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Vor Eignungstest "verlängern" wegen Freistellung BBS

Begonnen von AlexBWF, 19. Februar 2018, 19:56:10

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AlexBWF

Hallo,
ich würde gerne mein FWDL 11 zu FWDL 13 ändern/verlängern, weil es laut dem NSchG §70 Abs. 4 und NSchG §70 Abs. 6 notwendig wäre das eine Jahr voll zu bekommen, um später nicht mehr schulpflichtig zu sein, sondern evtl. direkt als SaZ sich zu verpflichten. Das war der Hintergrund: Aber wie soll ich das anstellen, ich habe im März das Auswahlverfahren/den Eignungstest und sollte ich dann bei Wilhelmshaven anrufen oder kann ich das bei der Einplanung machen? Als Info, sollte das noch nicht ganz klar ersichtlich gewesen sein: Ich bin 16, zum Zeitpunkt der Einstellung 17 und müsste dann auch die Einverständniserklärung für den Auslandseinsatz von meinen Eltern unterschreiben lassen; schlecht möglich wenn ich bei der Einplanung bin oder?

Vielen Dank fürs durchlesen.

Ralf

Teile das halt so früh wie möglich mit. Es spricht ja nichts dagegen das nun schriftlich anzuzeigen m.d.B. das entsprechende Formular zu übersenden.
Aber selbst wenn du es beim Einstellungstest nicht hast, lieferst du es halt nach.
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AlexBWF

Die E-Mail BewerbungenWilhelmshaven@bundeswehr.org ist korrekt, oder? Habe jedenfalls keine andere gefunden.

Ralf

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AlexBWF

Diese E-Mail und das ich meine PK+Kandidaten Nr. angeben muss und natürlich die Einladung zum Auswahlverfahren, mehr aber auch nicht.

Ralf

ZitatDiese E-Mail und das ich meine PK+Kandidaten Nr. angeben muss
Dann mach das so.
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