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Laufbahnwechsel zum ItUffz, wie hoch ist die Prämie? Gedeckelt?

Begonnen von ItUffzBW, 10. April 2018, 16:43:06

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ItUffzBW

Tag liebe Bundeswehrgemeinde,

nachdem ich ende vorletztes Jahr erst von SaZ 8 auf SaZ 15 verlängert habe, habe ich letztes Jahr dann den Laufbahnwechsel zum ItUffz mit ZAW gestellt und musste im gleichen zuge auf SAZ 17 verlängern.
Jetzt habe ich genau 8Jahre Dienstzeit hinter mir, die Eignung im Karrierecenter habe ich bestanden und warte nur noch auf die Lehrgangsplanung bzw. Termine wann es endlich losgehen kann.
Den Erlass A-1330/59 und A-1336/3 habe ich mir bereits durchgelesen, nur werde ich da nicht ganz schlau draus, insbesondere aufgrund diverser anderer Aussagen von Kameraden die es besser wissen oder erst eine Prämie bekommen haben.
Deswegen jetzt die frage an die Profis hier im Forum, wann kann ich den ca. mit der Prämie rechnen? Bei Lehrgangsantritt oder nach der fertigen Ausbildung?
Und wie hoch wird diese ca. sein? 13% vom Grundgehalt auf die Verpflichtungszeit gesehen sind fast 30.000€, das ist doch sicher gedeckelt, oder?

Danke schonmal :-)



Ralf

So ganz schlau werde ich nicht aus deinen Verlängerungen.
Was für einen Festlegungsbescheid hast du bekommen? Für einen Personalbindungszuschlag oder die Verpflichtungsprämie?
Und dann sind doch -wenn ich das richtig verstehe- nur 2 Jahre weiterverpflichtet worden, nämlich von 15 auf 17.
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ItUffzBW

Ich habe ende 2016 einen Antrag auf Verlängerung von SaZ 8 Mannschafter auf Saz 15 Mannschafter gestellt (Ohne Prämie) der auch direkt durch ging.
Ende 2017 habe ich dann einen neuen Antrag auf Laufbahnwechsel gestellt, der hierbei für mich geplante Dienstposten ist Prämien berechtigt.
Aufgrund des Laufbahnwechsels musste ich dann für eine Verlängerung auf SaZ 17 unterschreiben.
Bezüglich Festlegungsbescheid muss ich später zu Hause in den Unterlagen mal nachschlagen.

Ralf

Also hast du de facto um 2 Jahre verlängert.
Wenn du die Verpflichtungsprämie bekommen hast, bekommst du 2 x 1000,-.
Hast du den PBZ bekommen, bekommst du als Einmalzahlung die Summe aus 24 x 20% deines Grundgehalts der EF 1. Bspw. A5=2.206.07 und damit 10.589,14 EUR
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