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Nachversicherung für die Zeit der ÜG

Begonnen von Kautz83, 08. August 2018, 20:59:18

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Kautz83

Guten Abend zusammen,

Ich habe eine speziellere Frage, wozu ich hier im Forum nicht wirklich was fand.

Kurz und knapp: ich habe während meiner einjährigen ÜG (70% über freie Heilfürsorge) die restlichen 30% nicht versichert. Ich weiss das war dumm.

Jetzt will die gesetzliche Krankenversicherung dass ich die vollen 100% für das Jahr nachzahle, was nicht grade wenig ist. 30% versichern die nicht.

Vielleicht hätte jemand schonmal so etwas ähnliches und weiss ob die PKV diese 30% nachversichert?

Des weiteren Frage ich mich warum ich nicht "nur" die Kosten für die Pflegepflichtversicherung nachzahlen muss weil ich ja in dem Jahr trz Bezüge vom Bund erhalten habe wie die 4 Jahre zuvor auch...

Wäre nett wenn mir da jemand mit meinem Problem weiterhelfen könnte.

MfG Daniel

LwPersFw

#1
Lesen Sie einmal hier...

https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/krankenversicherungspflicht#

Und lassen Sie sich z.B. bei einer Verbraucherzentrale beraten.

Grundsätzlich ist die GKV (und auch die PKV wäre es) im Recht,
Beiträge nachzufordern. Denn schließlich sind Sie Ihrer Pflicht zur
Krankenversicherung nicht nachgekommen.

Und ... daneben auch nicht der Pflicht zur Pflegeversicherung...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Das war nicht dumm, sondern saublöd und illegal.

PKV macht keine Rückwirkung - halt teures Lehrgeld, wer's braucht ...

Andi

Zitat von: LwPersFw am 08. August 2018, 21:20:11
Und ... daneben auch nicht der Pflicht zur Pflegeversicherung...

Was übrigens noch teurer werden kann, weil hier noch ein Bußgeld bis in den fünfstelligen Bereich folgen kann.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

KlausP

ZitatUnd ... daneben auch nicht der Pflicht zur Pflegeversicherung...

Hätte ihn darauf die die Übergangsgebührnisse zählende Stelle nich hingewiesen? Oder führt die die PV-Beiträge nicht ab?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

didi62

Zitat von: KlausP am 09. August 2018, 13:19:46
ZitatUnd ... daneben auch nicht der Pflicht zur Pflegeversicherung...

Hätte ihn darauf die die Übergangsgebührnisse zählende Stelle nich hingewiesen? Oder führt die die PV-Beiträge nicht ab?

Übergangsgebührnisse sind nicht sozialversicherungspflichtig!

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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