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Beförderung Voraussetzungen

Begonnen von hightower11, 17. März 2018, 01:51:02

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hightower11

Bin gefrustet....Anruf von der Einheit  Abt. A1.
Keinen Anruf vom Mob Offz, man lässt Frau HFw anrufen!

SASPF wird seit diesen Jahr als Kurzlehrgang nicht mehr angeboten.
Es wurde mir bestätigt, dass man die Reservisten vergessen hat.
Lehrgang auf der LOG Schule überlaufen. Man versucht es im Rahmen einer AAP.

Um die Weiterbildung BPL + CSC, hat man sich noch nicht gekümmert. Läuft im Jan. 2019 aus.

Wort wörtliche Aussage:
Wenn ich jetzt üben würde, könnte man mich nur zum Kaffee kochen gebrauchen!

Was soll man davon halten?




F_K

Wenn sonst keine Qualifikation vorhanden ...

Spezielle Lehrgänge für Res gibt es schon seit Jahren nicht mehr.

hightower11

Was seit Jahren nicht mehr?

Bin MatBewFw und wenn die BW sich SAP holt,
müssen alle Reservieren in der Logistik und Personal,
dran glauben?

Meine Zweitverwendung,
Beauftragte Person für LadungSicherung
und Containerprüfer wurden die letzten Jahre
(alle 3 Jahre) auch verlängert.

Aber was jetzt abläuft, ist nicht gut.
Es wird immer gesagt, dass man die Reservieren braucht.
Es passiert das Gegenteil!

F_K

Nochmal:

Seit Jahren gibt es keine speziellen Lehrgänge für Res, Res gehen auf die gleichen Lehrgänge wie die aktiven Soldaten.

Im Einzelfall kommt es dadurch zu Friktionen.

Altgedienter1

Zitat von: hightower11 am 19. April 2018, 18:16:27
Was seit Jahren nicht mehr?

Bin MatBewFw und wenn die BW sich SAP holt,
müssen alle Reservieren in der Logistik und Personal,
dran glauben?

Meine Zweitverwendung,
Beauftragte Person für LadungSicherung
und Containerprüfer wurden die letzten Jahre
(alle 3 Jahre) auch verlängert.

Aber was jetzt abläuft, ist nicht gut.
Es wird immer gesagt, dass man die Reservieren braucht.
Es passiert das Gegenteil!


Richtig! Reservisten besuchen seit Jahren Lehrgänge von Aktiven in Garlstedt. AAP ist auf AH6 gemäß AnTrA Heer nicht vorgesehen.
Vorrang hat bei der Platzvergabe die aktive Truppe, die tagtäglich im Alltag die Aufträge erfüllen muß.
Auch die Aktiven mussten/ müssen sich erstmal in SAP hineinfinden, weil doch erhebliche Unterschiede zum alten System bestehen.
Ohne SAP geht heute garnichts mehr in der Log.

Trotz Beorderung wird bei fehlender Ausbildung nicht befördert. So schaut es aus.

Zwischen Reden (Darstellung) und Handeln existiert ein Unterschied.

Umbeordern lassen oder auf den Lehrgang warten.
KRK- allzeit bereit!

SteB

Ich wollte jetzt kein neues Thema aufmachen, da dieses meinem ähnelt...

Bedarf man bei der  Einstellung als Eignungsübener Stabsunteroffizier auch 16 Feldwebeljahre zur Beförderung zum Stabsfeldwebel?

Ralf

Das hat doch nichts mit Reserve zu tun und ist bei aktiven ganz anders gelagert. Und nein, es werden da auch Zeiten angerechnet. Von daher solltest du dir besser ein Thema außerhalb der Reserve aussuchen, an das du dich hängst.
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Tommie

Fakt ist, dass man bei einer Einstellung im Dienstgrad Stabsunteroffizier "nur noch" ein Jahr braucht, bevor man frühestens und nach Erfüllen aller Voraussetzungen erst einmal Feldwebel werden kann! Da wird einem nämlich schon eine "virtuelle" Vordienstzeit von zwei Jahren angerechnet, wenn man als "StUffz" eingestellt wird! Und ... ja, ab der Beförderung zum Feldwebel kann man frühestens nach 16 Feldwebel-Dienstjahren Stabsfeldwebel werden, daran ändert der Einstellungsdienstgrad lediglich dann etwas, wenn man mit einem Dienstgrad höher als Feldwebel eingestellt wird, siehe auch ZDv A-1340/49, Ziffer 236, dort ist eine entsprechende Tabelle!

Paul_MP

Ursprünglich ging es hier ja um die Voraussetzungen für eine Beförderung und darunter auch um eine notwendige Beurteilung.

Dazu habe ich mal eine Frage:

Wird eine Beurteilung ausschließlich von der Personalbearbeitenden Stelle angefordert oder kann man dort auch mal nachfragen, ob die eine anfordern könnten?

Ich übe derzeit für insgesamt 26 Tage und es steht die Frage im Raum, ob ich beurteilt werden muss und ob ich befördert werden kann.

Bin OLt d.R. und habe einen Dienstposten/Spiegeldienstposten OLt/Hptm.
Bin während meiner aktiven Dienstzeit als OLt beurteilt worden. Das war im Jahr 2009.

Ist nun eine Beurteilung notwendig?

Beste Grüße

miguhamburg1

Für Reservisten wird eine Beurteilung grundsätzlikch nur vom jeweiligen Personalführer im BAPers, Abt 6 dann angefordert, wenn dies aus Laufbahngründen her erforderlich ist. Diese Anforderung einer Beurteilung erhält der Beorderungstruppenteil zusammen mit der Zustimmung zur Einberufung "automatisch" mit Vorlagedatum.

Wenn Sie also derzeit üben, und Ihr Beorderungstruppenteil hat dort keine Beurteilung angefordert, dann ist sie aus Sicht Ihrer PersFhr auch nicht notwendig.

Paul_MP

Zitat von: miguhamburg1 am 07. November 2018, 16:22:31
Für Reservisten wird eine Beurteilung grundsätzlikch nur vom jeweiligen Personalführer im BAPers, Abt 6 dann angefordert, wenn dies aus Laufbahngründen her erforderlich ist. Diese Anforderung einer Beurteilung erhält der Beorderungstruppenteil zusammen mit der Zustimmung zur Einberufung "automatisch" mit Vorlagedatum.

Wenn Sie also derzeit üben, und Ihr Beorderungstruppenteil hat dort keine Beurteilung angefordert, dann ist sie aus Sicht Ihrer PersFhr auch nicht notwendig.

Danke für die Antwort!

Und wie verhält es sich mit einer möglichen Beförderung zum Hauptmann?
Ich übe ja derzeit auf einem Dienstposten OLT/Hptm für insgesamt 26 WÜ-Tage.

Ralf

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Paul_MP

Zitat von: Ralf am 07. November 2018, 16:52:07
Wie sieht es mit den Voraussetzungen aus? Alle erfüllt?

Welche Voraussetzungen bestehen denn?

Mir sind nur bekannt:
24 Tage Wehrübung, davon 12 Tage in höher bewerteten Verwendung. > ich übe 26 Tage auf einem DP OLt/Hptm

Zeit seit Ernennung zum Offizier 5 1/2 Jahre > 2003 würde ich zum Leutnant befördert

Ralf

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F_K


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