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Teilzeit auch ohne Grund möglich?!

Begonnen von Samhain88, 29. März 2018, 20:08:03

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Samhain88

Hallo, ich habe mal eine Frage und hoffe hier kennt sich wer aus.
Folgender Sachverhalt:Ich bin 29 Oberstabsgefreiter im 10.Dienstjahr und SAZ19. Würde gerne meine restliche Dienstzeit auf 70/80% Teilzeit gehen. Nicht weil ich ein Kind unter 18 habe oder zu pflegende Angehörige, sondern weil ich finanziell frei bin. Habe schon immer viel gespart und investiert. Auch mein ganzes Einsatzgeld usw immer in diverse Vermögendswerte investiert wie Aktien, Kryptowährungen, P2P usw. Breit diversifiziert. Während der Standart Soldat vom Einsatzgeld in diverse Verbindlichkeiten wie ein Diesel PKW "investiert" hat. Jedenfalls kann ich mittlerweile alle meine Kosten mit passiven Einkommen decken und Zeit ist mir nun wichtiger als Geld. Unsere PersFW meint man muss nachwievor einen Grund haben für Teilzeit. Ich habe aber gelesen das es jetzt auch ohne Grund möglich ist, Stichwort: work/life Balance. Weiß jemand vielleicht mehr? Danke

F_K

Stell halt einen Antrag - sofern dienstliche Gründe nicht entgegen stehen ...
Trendwende Personal ...

Viel Erfolg.

Ralf

http://www.gesetze-im-internet.de/stzv/index.html
Eigentlich findet sich fast alles, wenn man danach sucht.
Und im IntranetBw: GAIP BAPersBw Abt III und IV - KeNr 13-03-00
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Samhain88

Zitat von: Ralf am 29. März 2018, 20:16:14
http://www.gesetze-im-internet.de/stzv/index.html
Eigentlich findet sich fast alles, wenn man danach sucht.
Und im IntranetBw: GAIP BAPersBw Abt III und IV - KeNr 13-03-00

Danke aber dort steht halt auch nur das man einen Antrag stellen kann wenn man Kinder oder pflegende Angehörige hat.

KlausP

Dann stellen Sie doch einfach einen Antrag und warten ab, was passiert. Was haben Sie zu befürchten, außer dass der Antrag abgelehnt wird?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Zitat von: Samhain88 am 29. März 2018, 20:26:48
Zitat von: Ralf am 29. März 2018, 20:16:14
http://www.gesetze-im-internet.de/stzv/index.html
Eigentlich findet sich fast alles, wenn man danach sucht.
Und im IntranetBw: GAIP BAPersBw Abt III und IV - KeNr 13-03-00

Danke aber dort steht halt auch nur das man einen Antrag stellen kann wenn man Kinder oder pflegende Angehörige hat.

Nein...

Da steht das man einen Antrag nach § 2 oder,  wenn zutreffend, nach § 3 stellen kann.

Lesen Sie die von Ralf genannte GAIP.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ulli76

Übrigens-die Editfunktion steht nur dem Team zur Verfügung. Also,nicht enttäuscht sein, wenn sich nachträglich keine Werbelinks für irgendwelche Geldgeschäfte einfügen lassen. ;-)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Rollo83

Frage zu der Besoldung?
Wenn man zB auf 80% arbeitet rechnet sich das dann auch das man 80% von den eigentlichen Brutto Dienstbezügen bekommt?

LwPersFw

#8
Bei Teilzeitbeschäftigung erhält der  Soldat/die  Soldatin  Dienstbezüge (insbesondere Grundgehalt, Amts-, Stellen- und Erschwerniszulagen, Leistungsstufe sowie Familienzuschlag und Auslandsdienstbezüge) grundsätzlich entsprechend  dem Verhältnis des festgelegten Beschäftigungsumfangs  (z.B. 50 Prozent) zur Vollzeitbeschäftigung.

Ausnahmen:

•  Abweichendes gilt für den Familienzuschlag.
Teilzeitbeschäftigte Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger haben Anspruch auf den hälftigen Familienzuschlag der Stufe 1 und die kindergezogenen Teile des Familienzuschlags, wenn beide  Ehepartner zusammen mindestens die Regelarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreichen. Als regelmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten ist bei abweichenden Arbeitszeitregelungen  für die anspruchsberechtigten  Ehepartner/Eltern  die niedrigere der beiden Arbeitszeitregelungen bei Vollzeitbeschäftigung zu Grunde zu legen.

•  Zulagen (Amts-, Stellen- und Erschwerniszulage) in festen Monatsbeträgen stehen grundsätzlich anteilig zu. Erschwerniszulagen, für einzeln abzugeltende Erschwernisse (z.B. Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, Taucherzulage, sog. Antennenzulage) werden nicht anteilig gekürzt, da deren zeitliche Voraussetzungen nicht vom Beschäftigungsumfang abhängen.  Dies gilt  sinngemäß auch für die Vergütung für Soldaten/Soldatinnen mit besonderer zeitlicher Belastung.

•  Auslandsdienstbezüge (Auslandszuschlag  [§ 55 BBesG], Auslandskinderzuschlag [§ 56 BBesG], Mietzuschuss [§ 57 BBesG]) für Teilzeitbeschäftigung sind gesondert geregelt. Auskunft  erteilt das zuständige gebührniszahlende Bundesverwaltungsamt.


https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,54458.msg565204.html#msg565204
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Rollo83

Danke für die Info. Würde bei mir heißen bei 80% spare ich mir grob 8h die Woche und hätte 750€ Brutto weniger, somit fällt Teilzeit für mich definitiv aus.

ulli76

Naja- du bekommst halt 1/5 weniger Gehalt für 1/5 weniger Arbeit. Über die Steuerbelastung ist die Differenz meist etwas weniger und je nach Dienstposten kann es interessant sein, über Teilzeit flexiblere Arbeitszeiten über den Auf-und Abbau von Überstunden zu haben (früher war das unattraktiver, weil die Teilzeit auf die 46 Stunden berechnet war, die Vollzeitkräfte die je nach Dienstposten aber im Grundbetrieb gar nicht regelmäßig erreicht haben).

Aber noch ein Grund für die Bundeswehr nicht einfach so Teilzeit zu genehmigen: Die UTV bleibt ja zu 100% erhalten. Warum sollte man ohne Grund einen Soldaten zu 80% beschäftigen, aber 100% UTV leisten.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

SDW

Zitat von: ulli76 am 30. März 2018, 11:59:03Aber noch ein Grund für die Bundeswehr nicht einfach so Teilzeit zu genehmigen: Die UTV bleibt ja zu 100% erhalten. Warum sollte man ohne Grund einen Soldaten zu 80% beschäftigen, aber 100% UTV leisten.
Wieso das denn?
Wie sieht denn Deine 100% UTV gegen eine mögliche 80% UTV aus? "Tut mir leid, sie haben dieses Jahr ihr Arztguthaben aufgebraucht, kommen Sie nächstes Jahr wieder!"
UTV geht nicht nach Leistung, sondern nach Bedarf, und das korreliert nicht.

Tasty

Zitat von: SDW am 30. März 2018, 15:15:17
Zitat von: ulli76 am 30. März 2018, 11:59:03Aber noch ein Grund für die Bundeswehr nicht einfach so Teilzeit zu genehmigen: Die UTV bleibt ja zu 100% erhalten. Warum sollte man ohne Grund einen Soldaten zu 80% beschäftigen, aber 100% UTV leisten.
Wieso das denn?
Wie sieht denn Deine 100% UTV gegen eine mögliche 80% UTV aus? "Tut mir leid, sie haben dieses Jahr ihr Arztguthaben aufgebraucht, kommen Sie nächstes Jahr wieder!"
UTV geht nicht nach Leistung, sondern nach Bedarf, und das korreliert nicht.

Sehe ich genauso - was für eine schwachsinnige und realitätsfremde Sichtweise.
Im übrigen behalten (logischwerweise) auch Beamte bei einnem Beschäftigungsumfang von >= 50% volle Beihilfe, und auch wer als Arbeitnehmer nur Teilzeit arbeitet (und damit entsprechend nur geringere KV-Beiträge zahlt) erhält trotzdem den vollen Leistungsumfang der GKV.

Manchmal kann man sich wirklich nur an den Kopf fassen, was manche hier für Ideen zu Tage bringen ...

ulli76

#13
 Tasty- mäßige dich im Ton!

Natürlich kann es keine 80% UTV gehen. Das geht systembedingt nicht. Das ist ja genau der Punkt.

Mein AG bei dem ich in Teilzeit gearbeitet habe, hat mir nur den teilzeitmäßigen Anteil für meine KV gezahlt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

SDW

Zitat von: ulli76 am 30. März 2018, 15:33:05
Mein AG bei dem ich in Teilzeit gearbeitet habe, hat mir nur den teilzeitmäßigen Anteil für meine KV gezahlt.
... und Du auch nur den entsprechenden Arbeitnehmeranteil.
Trotzdem bekommst Du die gleiche Leistung beim Arzt wie jemand, der aufgrund seines höheren Gehalts einen höheren KV-Beitrag bezahlt.
So funktioniert nunmal unser (G)KV-System: Beitrag ist abhängig vom Gehalt, Leistung ist abhängig vom Bedarf.
Solidarisch und sinnvoll.

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