GrundsätzlichEs ist immer zu empfehlen, mit seiner zukünftigen neuen Dienststelle im Ausland rechtzeitig
persönlich Kontakt aufzunehmen.
Bei Versetzungen: Insbesondere mit dem Kameraden, den man ersetzen soll.
So erhält man Informationen
aus 1. Hand ! Vor allem zu
spezifischen Besonderheiten des Ortes/Landes !
Vorschriften:A-1340/9
Verwendung von Soldatinnen und Soldaten im Ausland
C-2213/24
Versetzung, Kommandierung und Abordnung in das Ausland, im Ausland und vom Ausland in das Inland
C-2213/26
Anwendung der Auslandsumzugskostenverordnung
C-2212/17
Anwendung der Auslandstrennungsgeldverordnung
C-2214/1
Anwendung Heimaturlaubsverordnung
B-2213/4
Umzugskosten- und trennungsgeldrechtliche Abfindung bei Versetzungen vom Ausland in das InlandNachfolgedokument
C-2213/26 Anwendung der Auslandsumzugskostenverordnung A-1400/5
Feiertagsregelung bei Auslandsdienststellen der Bundeswehr
A-1420/44
Wohnsitz im Ausland
C-1452/1
Auslandsdienstbezüge bei Abordnungen/Kommandierungen gemäß § 52 Abs. 3 BBesG;
Ausnahmeregelung bei Abordnung und Kommandierung bis zu 3 Monaten
C-1452/3
Anspruch auf Auslandsdienstbezüge bei grenznaher Auslandsverwendung
C-1345/6
Studienaufenthalte im Ausland
A-2642/2
Schul- und Kinderreisebeihilfe im Ausland für Soldatinnen und Soldaten
A-2250/3
Auslandsschulen der Bundeswehr - Berechtigung zum Schulbesuch
A-2642/14 >>> neu in A-2641/4 Fürsorge in Todesfällen
Reisebeihilfen an Bundesbedienstete und Soldatinnen und Soldaten im Ausland aus Anlass von Reisen in Krankheits- und TodesfällenA-2642/17 >> überführt in A-2645/6
Mietzuschuss und Überbrückungshilfe während im Ausland gewährter Elternzeit für Soldatinnen und Soldaten
C1-2127/0-6001
Zulassung privater Kraftfahrzeuge von Bundeswehrangehörigen im Ausland
A-2210/13
Anordnung von Dienstreisen ins In- und Ausland
C-2210/5
Einbindung der Bundeswehrverwaltungsstellen im Ausland bei der Planung von Auslandsdienstreisen
A-2211/12
Anwendung der Auslandsreisekostenverordnung
Umzug Inland >> Ausland und zurückhttps://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/betreuungsportal/mobilitaetsportal-bundeswehr/umzug-mit-der-bundeswehr-ins-auslandDort sind u.a. 2 Informationspakete zu finden.
Diese erläutern
nahezu alle wesentlichen Aspekte rund um das Thema Umzug und Besoldung.
"
volle Zusage" gilt i.d.R. für Verwendung ab einer Verwendungsdauer
ab 2 Jahre
"
eingeschränkte Zusage" i.d.R. gilt für Verwendung ab einer Verwendungsdauer
bis 2 Jahre
Diese PDF-Dateien enthalten
nicht die
erforderlichen Formulare, um Leistungen zu beantragen bzw. abzurechnen.
Diese erhält man, wenn man das Formular "Bestellformular..."
plus Versetzungs- bzw. Kommandierungsverfügung,
sobald man diese vom BAPersBw erhalten hat, an die im Bestellformular angegebene Stelle schickt.
Auch wichtig: Die PDF-Datei "Unterstützung beim Auslandsumzug"
Diese enthält
viele Ansprechstellen zu wichtigen Themen !
Pass- und VisaangelegenheitenHier wendet man sich frühzeitig,
insoweit für das jeweilige Land erforderlich, bzw. sinnvoll (z.B. USA), - nach erhalt der Versetzungs-bzw. Kommandierungsverfügung - an die:
Pass- und Ausweisstelle BMVgDort erhält man alle aktuellen Informationen zu diesem Thema.
Und diese Stelle ist zuständig für
• Ausstellen amtlicher Pässe (Dienst- bzw. Diplomatenpässe)
• Einholen von Sichtvermerken/Visa
• Erstellung von Statusausweisen
• Ausstellung von Bundestagsausweisen
Einzelheiten siehe : ZDv A-2125/2 "Pass-, Visa- und Statusangelegenheiten"
Grundsätzliches
•Ein Visum bzw. Sichtvermerk ist eine Vorab-Bestätigung eines fremden Landes, welche Einreise, Durchreise oder Aufenthalt erlaubt. Visa werden grundsätzlich durch Aufkleber oder Stempelabdrücke in Reisepässe bzw. amtliche Pässe eingebracht, in einigen Fällen auch mittels Einlegeblatt.
•Die Erteilung von Visa ist rein nationales hoheitliches Handeln des fremden Landes und insofern dem unmittelbaren Einfluss der Pass- und Ausweisstelle BMVg bzw. des Auswärtigen Amtes entzogen. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung eines bestimmten Visums besteht daher nicht. Ebenso kann die Erteilung eines Visums zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht garantiert werden.
•Es wird dringend davon abgeraten, die im Internet frei verfügbaren Visainformationen als alleinige Quelle zu nutzen, da sich diese oftmals nur an Touristen bzw. Geschäftsreisende richten.
•Die Pass- und Ausweisstelle BMVg (IUD III 2 Berlin) berät über die jeweils gültigen Einreisebestimmungen und versendet auf Anfrage schriftliche Informationen und einschlägige Antragsformulare.
•Die Antragsunterlagen sind vollständig, unterschrieben und unter Beachtung der länderspezifischen Bearbeitungszeiten zuzüglich Postlaufzeiten zeitgerecht vorzulegen, andernfalls ist eine Bearbeitung und damit eine rechtzeitige Visumerteilung nicht möglich.
•Alle Regelungen finden sich in der Zentralen Dienstvorschrift A-2152/2.
Beantragung
Die Erteilung von Sichtvermerken ist über die Pass- und Ausweisstelle BMVg (IUD III 2 Berlin) schriftlich zu beantragen.
Folgende Antragsformulare stehen in der Formulardatenbank der Bundeswehr im Intranet zum Download bereit:
•Vorlage von Antragsunterlagen zur Einholung von Sichtvermerken (Visa) und Erstellung von Statusbescheinigungen (Bw/2455).
•Erklärung für Kinder über 18 Jahren (Bw/2395).
Diesem Vorlageschreiben (2-fach) sind beizufügen:
•Reisepässe bzw. amtliche Pässe
•Unterlagen gemäß nationalen Einreisebestimmungen (z. B. nationaler Visumantrag, Foto, Einladung, Genehmigungsnummern, Passkopien etc.). Art und Anzahl variieren je nach Reiseland. Ggf. müssen nationale Visaanträge online befüllt werden.
•Kopie der Personalverfügung bei Reisen anlässlich Kommandierung / Abordnung / Versetzung.
Statusbescheinigungen
Nach Artikel III Abs. 3 des NATO-Truppenstatuts sind Mitglieder eines zivilen Gefolges und Angehörige in ihren Pässen als solche zu bezeichnen. Hierzu wird eine Statusbescheinigung als Einlegeblatt ausgestellt.
Die Statusbescheinigung gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Reisepass; sie ist kein eigenständiges Grenzübertrittsdokument. Personalausweise sind keine Grundlage für die Ausstellung von Statusbescheinigungen.
Die Ausstellung von Statusbescheinigungen ist mit dem Formular »Vorlage von Antragsunterlagen zur Einholung von Sichtvermerken (Visa) und Erstellung von Statusbescheinigungen (Bw/2455)« zeitgerecht zu beantragen. Dem Antrag sind Kopien der Reisepässe (Doppelseite mit Personendaten) der betroffenen Personen beizufügen, es sei denn, dass zeitgleich Antragsunterlagen einschließlich der Reisepässe zur Einholung von Sichtvermerken (Visa) vorgelegt werden.
Wohnungsfürsorge, Schulsituation, etc. im AuslandHier sind die jeweiligen
Bundeswehrverwaltungsstellen hilfreiche Ansprechstellen
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/infrastruktur-umweltschutz-und-dienstleistungen/organisation-iud/bundeswehrverwaltungsstellen-im-ausland"Dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr in Bonn unterstehen Bundeswehrverwaltungsstellen in Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, in den Niederlanden, in Polen und in den USA/Kanada.
Überall dort, wo Bundeswehrangehörige im Ausland Dienst tun, stehen ihnen Ansprechpartner aus der Wehrverwaltung mit Rat und Tat zur Seite.
Die Auslandsverwaltungsstellen verstehen sich dabei als Dienstleister, die ihre Arbeit gezielt auf die Wünsche und Bedürfnisse der im Ausland zu betreuenden Soldaten und zivilen Mitarbeitern ausrichten.
Auf diese Weise ergeben sich für die Auslandsverwaltungsstellen vor allem Aufgaben der Versorgung mit Verpflegung sowie Bekleidung und der dezentralen Beschaffung; daneben Aufgaben des Unterkunfts- und Liegenschaftswesens sowie Angelegenheiten der besoldungsrechtlichen Nebengebiete, wie beispielsweise Reisekosten- und Trennungsgeldangelegenheiten."
Bewerbungsverfahren / VoraussetzungenAlles Relevante findet man im
"Handbuch Personalbearbeitung (mil)/Gemeinsame Arbeitshilfen und Informationen für die Personalbearbeitung (GAIP - BAPersBw Abt III u. IV)"
Darin in der KennNr 35-03-00
Das Handbuch findet man im WikiBw - mit MS Edge aufrufen (!) -
https://wiki.bundeswehr.org/display/GAIP/Startseite
Dienstposten - DatenbankIn der o.g. KennNr der GAIP findet man auch die Dienstpostendatenbank, in der alle zur Besetzung ausgeschriebenen Auslandsdienstposten aufgelistet sind.
Dies betrifft
aber nur Feldwebel, Unteroffiziere und Mannschaften.Offiziere stellen einen formlosen Antrag an Ihren PersFhr, indem Sie um die Prüfung einer Verwendung in einer
integrierten Verwendung bitten. Hier sollte man auch angeben, wo und in welchem Zeitfenster man sich dies vorstellen kann.
Man kann sich
gleichzeitig auf beliebig viele Dienstposten bewerben,
insoweit man die in der KennNr 35-03-00 genannten grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Der bei jedem Dienstposten genannte Termin "Vorlage der Bewerbung bis" (beim BAPersBw) ist zu beachten !
Hat man bei Bewerbung nicht das ggf. notwendige Sprach-SLP, wird aber bei Erfüllen der sonstigen Voraussetzungen ausgewählt,
erfolgt vor Versetzung ins Ausland eine Sprachenausbildung bis zum geforderten SLP.