mal ein bisschen näher ausführen?
Und bist Du sicher, dass Frau von der Leyen diesem Satz uneingeschränkt zustimmen würde?

InstUffzSEAKlima

Es geht ja nicht darum, dass Soldaten nicht zur Familie fahren sollen oder gar dürfen, sondern es seitens des Dienstherren nicht notwendig erscheint, da noch finanziell zuzubuttern. Wer dient, hat sich dafür entschieden und dass die Dienststelle nicht vor der Tür ist bzw. jederzeit dienstlich notwendige Versetzungen größeren Entfernungen bedingen können.

Andi8111

Um das mal eben klarzustellen: Nur weil Uschi den Weichspülgang eingestellt hat, bedeutet das nicht, dass die Bedürfnisse der Truppe sich dem wirklich anpassen können. Es ist eine absolut freie Entscheidung, 700km von zuhause weg zu arbeiten.


LwPersFw

#7
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 09. Februar 2018, 19:47:27

...sondern es seitens des Dienstherren nicht notwendig erscheint, da noch finanziell zuzubuttern.


Seit 2003 gilt der sog. "Strukturerlass zur UKV", der das faktische Wahlrecht zwischen Bezug TTG/TB/TÜG und UKV eröffnet hat.

Zusätzlich wurde einem großen Teil der Ledigen mit Hausstand dies ermöglicht, die davor niemals die Chance auf langfristigen TG-Bezug gehabt hätten...

In den Jahren 2004 bis 2017 wurden so ca. 2,5 Mrd € an TT/RB/TÜG gezahlt...

...die es ohne den Erlass nicht gegeben hätte...

Und mit dem ab 01.01.2019 kommenden "Optionsmodell" wird dies sogar gesetzlich im BUKG verankert... das man zumindest 8 Jahre TG beziehen kann...wenn man mit berücksichtigungsfähigen Hausstand eingestellt oder versetzt wird...und eigentlich nur 1 Bedingung erfüllt... Die Wohnung liegt nicht im Einzugsgebiet der neuen Dienststelle.


Um zum TE...

Wir reden hier über 6 Monate Probezeit .... in einer Auslandsdienstelle!
Somit mit Auslandsdienstbezügen vom ersten Tag an...(wenn Voraussetzungen erfüllt)
Dann kann er 50 % Zuschuss für eine Bahncard 50 bekommen...

Da sollte man diese 6 Monate doch "überleben"...  ;) ::)
Ich bin in meinen ersten 6 Monaten .... "Damals" ... auch nicht jedes WE nach Hause gekommen...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

Es sind ja dann nur noch 3 Monate "Probezeit", weil er sich momentan in der GA befindet. Und die ist in Augustdorf, wenn ich seine bisherigen Posts richtig verstanden habe.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83


FoxtrotUniform

Zitat von: Rollo83 am 10. Februar 2018, 06:53:46
Gibts das Optionsmodell schon schwarz auf weiß zu 100% ???
Ja, das ging durch die Truppe und der DBwV hatte darüber berichtet.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Rollo83

Gehört hab ich da natürlich schon von aber beim letzten Mal war da noch nichts beschlossen mein ich.

Ich bräuchte mal Ausführungsbestimmungen.

Levcheck

Danke erstmal für die zahlreichen Antworten.
Ich habe mich schon bewusst dafür entschieden dort hinzugehen und da ist mir klar nicht immer nachhause zu können.
Dafür habe ich schließlich unterschrieben... Es ging mir lediglich darum, mal noch andere Möglichkeiten abzuhaken.
Es ist auch kein Problem die 3 Monate einfach dort zu bleiben und mal nicht Heim zu können aber natürlich ist es schön wenn es einfache Lösungen geben würde :-)
Aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!
Und ja aktuell letzter Monat GA Augustdorf.

@TomTom2017 : Ja TG- berechtigt.

KG

Tasty

Zitat von: LwPersFw am 09. Februar 2018, 21:08:49
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 09. Februar 2018, 19:47:27

...sondern es seitens des Dienstherren nicht notwendig erscheint, da noch finanziell zuzubuttern.

Seit 2003 gilt der sog. "Strukturerlass zur UKV", der das faktische Wahlrecht zwischen Bezug TTG/TB/TÜG und UKV eröffnet hat.

Zusätzlich wurde einem großen Teil der Ledigen mit Hausstand dies ermöglicht, die davor niemals die Chance auf langfristigen TG-Bezug gehabt hätten...

In den Jahren 2004 bis 2017 wurden so ca. 2,5 Mrd € an TT/RB/TÜG gezahlt...

Puh, dann scheint der InstUffz mit seinen Parolen aber ein klitzekleines bisschen daneben gelegen zu haben .

InstUffzSEAKlima

Ungeachtet irgendwelcher Parolen und Unkenrufe ist doch jeder für seine Entscheidung, der Truppe zu dienen, selbst verantwortlich. Neben den monatlichen Bezügen kommen eben auch Dinge, wie die Entfernungen und Fahrtaufwendungen dazu. Darüber sollte man sich vorab informieren und damit auseinandersetzen, statt hinterher darüber zu jammern, dass man doch so lange und weit fahren muss und dass es etwas kostet. Soldat sein heißt auch immer, Opfer zu bringen und Entbehrungen auf sich zu nehmen und nicht nur jeden Monat die Hand aufzuhalten, wenn Zahltag ist. Klingt hart und provokativ, aber so versteht es auch jeder...

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau