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Zuzahlung, Schwimmbadnutzung

Begonnen von Blacky1986, 12. September 2018, 13:29:38

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Blacky1986

Hallo,
vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit dem Thema,
bzw. weiß etwas darüber.

Und zwar habe ich folgende Frage.
Gibt es eine möglichkeit, eine Zuzahlung
zur benutzung von Öffentlichen Schwimmbädern
zu bekommen?

Da wir in Gotha nur ein Stadtbad haben, welches
völlig überteuert ist, wäre das ein Klasse Sache.
Es gibt hier zwar einmal die Woche Schwimmzeiten,
diese werden aber von mehreren Kompanien beansprucht
und somit habe ich nur die Möglichkeit, einmal in zwei Monaten
schwimmen zu gehen.
Da ich aber schlechtschwimmer bin, würde ich gerne mehrmals
wöchentlich trainieren gehen.

Vielleicht weiß ja jemand darüber genauer bescheid

KlausP

Zitat... Vielleicht weiß ja jemand darüber genauer bescheid ...

Ihre Vorgesetzten vielleicht?  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Oftmals gibt es Vereinbarungen, dass Bw-Ang. dort kostenlos während der Dienstzeit schwimmen können. So ist es zumindest bei auch uns.
Der Tipp mit den Vorgesetzten fragen ist nicht abwegig.
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Blacky1986

#3
Zitat von: KlausP am 12. September 2018, 13:42:50
Zitat... Vielleicht weiß ja jemand darüber genauer bescheid ...

Ihre Vorgesetzten vielleicht?  ::)

Danke für den Ratschlag, aber hätte ich das nicht bereits getan,
würde ich hier nicht schreiben.
Bin ja nicht auf den Kopf, bzw. Mund gefallen  ;D
Jedoch können mir die Herren und Damen von uns
leider auch nicht weiterhelfen.

Ja, es gibt wie gesagt Hallennutzungszeiten.
Diese sind jeden Mittwoch von 0800 bis 1130 und
wie gesagt von mehreren Parteien geblockt.
Weitere Zeiten sind leider auch nicht gegeben.
Die sind da scheinbar etwas knausrig.  ::)

Deswegen frag ich ja, ob es da evtl. sogar etwas gibt, da
ich mein Training dann selbstständig in meiner Freizeit
durchführen würde.
Aber für eine Stunde schwimmen dann 5,80€ zu zahlen,
is mir dann doch etwas zu viel
[/quote]

F_K

Für Gesundheit und Sport in der Freizeit erscheint der Preis nicht unangemessen - zahle ich in der Höhe für DSA Abnahme regelmäßig - "chille" danach noch im Bad, der Preis hat mich noch nie gestört.

(Bei richtiger Vollkostenrechnung ist der Transfer per Privat PKW nämlich der höhere Kostenanteil ...)

Al Terego

Habt ihr ein Freizeitbüro am Standort? Wenn ja, da mal nachfragen ob es da etwas gibt, was Dir weiterhilft.

200/3

Gibt doch genug Möglichkeiten, diese Kosten zu reduzieren: 10er-Karten, Dauerkarten oder dem örtlichen Schwimmverein beitreten. Die Nummer mit dem Verein hätte außerdem noch den charmanten Vorteil, dass man unter fachkundiger Anleitung trainieren kann und in der Regel zu bestimmten Zeiten Bahnen für das Vereinsschwimmen reserviert sind.

Ralf

Schon mal euren Sportbeauftragten gefragt? Dass ihr Hallennutzungszeiten habt heißt nicht unbedingt, dass ihr nicht außerhalb der Zeiten auch Schwimmen gehen könnt. Aber auch hier: diese Frage können nur Personen vor Ort beantworten, nur die kennen die Vereinbarungen mit dem Schwimmbad.
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BSG1966

Zitat von: Blacky1986 am 12. September 2018, 13:29:38
Da ich aber schlechtschwimmer bin, würde ich gerne mehrmals
wöchentlich trainieren gehen.

Vielleicht weiß ja jemand darüber genauer bescheid

Thema "genauer Bescheid wissen" hält sich in Grenzen, da hier keiner die Regelung an Ihrem Standort kennt. Die möglichen Ansprechpartner wurden genannt.

Ansonsten. Sie haben ja Ihre Motivation geschildert. Dienstlich lässt sich hier wenig machen - wenn Sie die geforderten Leistungen (Nachweis der Schwimmfähigkeit, Kleiderschwimmen in ausreichender Zeit) erbringen können, gibt es keinen Grund, Sie "dienstlich" zusätzlich schwimmen gehen zu lassen.

Wenn Sie Ihr Können im Schwimmen darüberhinaus verbessern MÖCHTEN, sind Sie beim Privatvergnügen. So wie der eine sein Golf-Handicap verbessern möchte oder der andere im Paintball Fortschritte machen will, wäre es abstrus wenn der Dienstherr für das persönliche Vergnügen der einzelnen Soldaten aufkommen müsste.


KlausP

Wobei man bei "Paintball" vielleicht mit sehr viel Mühe noch einen dienstlichen Zusammenhang konstruieren könnte.  ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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