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Wechsel zum MAD

Begonnen von Marcelreaper, 19. Mai 2018, 12:24:53

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dunstig

Naja ich lese da erstmal das hier schon wiedergegebene: Laufbahnausbildung abschließen und Anlassbeurteilung erhalten und dann sieht die Welt ganz anders aus.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

wolverine

Erstens das und dann ist der Bescheid jetzt ca. 12 Jahre alt. Ich sage jetzt einmal nicht, in wievielen Bescheiden damals Freiwilligen verwehrt wurde, erst später in den Ruhestand zu gehen. Nur ein dumbes Beispiel, dass sich Zeiten ändern ...
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KlausP

Zitat von: Angemon84 am 19. Mai 2018, 19:48:52
@ Rollo
ich kenne zwar dein Hintergrundwissen aus dem Bereich Personalmanagement nicht, aber den Text verstehe ich als "keine Freigabe seitens der Personalführung"

http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=3ffa60-1526752122.gif

Nein, die Ablehnung erfolgt wegen fehlender Voraussetzungen. Wie oben schon geschrieben wurde werden nur Bewerber mit Feldwebel- oder Offizierdienstgrad und mindestens einer planmäßigen Beurteilung berücksichtigt. Und das ist bei einem Obermaat (BA) beides nun mal nicht erfüllt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ceeya

Wieso wird so ein Bescheid im Internet hochgeladen? Und dann auch noch ungeschwärzt? (Besonders den Namen ganz unten..)

benba

Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten oder dem Personalführer scheint hier auf jeden Fall notwendig. Ggf. wäre eine Verwendung bei MKS oder LVN eher was für Sie?!

Marcelreaper

VLN könnte ich mir auch vorstellen, nur möchte ich natürlich auch an meine Karriere denken. Ich möchte nicht nach 13 Jahren aus der Bundeswehr ausscheiden, sondern am liebsten BS und evtl. OffzMilFd werden. So viel wie möglich erreichen und sich für die Bw nicht austauschbar machen.
Ich habe mir übrigens heute von meinem BetrFw die GAIP KeNr 34-02-00 ausdrucken lassen mit allen Anforderungen etc.
Bei Interesse kann ich diese am WE hier hochladen.


S1NCO

Da solltest du eben auch genau abwägen, wo es wahrscheinlicher ist MilFD/BS zu werden.
In der IT oder beim MAD.


KlausP

Zitat... Bei Interesse kann ich diese am WE hier hochladen. ...

Hoffentlich steht da "VS - Nur für den Dienstgebrauch" drauf.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

JLo


ZitatNein, die Ablehnung erfolgt wegen fehlender Voraussetzungen. Wie oben schon geschrieben wurde werden nur Bewerber mit Feldwebel- oder Offizierdienstgrad und mindestens einer planmäßigen Beurteilung berücksichtigt.
Diese Aussage ist so nicht richtig. Mann kann sich als StUffz oder OMaat bewerben. Dann wird ein Gespräch ("Vorstellungsgespräch") in der Einheit mit dem Soldaten geführt. Es wird schon mal vorab "abgeklopft" ob der Soldat überhaupt zum MAD passt. Und glaubt mir, die (ein Offz- und ein Feldwebeldienstgrad) erkennen durch geschicktes Fragen ob Du lügst oder nicht. Nach einigen Wochen bekommst Du dann bescheid.

Beim MAD gibt es verschiedene Abteilungen, wenn Du schon was mit IT und Kommunikation machst, kannst Du mal mit dem TIKA-Trupp "Technische Informations- und Kommunikationsabschirmung" liebäugeln. Es gibt aber auch andere Abteilungen mit Technik oder IT Anteil.

ZitatDa solltest du eben auch genau abwägen, wo es wahrscheinlicher ist MilFD/BS zu werden.
Ich glaube, beim MAD hat er bessere Chancen MilFD und BS zu werden. Zur Zeit wird ja jeder IT´ler... 
never give up without a fight

Ralf

Zitat2 Antragsberechtigter Personenkreis/Voraussetzungen

2.1 Unteroffiziere

Für das Antragsverfahren sind UmP berechtigt,
im Status Soldat auf Zeit (für Dauerverwendungen (DV) im MAD) oder
im Status Berufssoldat (für Zeitverwendungen (ZV) (Dauer 3-5 Jahre) im MAD). Hinweis: Nach Zuerkennung des Tätigkeitsbegriffs (MAD-Fw) kann ein Antrag auf Übernahme zum Dauerverwender (DV) gestellt werden. Die Entscheidung erfolgt nach Bedarf und Freigabe der abgebenden PersBSt.
die ihre Verwendungsausbildung abgeschlossen haben (Ausbildungshöhe 6), in dieser AVR (H) /WkLw (Lw) /VwdgR (M) verwendet und mindestens einmal planmäßig beurteilt worden sein,
deren Restdienstzeit -ab Zuversetzung in den MAD- mindestens 4 Jahre beträgt
Hinweis: Ist die erforderliche Restdienstzeit ab Zuversetzung in den MAD von mindestens 4 Jahren nicht gegeben, ist mit dem Versetzungsgesuch die Abgabe einer entsprechenden Weiterverpflichtungserklärung auf die geforderte Restdienstzeit und Erklärung zum Merkblatt "Neuregelung der Berufsförderung und der Dienstzeitversorgung" erforderlich. Zum Zeitpunkt der Abgabe des Versetzungsgesuches muss die Restdienstzeit mindestens 12 Monate betragen, da das MAD-spezifische Auswahlverfahren 9 – 12 Monate beträgt. Die Weiterverpflichtung erfolgt seitens BAPersBw ZS 1 erst nach Zuversetzung und erfolgreichem Abschluss der MAD-Basisausbildung.
Eine Freigabe durch das zuständige Personal führende Referat für Verwendungen im Bereich des MAD ist erforderlich.

2.2 Offiziere

Für eine Verwendung im MAD kommen in Betracht:
Offz TrD aller UTB und Truppengattungen als Zeitverwender mit MilNW-Expertise
in anderer Hinsicht militärfachlich spezialisiert (z.B. IT-Personal)

Offz TrD aller UTB und Truppengattungen als Dauerverwender mit MilNW-Expertise
in anderer Hinsicht militärfachlich spezialisiert (Z.B. IT-Personal)
unabhängig von der bisherigen militärischen Herfunkt
Offz MilFD analog Offz TrD (Zeit- o. Dauerverwender)

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Marcelreaper

Nein, natürlich steht Dort nicht VS drauf.
IT und MAD schließen sich ja nicht gegenseitig aus.
Die besten Chancen habe ich meines Erachtens nach beim MAD, weil dort ITler denke ich am unverzichtbarsten sind.

LwPersFw

Zitat von: Marcelreaper am 19. Mai 2018, 12:24:53

Frage 1 : Soll ich die ZaW erst beenden und im Anschluss meinen Versetzungsantrag beim BAPers stellen? Ich habe nämlich die Befürchtung, sobald ich auf meinem System spezifisch ausgebildet werde, kann ich es vergessen, dass der Versetzungantrag klappt.

Frage 2 : Ich habe keine Lust, es mir mit meinem Spieß aus meiner Stammeinheit zu versauen. Deswegen wollte ich das Thema so gelassen wie möglich angehen. Wie soll ich vorgehen?

Frage 3 : Gibt es ein schriftliches Formular zum Wechseln der Laufbahn? Wollte auf der Intranetseite des BaMad nachgucken, allerdings ist die Seite offline. Könnte eventuell daran liegen, dass der Intranetauftritt noch dem SKB untergliedert ist aber der BaMad ja jetzt eigenständig ausgegliedert wurde.




Das BAPersBw hat die Vorgaben festgelegt, wer, ab wann, antragsberechtigt ist.

@ Ralf hat diese zuletzt wörtlich wiedergegeben...

Damit sind Sie aktuell erst antragsberechtigt und werden dann auch erst in die Auswahl einbezogen, wenn Sie :

+ ihre aktuelle Verwendungsausbildung abgeschlossen haben (Ausbildungshöhe 6)
+ in dieser Verwendung verwendet werden
und
+ in dieser Verwendung mindestens 1x planmäßig beurteilt worden sind


Also sind die Antworten zu Ihren Fragen:

zu 1.
Sie müssen Ihre ZAW und Ihre militärfachliche Ausbildung zunächst komplett abschließen

Dabei gilt :
"Zur Regeneration seines Personalbestandes bietet der Bereich des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) fortlaufend Verwendungsmöglichkeiten auf Dienstposten
für Unteroffiziere mit Portepee (UmP) der Dotierungen A7 bis A9MZ ohne Einschränkung auf eine bestimmte Verwendung an.
UmP aus allen Bereichen der Bundeswehr kommen für eine Verwendung im Bereich BAMAD in Betracht. "



zu 2.
Sie müssen alle o.g. Vorbedingungen erfüllen.

zu 3.
Wenn Sie alle Vorbedingungen erfüllen ... finden Sie das Antragsformular für eine Versetzung zum BAMAD in der GAIP.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Personalführer

Hier wird vieles geschrieben was richtig, nicht ganz richtig oder sogar falsch ist.
1. Ja, Ausbildung abschließen, Feldwebel werden und später Antrag auf Wechsel stellen
2. Die Freigabe des Werdegangspersonalführers ist grundsätzlich notwendig. Bei Nichtfreigabe durch den Personalführer entscheidet der Unterabteilungsleiter IV 3 im BAPersBw ob oder ggf ab wann eine Freigabe erfolgen kann.  Hinweis: Die Personalführung MAD findet in einem eigenen Referat in der Abteilung ZS und nicht in den Abteilungen III und IV statt
3. Ob beim MAD die Übernahmechancen BS oder OffzMilFD höher sind hängt vom jeweiligen Ursprungswerdegang UND von der jährlichen Vorgabe des Bedarfsträgers ab, die sich jedes Jahr ändern kann und meist auch tut. Für IT'ler bestehen derzeit sehr gute Übernahmechancen BS und/der OffzMilFD.
4. Bei nicht ausreichendem Eignungs- und Leistungsbild hilft übrigens auch kein Wechsel zum MAD ;))

FMBS

Finde es vor allem herrlich, wie blutjunge Soldaten sich jetzt schon so festlegen können....

Mit der Ausbildung noch nicht mal ansatzweise fertig und schon Gedanken über MAD, BS, OffzMilFD in der Birne. Mach erstmal alles zu Ende und lerne diese Armee und den Dienst richtig kennen.
Dann erledigt sich mit der Zeit vieles von selbst. Einen Tipp gebe ich dir noch mit.... ob du in dieser Armee was wirst, hängt ganz alleine von dem willen deines Disziplinarvorgesetzten, dich zu etwas zu machen, ab. Ansonsten wird das alles nichts.


dunstig

Zitatob du in dieser Armee was wirst, hängt ganz alleine von dem willen deines Disziplinarvorgesetzten, dich zu etwas zu machen, ab. Ansonsten wird das alles nichts
Hmm nö. Die Förderung durch den DV ist sicherlich ein wichtiger Baustein, aber es pauschal so hinzustellen, dass es der einzige sei, zeugt nicht wirklich von einem Gesamtverständnis.

An den TE: Natürlich ist es gut, sich schon von Anfang an über die möglichen Karrierewege zu informieren und sich klar darüber zu werden, in welche Richtung es gehen soll. Dann können einen auch die Vorgesetzten von Beginn an entsprechend fordern und fördern und man selber kann von Beginn an den Grundstein legen, mit bestmöglichen Leistungen seinen Teil dazu beizutragen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

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