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Bewerbung Sanitätsdienst Zweitstudium

Begonnen von Julikingston199, 23. August 2018, 17:51:58

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ulli76

Es gibt ja einen gewissen Spielraum. Man wird eher willige Interessenten auf Exotendienstposten planen. Von jemandem, der das partout nicht machen will, hat der Dienstherr auch nichts und es sind genug Truppenarztstellen unbesetzt.
Kann halt passieren, dass du dann im Schönen Jägerbrück eingesetzt wirst und man dir irgendwelche Goodies bietet, falls du doch auf den anderen willst.
Personalplanung hat manchmal was von türkischem Basar.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Wo und wie Sie nach dem Studium eingesetzt werden kann Ihnen hier doch sowieso niemand sagen - und auch nicht im ACFüKrBw. Sie werden frühestens Mitte nächsten Jahres eingestellt und bis Sie mit dem Studium fertig sind fließt noch viel Wasser alle möglichen Flüsse runter. Nicht umsonst wird ja über den Einsatz erst nach Abschluß des Studium entschieden. Es empfiehlt sich also, erstmal locker zu bleiben und die Eignungsfeststellung zu "überleben".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BWNeuling_95

Hallo :)
Kurz zu mir: Ich bin 22, habe 2 Bachelorabschlüsse mit 1,2 und bewerbe mich nun auch für die SanOA Laufbahn mit Humanmedizinstudium. Mein Abitur war leider nicht so der Hammer. Vortest ist in ca. 2-3 Wochen, warte noch auf Dokumente und dann gucken wir weiter. :) Bin gespannt, wie weit ich komme.

BSG1966

Zitat von: Julikingston199 am 25. August 2018, 11:03:48
Dann nehmen wir nochmal mein Beispiel. Angenommen man würde mich aufgrund meiner Vorkenntnisse gerne in einem Forschungsinstitut einsetzen.

Nun folgende Frage: Inwieweit kann ich meine Verwendung beeinflussen?

Konkret: Angenommen ich würde lieber als Arzt praktizieren, statt Forschung zu betreiben, inwiefern wird das berücksichtigt, oder habe ich da kein/kaum Mitspracherecht.

Ich denke wie schon geschrieben wurde, das Szenario dass Sie forschen statt heilen "müssen" ist eher unwahrscheinlich.

ABER. Dennoch ist das ganze kein Wunschkonzert.

Wenn Sie lieber nach Hamburg statt Berlin wollen, dann können Sie sich das wünschen und man wird versuchen darauf Rücksicht zu nehmen - am Ende kann es aber trotzdem Berlin werden.

Und wenn Sie lieber Neurochirurg als Allgemeinmediziner werden wollen, dann kann es sein dass Sie am Ende doch Allgemeinmediziner werden.

Das oberste und entscheidende Kriterium ist die dienstliche Notwendigkeit. Weitere Kriterien sind Härtefälle, Familie usw usw.. Überdurchschnittliche Leistungen sowie persönliches Engagement schaden grundsätzlich nicht.

Kurz und gut: Wenn Sie vollkommen frei tun und lassen wollen wonach Ihnen gerade ist, dann ist die Bundeswehr unter Umständen nicht die richtige Adresse.


Julikingston199

Erstmals vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Das mit dem Verwenungszweck habe ich verstanden.

@BWNeuling_95 Haben Sie die allgemeine Hochschulreife mit dem Abitur oder mit
ihrem Bachelor erlangt, denn Letzeres ist bei mir der Fall.
Aber trotzdem verwunderlich, dass man Sie nach Ihren Bachelorabschlüssen zu einem
Vorerst einlädt, denn meines Erachtens ist das Erreichen dieses Abschlusses wesentlich
schwieriger, finden Sie nicht?

BWNeuling_95

Zitat von: Julikingston199 am 25. August 2018, 23:22:38
Erstmals vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Das mit dem Verwenungszweck habe ich verstanden.

@BWNeuling_95 Haben Sie die allgemeine Hochschulreife mit dem Abitur oder mit
ihrem Bachelor erlangt, denn Letzeres ist bei mir der Fall.
Aber trotzdem verwunderlich, dass man Sie nach Ihren Bachelorabschlüssen zu einem
Vorerst einlädt, denn meines Erachtens ist das Erreichen dieses Abschlusses wesentlich
schwieriger, finden Sie nicht?

Ich habe die allg. Hochschulreife erlangt. Ich finde auch, dass statt meinem Abi-Schnitt eher meine BA-Note zählen sollte. Der Berater meinte aber, alle deren Abi-Schnitt schlechter als 1,6 ist, müssen in den Vortest. Also gehe ich in den Vortest...

Naja, ist ja auch kein Beinbruch. Hätte ihn ja eh ablegen müssen.

Julikingston199

Ok, dann bin ich ja mal gespannt wie das bei mir ist,
denn ich habe die allg. Hochschulreife erst durch das Studium
erlangt.  :)

BWNeuling_95

Zitat von: Julikingston199 am 26. August 2018, 00:23:31
Ok, dann bin ich ja mal gespannt wie das bei mir ist,
denn ich habe die allg. Hochschulreife erst durch das Studium
erlangt.  :)

So weit ich das verstanden habe, erlangt man die allg. Hochschulreife aber mit dem Bachelor. Müsste dann nicht diese Note zählen? Zumindest nach dieser Denkweise?

Julikingston199

Ja, das stimmt. Ich kann ja berichten, sofern ich
eine Antwort erhalten habe :)

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Julikingston199

@KlausP

Zu finden im Bayerischen Hochschulgesetz.

Bayerisches Hochschulgesetz Art. 43 Absatz 3:
,,Durch das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Fachhochschulstudiengangs wird die allgemeine Hochschulreife nachgewiesen

ulli76

Wir würden uns über ausführliche Erfahrungsberichte- gerade bei ungewöhnlichen Bildungwegen- freuen.
Oder auch mal Berichte über exotische Verwendungen ("Was macht eigentlich ein....")
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BWNeuling_95

Ich berichte auch gerne, sobald es was "berichtenswertes" gibt. Ich bereite mich viel auf den CAT vor und nutze dafür fast alles was Hesse/Schrader veröffentlicht haben. Mein Karriereberater meint wohl, der Test sei so einfach, darauf muss man sich nicht vorbereiten, aber ich möchte unbedingt ins AcFüKrBw eingeladen werden. Die SanOA Laufbahn wäre einfach mein Traum und ich könnte mein Prä-Abitur-Ich dafür köpfen, das so leicht genommen zu haben. Ich hoffe, die Auswähler*innen sehen meine Entwicklung...Naja, wir werden sehen. :)

Ich schätze mal, dass ich Ende nächster Woche alle Dokumente zusammen habe, so dass ich dann zum Vortest kann. Statt meines 2. BA-Zeugnisses kann ich gerade leider nur eine Notenübersicht liefern, aber das muss wohl erstmal reichen, da das Zeugnis noch 6-8 Wochen dauert...

Nur damit zumindest mein Bildungsbackground auch komplett ist: Ich beginne jetzt auch mit einem Master, welchen ich dann aber, sollte ich genommen werden, abbrechen werde.

Bis dahin!
Viel Erfolg dir Julikingston199

KlausP

Zitat von: Julikingston199 am 26. August 2018, 09:34:55
@KlausP

Zu finden im Bayerischen Hochschulgesetz.

Bayerisches Hochschulgesetz Art. 43 Absatz 3:
,,Durch das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Fachhochschulstudiengangs wird die allgemeine Hochschulreife nachgewiesen

Danke. Gilt das dann nur für Bayern oder wird das bundesweit anerkannt?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Julikingston199

@KlausP

Das ist eine gute Frage, aber ich denke schon.
Dazu müsste man die Hochschulgesetze der entrsprechenden
Länder begutachten.

Es könnte sonst sein, dass dann die entsprechenden Unis, in diesen
Ländern, dann eben nicht zur Wahl stehen.

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