Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Laufbahnausbildung --> ALG1

Begonnen von superbash, 14. März 2018, 16:55:58

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

superbash

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir ja jemand folgende Frage beantworten.

Ich befand mich 2 Jahre in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Da mein Arbeitsvertrag befristet war und nicht verlängert wurde, nutzte ich die Chance auf eine Laufbahnausbildung im nichttechnischen Verwaltungsdienst. Nun musste ich allerdings feststellen, dass es absolut nicht mein Fall ist und ich die Ausbildung voraussichtlich nicht beenden werde.

Nun stellt sich mir die Frage inwieweit ich Anspruch auf ALG1 habe, bis ich eine neue Beschäftigung gefunden habe. Es sollte ja normalerweise ein Anspruch bestehen, da ich mehrere Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe.

Würde mich sehr über eine Antwort freuen, die Suche hat leider keine Ergebnisse geliefert.

Beste Grüße!

Andi

Du befindest dich derzeit in einem Beamtenverhältnis auf Zeit unter Zahlung von Anwärterbezügen?

Unabhängig davon kann ich nur raten: Wenn du die Laufbahnausbildung erfolgreich beenden kannst mach das! Umorientieren kannst du dich dann immernoch.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

IGEL

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.

Sofern Sie sich schon länger als zwei Jahre in der Laufbahnausbildung befinden, besteht kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.
Wird das Beschäftigungsverhältnis durch eigene "Kündigung oder Aufhebungsvertrag" (trifft ja nicht auf Beamte zu) beendet, tritt eine Sperrzeit von 12 Wochen ein. Zu beachten ist hierbei, dass erst ab der 5. Woche Beiträge zur KV/PV gezahlt werden und ggf. so zusätzliche Kosten selbst getragen werden müssen. Außerdem wird das Alg im Monat nachträglich gezahlt, anders als die Besoldung.

Auf der Internetseite der Arbeitsagentur gibt es hierzu ausführliche Merkblätter über das Arbeitslosengeld.

Abgesehen von irgendwelchen Ansprüchen, ist es auf jeden Fall die beste Option, die Laufbahnausbildung zu beenden!

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau