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OffzMilFD 2019 / Berufssoldat 2019

Begonnen von LwPersFw, 13. Juni 2018, 11:01:20

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Spellboro

Zitat von: LwPersFw am 19. November 2018, 16:41:15
ZitatDie PF wird in den Konferenzen doch nur dann herangezogen, wenn zwei zu vergleichende Kandidaten eine PF haben die nicht älter als 2 Jahre zum Zeitpunkt der Konferenz ist.


Dies gilt nur für 2019.



Zitat von: Ralf am 05. November 2018, 09:09:14
GAIP ist nunmehr angepasst und der BS-Aufruf 2019 ist auch raus.
Und zum Thema PF:
ZitatHinweis:
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 19. Juli 2018 festgestellt, dass für die Nutzung des Ergebnisses der Potenzialfeststellung Unteroffiziere (PF Uffz) in Auswahlkonferenzen eine ausreichende Aktualität des Prüfergebnisses vorausgesetzt werden muss (BVerwG 1 WB 48.17).
Da die eingeleiteten Maßnahmen zur Weiterentwicklung der PF Uffz noch nicht abgeschlossen sind, kann dies im Jahr 2019 absehbar nicht für alle Teilnehmenden an der Auswahlkonferenz zum BS sichergestellt werden.

Im Auswahljahr 2019 wird daher das Ergebnis der PF Uffz nicht als quantifizierbares Kriterium herangezogen. Darüber hinaus wird das Ergebnis der PF Uffz nur dann als Unterscheidungsmerkmal im Rahmen der ganzheitlichen Betrachtung herangezogen, wenn beide miteinander zu vergleichenden Bewerber über eine gültige PF Uffz verfügen (d.h. nicht älter als 2 Jahre).

Davon unabhängig wird die PF Uffz an den Karrierecentern der Bundeswehr (KarrCBw) unverändert weiter durchgeführt, um für das Auswahljahr 2020 das Prüfergebnis wieder als Leistungsmerkmal betrachten zu können.
Fett markiert von mir.

Ja auch das habe ich gelesen. Aber etwas was für 2019 auf Grund rechtlicher Mängel raus genommen wurde, wird in der Form 2020
doch nicht in gleicher Weise wieder mit rein genommen. Das wäre doch ein rechtliches Harakiri für das Bundesamt.
Dann steht man im Bewerberfeld doch wieder vor dem Problem, dass einige PFs zu alt sind, als dass man die zu einem quantifizierbaren
Kriterium heranziehen könnte. Ich gebe dir Brief und Siegel, dass 2020 genauso verfahren wird wie 2019.
Alternative: die schicken 2019 alle nochmal zur PF (zumindest alle die, die vor 2018 ihre PF gemacht haben)...
Sollte es doch so kommen wäre mir das sehr recht, aber ich halte das für mehr als unrealistisch und stelle deswegen die weitere Durchführung
der PF (ohne dass diese überarbeitet wird) doch sehr in Frage.

Ralf

ZitatAber etwas was für 2019 auf Grund rechtlicher Mängel raus genommen wurde, wird in der Form 2020
doch nicht in gleicher Weise wieder mit rein genommen.
Richtig. Genau deswegen wird man darauf achten, dass alle Bewerber auch eine aktuelle PF haben. D.h. für viele Köfferchen packen und zur PF reisen. Und wenn das organisatorisch 2019 noch nicht komplett klappt, dann 2020, aber dann hat man ja schon ein paar mehr aktuelle, nämlich die, die jetzt dahin dürfen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Zitatauf Grund rechtlicher Mängel

Der einzige rechtliche Grund war die fehlende Begrenzung der Gültigkeit.

Deshalb wiederhole ich mich...

Zitat von: LwPersFw am 14. November 2018, 12:54:24
Zitat von: Spellboro am 14. November 2018, 10:48:06

Andere Sache: kann mir jemand die Frage beantworten warum die PF weiterhin durchgeführt werden soll?

Ich habe die Begründung in der GAIP gelesen aber die macht ja überhaupt keinen Sinn (gerade in Anbetracht des Urteiles), das ist doch jetzt verschenkte Lebensmüh


Bitte Urteile genau lesen...

Das Gericht hat die Nutzung der PF im Auswahlverfahren nicht generell ausgeschlossen:

"Dass das Bundesamt für das Personalmanagement auch eine Potenzialfeststellung für Unteroffiziere in das Auswahlverfahren für
die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes einbeziehen kann, hat der Senat ebenfalls grundsätzlich gebilligt."


Bemängelt wird "nur", wie lange eine PF einen sachgerechten Aussagecharakter hat.

"Die Potenzialfeststellung als zusätzliche Erkenntnisquelle kann ihre materielle Funktion als eignungsrelevante Aussage über die
Persönlichkeit des Bewerbers im Auswahlverfahren für Offiziere des militärfachlichen Dienstes aber nur dann erfüllen, wenn ihr
eine hinreichende Aktualität, das heißt eine zeitliche Nähe zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung zukommt."


D.h., sobald das BMVg eine sachgerechte Befristung der Gültigkeit der PF festgelegt hat, kann und darf diese wieder genutzt werden.

Deshalb wird sie auch weiterhin durchgeführt, da sie - davon gehe ich einmal aus - spätestens für den Durchgang 2020 wieder nutzbar ist.

Die Gültigkeit wird sich dann wohl irgendwo zwischen 2 und 5 Jahren bewegen.



Deshalb sei Jedem ausdrücklich angeraten, der jetzt zur PF geht, trotz der aktuellen Aussetzung. sich vorzubereiten und das Beste zu geben !

Und sollte z.B. die Entscheidung lauten ... PF ist 3 Jahre gültig ... können für das Auswahljahr 2020 alle PF ab 2017 (ggf. einem Stichtag) genutzt werden.

Denn nur weil eine Begrenzung der Gültigkeit in 2019 festgelegt wird, bedeutet dies doch nicht, dass PF, die vor 2019 durchgeführt wurden und
diese Frist erfüllen, nochmal durchgeführt werden müssen. Denn der Inhalt der PF wurde vom Gericht nicht in Frage gestellt.
Nur Antragsteller die eine ältere PF haben, wie Ralf schon sagte, müssen halt nochmal hin.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Spellboro

Zitat von: LwPersFw am 21. November 2018, 07:47:05
Zitatauf Grund rechtlicher Mängel

Der einzige rechtliche Grund war die fehlende Begrenzung der Gültigkeit.

Deshalb wiederhole ich mich...

Zitat von: LwPersFw am 14. November 2018, 12:54:24
Zitat von: Spellboro am 14. November 2018, 10:48:06

Andere Sache: kann mir jemand die Frage beantworten warum die PF weiterhin durchgeführt werden soll?

Ich habe die Begründung in der GAIP gelesen aber die macht ja überhaupt keinen Sinn (gerade in Anbetracht des Urteiles), das ist doch jetzt verschenkte Lebensmüh


Bitte Urteile genau lesen...

Das Gericht hat die Nutzung der PF im Auswahlverfahren nicht generell ausgeschlossen:

"Dass das Bundesamt für das Personalmanagement auch eine Potenzialfeststellung für Unteroffiziere in das Auswahlverfahren für
die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes einbeziehen kann, hat der Senat ebenfalls grundsätzlich gebilligt."


Bemängelt wird "nur", wie lange eine PF einen sachgerechten Aussagecharakter hat.

"Die Potenzialfeststellung als zusätzliche Erkenntnisquelle kann ihre materielle Funktion als eignungsrelevante Aussage über die
Persönlichkeit des Bewerbers im Auswahlverfahren für Offiziere des militärfachlichen Dienstes aber nur dann erfüllen, wenn ihr
eine hinreichende Aktualität, das heißt eine zeitliche Nähe zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung zukommt."


D.h., sobald das BMVg eine sachgerechte Befristung der Gültigkeit der PF festgelegt hat, kann und darf diese wieder genutzt werden.

Deshalb wird sie auch weiterhin durchgeführt, da sie - davon gehe ich einmal aus - spätestens für den Durchgang 2020 wieder nutzbar ist.

Die Gültigkeit wird sich dann wohl irgendwo zwischen 2 und 5 Jahren bewegen.



Deshalb sei Jedem ausdrücklich angeraten, der jetzt zur PF geht, trotz der aktuellen Aussetzung. sich vorzubereiten und das Beste zu geben !

Und sollte z.B. die Entscheidung lauten ... PF ist 3 Jahre gültig ... können für das Auswahljahr 2020 alle PF ab 2017 (ggf. einem Stichtag) genutzt werden.

Denn nur weil eine Begrenzung der Gültigkeit in 2019 festgelegt wird, bedeutet dies doch nicht, dass PF, die vor 2019 durchgeführt wurden und
diese Frist erfüllen, nochmal durchgeführt werden müssen. Denn der Inhalt der PF wurde vom Gericht nicht in Frage gestellt.
Nur Antragsteller die eine ältere PF haben, wie Ralf schon sagte, müssen halt nochmal hin.

Nun ja von fehlender Gültigkeit kann man da nicht reden. Die Gültigkeit war auf 2 Jahre fixiert (gem. C-1335/1). Gemäß diesem einem tollen Schreiben
welches ich gerade nicht finde, wurde festgelegt, dass die Gültigkeit für die Auswahlverfahren nicht anzuwenden ist.  :o

Das Bundesamt kann sich jetzt natürlich hinstellen und die Gültigkeit (bei gleichbleibender Verfahrensweise) stumpf auf 3 oder noch mehr Jahre verlängern.
Da würden die sich in meinen Augen völlig unglaubwürdig machen aber zuzutrauen wäre es denen. 
Der Auftrag für die Überarbeitung des Prüfverfahrens (mit Ziel Verlängerung Gültigkeit) wurde ja auch mal erteilt.
Man sollte meinen, dass dieser auch irgendwann mal abgeschlossen wird.


Man kann hier viel spekulieren. Man wird sehen wie das Problem schlussendlich 2020 gelöst wird.

Botman

Zitat von: Spellboro am 19. November 2018, 14:46:53Bei dann über 1000 Punkten ( und erfüllten Einstiegskriterien ) wäre ich in meiner AVR (gemessen am Ergebnis der Auswahlkonferenz 2018) eine sichere Übernahme gewesen.
2018 wäre es mit der Punktzahl sogar Position 1 nach Vorsortierung gewesen.

Sind/Ist diese PSW/Vorsortierung irgendwo einsehbar?

Ralf

Den PSW kannst du dir doch selber ausrechnen.
Die Vorsortierlisten sind natürlich nicht einsehbar, sonst wüsste ja jeder, wie Meier, Müller, Schulze beurteilt etc. ist.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Botman

Den habe ich ja ausgerechnet..
Mich würde halt interessieren, wie ich damit jetzt so dastehe.
(Gern auch PN)

Ralf

Schriftliche Anfrage an BAPersBw, PN zwecklos.
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Edding400

Zitat von: Botman am 10. Januar 2019, 11:54:25
Den habe ich ja ausgerechnet..
Mich würde halt interessieren, wie ich damit jetzt so dastehe.
(Gern auch PN)

Na dann hau deine AVR und deinen PSW mal raus!
Ggf. kommentieren es ja ,,Mitstreiter".

LwPersFw

Zitat von: Edding400 am 11. Januar 2019, 16:27:16
Zitat von: Botman am 10. Januar 2019, 11:54:25
Den habe ich ja ausgerechnet..
Mich würde halt interessieren, wie ich damit jetzt so dastehe.
(Gern auch PN)

Na dann hau deine AVR und deinen PSW mal raus!
Ggf. kommentieren es ja ,,Mitstreiter".


Was soll das bringen ? Außer sinnlose Kommentare...

Er würde ja gerne wissen, auf welchem Platz er in der Vorsortierliste steht...

Da dies offiziell nicht zugänglich ist... und jährlich sich auch die Quoten in den AVR ändern...

Nützt ein Vergleich mit den PSW Anderer ... nichts.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Jens79

Ja, und das Spiel ist jedes Jahr das selbe....  ::)
 

Spellboro

Zitat von: Botman am 10. Januar 2019, 09:55:05
Zitat von: Spellboro am 19. November 2018, 14:46:53Bei dann über 1000 Punkten ( und erfüllten Einstiegskriterien ) wäre ich in meiner AVR (gemessen am Ergebnis der Auswahlkonferenz 2018) eine sichere Übernahme gewesen.
2018 wäre es mit der Punktzahl sogar Position 1 nach Vorsortierung gewesen.

Sind/Ist diese PSW/Vorsortierung irgendwo einsehbar?
Die Sortierung könnten Sie nur einsehen wenn Sie selbst in der Konferenz sitzen (was sie selbst nicht dürfen) oder jemand
Ihnen die Information zukommen lässt (was er auch nicht darf).

Dusty4711

Die Marine ist ja seit gestern mit deren MilFD-Konferenztagen durch und nun beginnt die Lw.
Mal sehen wer als Erstes etwas durch den Busch trommeln hört :-)

Stixx

Zitat von: Dusty4711 am 08. Februar 2019, 09:52:40
Die Marine ist ja seit gestern mit deren MilFD-Konferenztagen durch

Ist das jetzt schon final? Also sind die jetzt Ausgewählten definitiv dabei? Sitze auch auf heißen Kohlen.

SolSim

Es ist Anfang Februar. Ein wenig Geduld müsst ihr wohl oder übel noch haben. ;)