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FWD und SAZ Rücktrittsrecht

Begonnen von Haecmac, 01. März 2018, 20:31:41

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Haecmac

Bevor ich meine Frage stelle möchte ich euch allen einen guten Abend wünschen,

Jedenfalls erkläre ich kurz meine Situation: Im November '17 war ich in der OPZ und bin auch mit einer Direktzulassung für die Studienrichtung Humanmedizin nach Hause gegangen. Dort wurde ich informiert, dass ich, um einen Studienplatz im selben Jahr des Antritts zu erhalten, eine unwiderrufliche Verpflichtungserklärung unterschreiben muss. Aufgrund dessen dachte ich mir, dass es doch ganz gut wäre einen FWD am 1.1.18 anzutreten um genügend Zeit zu haben um in die Truppe hereinzuschauen. Jedoch nun mein Problem: Ich musste diesen FWD aufgrund familiärer Probleme abbrechen (absolut nichts was nochmal vorkommen wird!), ich wurde dann vor ca einer Woche angerufen und gefragt ob ich trotzdem noch am 1.7 antreten möchte, da ich ein Ja entgegnete wurde kurz gesagt: Ja sie haben dann kein Rücktrittsrecht mehr. Da ich zu perplex war hatte ich nicht weiter nachgefragt.

Nun meine Frage : Habe ich noch ein Rücktrittsrecht wenn ich ein weiteres Mal antrete? (die unwiederrufliche Verpflichtungserklärung habe ich noch nicht unterschrieben). Also ganz normal von 6 Monaten bis zur Unterzeichnung der Erklärung.

Liebe Grüße
Haecmac

miguhamburg1

Sie haben kein Rücktrittsrecvt mehr, weil Sie ja schon ein halbes Jahr in der Truppe sein werden.

miT

Aber sie kennen die Truppe doch jetzt, wofür nochmal? Als SanOA sind sie die ersten Jahre zumal sehr weit weg von der Truppe (gefühlt), dass können Sie eh nicht vergleichen.
Kameradschaftliche Grüße!

Pericranium

Zitat von: miguhamburg1 am 01. März 2018, 21:29:08
Sie haben kein Rücktrittsrecvt mehr, weil Sie ja schon ein halbes Jahr in der Truppe sein werden.

Wird er nicht, er hat den FWD doch abgebrochen.

Ralf

Wenn ich das richtig verstehe, hat man zu dir gesagt:
ZitatJa sie haben dann kein Rücktrittsrecht mehr.
Das war doch eine klare Aussage. Und nun fragst du, ob du kein Rücktrittsrecht mehr hast? Das passt doch nicht, oder ich verstehe das falsch.
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Haecmac

Das Problem besteht darin, dass ich wirklich nur 7 Tage dort war, dann musste ich wie gesagt abbrechen. Nun war ich kein halbes Jahr in der Truppe und so stellt sich halt meine Frage ob ich (wenn ich vor Ort bin) trotzdem noch "einfach so" aufhören kann.

Zitat von: Ralf am 02. März 2018, 05:33:25
Wenn ich das richtig verstehe, hat man zu dir gesagt:
ZitatJa sie haben dann kein Rücktrittsrecht mehr.
Das war doch eine klare Aussage. Und nun fragst du, ob du kein Rücktrittsrecht mehr hast? Das passt doch nicht, oder ich verstehe das falsch.

Diese Aussage hatte ich wie gesagt nicht ganz verstanden. Ob sich das jetzt auf das allgemeine Recht bezieht ob auf das direkte Abgeben um einen Studienplatz zugewiesen zu bekommen. Daher meine Nachfrage.

Liebe Grüße


F_K

@ Haecmac:

Wiedereinsteller kennen in aller Regel die Bundeswehr - deshalb wird diesen in der Regel keine widerrufliche Verpflichtungserklärung angeboten.
Zitat
wirklich nur 7 Tage dort war, dann musste ich wie gesagt abbrechen

Ob aber eine Verpflichtung von 17 Jahren das richtige ist, wenn man nicht mal 7 Tage "durchhält"?

Andi

Zitat von: Haecmac am 02. März 2018, 09:28:51
Das Problem besteht darin, dass ich wirklich nur 7 Tage dort war, dann musste ich wie gesagt abbrechen. Nun war ich kein halbes Jahr in der Truppe und so stellt sich halt meine Frage ob ich (wenn ich vor Ort bin) trotzdem noch "einfach so" aufhören kann.

Diese Frage hat Ralf doch gerade - nochmals - beantwortet. Woran hakt es gerade?
Du hast damals frei entschieden zu gehen und damit ist die Option weg. Bringt dir aber eh nichts, weil nichts, was du in der Ausbildung erleben wirst mit der Tätigkeit als Truppenarzt zu tun hat.

Zitat von: Haecmac am 02. März 2018, 09:28:51
Diese Aussage hatte ich wie gesagt nicht ganz verstanden. Ob sich das jetzt auf das allgemeine Recht bezieht ob auf das direkte Abgeben um einen Studienplatz zugewiesen zu bekommen. Daher meine Nachfrage.

Dann ruf "da" noch mal an und frag nach. Woher sollen wir denn jetzt wirklich wissen was du gefragt hast und wie die Antwort war, geschweige denn, wie sie gemeint war.

Allgemein:
SanOA bekommen erst dann ihren Studienplatz zugewiesen, wenn sie kein Widerrufsrecht mehr haben, da dieser Studienplatz dann ihnen "gehört" und nicht der Bundeswehr. Deswegen beginnen SanOA mit Widerrufsrecht das Studium ein Semester später, als die ohne Widerrufsrecht.

Gruß Andi
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Haecmac

Ich dachte ihr könnt eine Aussage zu meinem Recht tätigen. Schlichtweg ob ich es noch besitze oder nicht, außerdem hab ich Nummer leider nicht mehr von dem Anruf.



Trotzdem Danke für eure Antworten
Haecmac


Ralf

Das "Recht" ist die Verpflichtungserklärung. Das, was du da unterschreibst, ist für beide Seiten bindend. Bietet man dir nun eine ohne WR an, musst du sie ja nicht annehmen. Was kann passieren? Entweder man bietet dir eine andere an (mglw. mit Verschiebung des Studienbeginns) oder man sagt dir "Danke, dann wird das nichts mit uns".
Das ist die Rechtslage.
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miguhamburg1

Haecmac, mich wundert bei Ihren dauernden Wiederholungen, wie Sie überhaupt das ACFüKrBw mit einer Offiziereignung abschließen konnten, wenn Sie derartige Probleme mit dem verstehenden Lesen haben.

Haecmac

Zitat von: miguhamburg1 am 02. März 2018, 15:00:57
Haecmac, mich wundert bei Ihren dauernden Wiederholungen, wie Sie überhaupt das ACFüKrBw mit einer Offiziereignung abschließen konnten, wenn Sie derartige Probleme mit dem verstehenden Lesen haben.

Freut mich, dass so zielführende Beiträge geschrieben werden. Ich habe keinerlei Probleme mit "verstehendem Lesen" oder ähnlichem, ich habe schlichtweg mit der ganzen Bürokratie zu kämpfen. Es sind unglaublich viele Dinge die neu dazukommen und sich dann über alles zu informieren und wirklich 100% sicher zu sein, dauert schlicht weg seine Zeit. Aber ich entschuldige mich natürlich für meine "dauernden Wiederholungen".

Daher frage ich eine weitere Frage :
Zitat von: Ralf am 02. März 2018, 13:43:21
Das "Recht" ist die Verpflichtungserklärung. Das, was du da unterschreibst, ist für beide Seiten bindend. Bietet man dir nun eine ohne WR an, musst du sie ja nicht annehmen.

Also habe ich weiterhin eine Verpflichtungserklärung mit WR da ich noch nichts anderes unterzeichnet habe?

Andi

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miguhamburg1

Haecmac,

ja, Sie haben offenkunfdig Probleme mit dem verstehenden Lesen:

Sie haben beim ersten Eintritt in ein Dienstverhältnis das Anrecht, innerhalb der ersten sechs Dienstmonate jederzeit die Entlassung beantragen zu können. Genau das haben Ihnen hier andere Nutzer erklärt. Was ist daran so schwer zu verstehen? Da Sie als SanOA zum zweitenmal in ein Dienstverhältnis mit der Bundeswehr berufen werden, haben Sie eben dieses Anrecht nicht mehr.

Sollten Sie - diesen hypothetischen Fall einmal unterstellt - dennoch in das Dienstverhältnis eines SanOA mit Rücktrittsrecht berufen werden, dann würden Sie, wenn Sie nicht explizit darauf verzichten, nicht zum Wintersemester 2018/19 Ihr Studium beginnen, sondern erst zum Sommersemester 2019. Denn diesen Studienplatz über die Bundeswehr können Sie logischerweise erst dann bekommen, wenn klar ist, dass Sie auch bei der Bundeswehr bleiben.


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