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Wehrsold und Zuschläge bei Ableistung einer Übung - OHNE Beorderung

Begonnen von joecrocker, 16. März 2018, 08:44:06

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seltsam


Jay-C

@F_K:

Ja, ich habe schon geübt. Ja, ich habe damals genauso wie diesmal die Beischeide erhalten. Und ja, die Rechtsquellen sind dort genannt. Die kenne ich jetzt, kannte ich schon vorher und habe ich selbstverständlich auch gelesen.

ABER:
Weder auf den Bescheiden noch in den dort genannten Rechtsquellen finden sich Definitionen für die dort genannten Wörtchen "Reservistendiensttage", "Wehrdiensttage", "Abwesenheitstage" sowie "Anspruchstage".
Auch der Verweis auf die Bezügemitteilung hilft diesbezüglich nicht.
Klar, mit den Rechnungen in den Bescheiden sowie der Angabe der Tage auf der Bezügeabrechnung kann man das im Nachhinein vielleicht wissen, vorher aber maximal erahnen.
So oder so ist die Rechtsgrundlage damit noch immer nicht geklärt...

Sie mögen wahrscheinlich darüber schmunzeln, aber im Dienst komme ich nicht dazu, weitere Vorschriften zu studieren.
Und außerhalb der RDL stecke ich meinen Kopf dann auch lieber in andere Texte.
Davon ab muss ich einfach gestehen, dass mich die Frage im Nachhinein nicht mehr so brennend interessiert. Ich bekomme mehr Tage als ursprünglich gedacht angerechnet. Daher ist die Motivation, das zu hinterfragen nicht mehr ganz so riesig.

Ich verstehe nur eine Sache nicht:
Sofern Sie die Quellen wirklich kennen sollten, warum geben Sie sie nicht einfach netterweise hier an?!

Achja, der Vollständigkeit halber auch hier:
Bezüglich des Verpflichtungszuschlags wurde ich ja selbst schon fündig (übrigens beim Stöbern, nicht durch wissenschaftliches Arbeiten ;)):
§ 318 S. 2 Zentralrichtlinie A2-1320/0-0-1

PersOffz

allgemeiner Hinweis:
Die RDL-Prämie (noch § 10 Abs. 1 USG) steigt auch mit der jetzt beschlossenen Novelle des USG nicht, lediglich die Mindestleistung. Da ich nie lange üben kann und mehr als die Mindestleistung verdiene, ergibt sich kaum eine Verbesserung, außer kostenlose Verpflegung bei besonderen Dienstgeschäften plus DZUZ und marginale Erhöhung Anrechnungsfälle.
Reservedienstleistungen im Inland bleiben damit, zumindest für Reservisten wie mich, finanziell unattraktiv.

KlausP

Zitat... DZUZ ...

Falls das "Dienst zu ungünstigen Zeiten" heißen sollte: Seit wann bekommen Wehrsoldempfänger diesen Erschwerrniszuschlag? Mir wäre das nämlich komplett neu.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LeK

Um welche "jetzt beschlossene" Novelle geht es eigentlich? Die, die für ab April gilt, oder gibt es schon wieder eine neue Erhöhung?

Bartgroschen

Zitat von: KlausP am 23. Juni 2019, 07:40:10
Zitat... DZUZ ...

Falls das "Dienst zu ungünstigen Zeiten" heißen sollte: Seit wann bekommen Wehrsoldempfänger diesen Erschwerrniszuschlag? Mir wäre das nämlich komplett neu.

Das war schon immer so... bist wohl immer leer ausgegangen?  ;D

Bartgroschen

KlausP

Nö, das war noch nie so. Und ich war ja BS und damit zulagenberechtigt.
Einfach mal hier nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/ezulv_1976/__3.html Da sind GWDL und FWDL nirgends aufgeführt, weil sie nämlich keine Dienstbezüge nach BBesG sondern Wehrsold nach dem Wehrsoldgesetz erhalten
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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