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Was bringt mir eine Beschwerde?

Begonnen von Miguel, 16. Mai 2018, 12:37:12

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Miguel

Guten Tag,

ich habe Anfang des Jahres meinen Feldwebellehrgang gemacht uns sollte anschließend, laut Plan, auf den fachlichen Teil gehen.(PersFw Lehrgang in Hannover)

Nach langem nachfragen und hinterher Telefonieren, wurde mir gesagt das der Lehrgang leider ausgebucht ist und ich keinen Platz bekomme. Auf meiner Lehrgangsplanung steht aber, dass ich zu dieser Zeit auf den Lehrgang gehen soll. (Ich weis, man hat kein Recht auf die Einhaltung der Reihenfolge)
Aber dadurch, dass ich jetzt "Zwischengeparkt" wurde, kann ich nicht pünktlich zum Feldwebel befördert werden.
Außerdem ist es seit knapp drei Jahren bekannt, dass ich auf diesen Lehrgang gehen soll.

Soll ich mich beschweren?

Was würde mir das bringen? Ich möchte nämlich nicht nur aus Lust und Laune eine Beschwerde schreiben und damit Arbeit Provozieren wenn ich dadurch keinen nutzen habe.

Rollo83

Na der angegebene Sachverhalt der Beschwerde wird geprüft.
Resultat kann sein das Laufbahnnachteile festgestellt werden und man Laufbahnrechtlich gut gestellt wird.
Resultat kann auch sein das alles seine Ordnung hat und nichts schief gelaufen ist.

Ob sie sich beschweren sollen müssen sie selber wissen, ich persönlich würde es wahrscheinlich nicht machen.

Andi

Das wird in den nächsten Jahren vielen so gehen. Die SFJg/StDstBw hat nicht genug Personal, um die durch die Trendwende Personal notwendigen Lehrgänge durchzuführen. Die Aufforderung zur Abstellung von PersStOffz als Ausbilder an die Schulen wurde durch alle OrgBer nicht adäquat umgesetzt/ernst genommen.

Gruß Andi
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funker07

Es können durchaus mal Ausbilder krank werden und damit Hörsäle wegfallen. Auch, wenn deine Lehrgangsplanung lange bekannt war, heißt das nicht, dass da jetzt jemand einen Fehler gemacht hat.
Vielleicht bringt ne Bewerde etwas, wie Rollo83 bereits sagte.

In deinem direkten Umfeld wird dir bestimmt keiner Böse sein, deine Einheit hat ja auch Interesse daran, dass du ausgebildet wirst.

Miguel

Was kann "Laufbahnrechtlich gut gestellt" bedeuten?

Und habe ich das recht nach 3 Jahren zum Feldwebel befördert zu werden?
Ich meine, ich habe ja nichts unrechtmäßiges getan. Und meine Leistungen in den anderen Lehrgängen waren immer Top. Andere Feldwebelanwärter werden nach drei Jahren befördert.

Rollo83

Nein, das recht haben sie nicht, warum auch.

Mit "gut gestellt" meine ich das sie rückwirkend zu Datum X befördert werden. Quasi wird rückwirkend das Datum in SASPF eingepflegt und man bekommt natürlich auch eine Nachzahlung der Dienstbezüge.

Miguel

Warum? ganz einfach, ich bin zur Bundeswehr gegangen um Feldwebel zu werden.
Was kann ich dafür, dass der Dienstherr es nicht gebacken bekommt für die Soldaten die er einstellt genug ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen? Wenn ich in einem Zivilen Betrieb eine Ausbildung anfange, sagt der Chef nach 3 Jahren auch nicht "Sorry, zur Abschlussprüfung können Sie nicht - es sind keine plätze frei". Sowas plant man doch vorher!?

Bei schlechten Leistungen von meiner Seite hätte ich es ja verstanden.

Der Dienstherr erwartet von mit immer und überall hinzureisen und immer mein bestes zu geben. Das habe ich auch getan und dann kommt sowas dabei raus.
Wenn mich mein Pers Bearbeiter wenigstens mal kontaktiert hätte und vielleicht etwas wie eine Entschuldigung kommen würde... aber nichts. Ich muss das einfach hinnehmen. Ich hoffe man versteht das mich das ankotzt.

(Tut mir leid, aber ich muss meinem Ärger mal Luft machen...)

Maj a.D.

Das Problem liegt ja nicht beim PersBearb in Köln. Genaugenommen ist es systemimmanent. Das ist zwar kein Trost, aber der Aufwuchs an Lehrgangskapazitäten ist nun mal auch an Rahmenbedingungen gebunden, die nicht von Köln beeinflusst werden können. Wo sollen denn auf einmal genügend Ausbilder herkommen, in welchem Raum wird unterrichtet und wo schläft der LT. Das sind ja nur einige der Herausforderungen und viele davon liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereiches der militärischen Seite. Und wenn ausgeschrieben werden muss, sogar außerhalb der Bw. Das kann kein Trost sein, bringt aber vielleicht einen Blick auf das große Ganze.

Es hilft (leider) nur abwarten und auf Gleichstellung zu bestehen, allein schon aus finanziellen Gründen, aber insbesondere um bei weiteren Laufbahnentscheidungen (BS, OffzMilFD) im richtigen Konkurrentenfeld zu stehen.

RonSwanson

Ich muss mal fragen: Ich werde als Stabsunteroffizier wieder eingestellt und bin als ReFü eingeplant. Wenn ich jetzt meinen Fachlehrgang nicht machen kann weil er voll ist, was passiert dann mit mir? Werde ich dann auch zwischengeparkt oder kann mich der alte ReFü schon mal anlernen damit ich wenigstens anfangen kann in diesem Bereich zu arbeiten? Sonst kann sich ja alles um Monate nach hinten verschieben und was macht man dann? Däumchen drehen und den Hof fegen? Hat damit jemand schon Erfahrungen gemacht?

Angemon84

@ RonSwanson

Ich mache gerade diese Erfahrung. Man wird wahrscheinlich in seiner Stammeinheit zwischengeparkt (DpäK). Hier wirst du im Rahmen des Möglichen angelernt oder drehst Däumchen. Ohne die offizielle Lehrgangs-ATN darfst du halt nicht auf deinen geplanten Dienstposten die relevanten Entscheidungen treffen.

RonSwanson

@Angemon84 Na dann Prost Mahlzeit... Ich hoffe dass meine Lehrgänge alle durch gehen und ich nicht warten muss.

Andi

Zitat von: Miguel am 16. Mai 2018, 15:06:41
Was kann ich dafür, dass der Dienstherr es nicht gebacken bekommt für die Soldaten die er einstellt genug ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen?

Da kannst du nichts für, dein Dienstherr aber alles. Ich sehe durchaus eine berechtigte Beschwer und alles was hier genannt wjrde kann diese nicht relativieren.

Gruß Andi
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funker07

@RonSwanson:
Du sitzt eh erstmal auf DPäK und wirst zwischen deinen Lehrgängen in der Stammeinheit sein. Ob du auf Dienstposten sitzt oder auf DPäK macht im Alltag kaum einen Unterschied.
Durch die Erfahrung, die du sammelst, fällt dir der Lehrgang evtl sogar einfacher.

Nachteile hast du, wie bereits angesprochen, bei Beförderung und evtl späterer Beurteilung.

@Miguel: Dein Personalführer macht ja nichts falsch, er hat halt nicht so viel Lehrgangsplätze wie Soldaten mit Ausbildungsbedarf. Wenn der jetzt jeden "Problemfall" anruft, hat er weniger Zeit für andere Dinge (trotz sehr großer Personalstärke sind viele Soldaten im BAPersBw stark belastet) und macht evtl tatsächlich selbst Fehler, unter denen andere Soldaten leiden.

KlausP

Beschweren würde ich mich trotzdem. Und da es sich hier, so wie es aussieht, um ein generelles Problem und keinen Einzelfall handelt würde ich auch eine Eingabe an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages schreiben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

RonSwanson

@funker07 Warum habe ich bei einer späteren Beurteilung dadurch evtl. Nachteile? Das verstehe ich nicht ganz.

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