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KzH / MSG "nach eigenem Ermessen"?

Begonnen von Opa_Hagen, 13. September 2018, 09:52:13

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Opa_Hagen

Moin moin Kameraden,

in meiner neuen Dienststelle sind mir in den letzten Tagen Kameraden begegnet, die diesen Status haben - kannte ich so noch nicht. Bedeutet das (im Sinne einer Vorschrift? Fundstelle?) wirklich, dass sie
selbst entscheiden können, ob und wann sie überhaupt arbeiten oder an irgendwelchen Ausbildungen teilnehmen?

Gruss


Hagen

schlammtreiber

MSG nach eigenem Ermessen hab ich schon mal gehört - die entsprechenden Kameraden sind damit tatsächlich "rein freiwillig" in Bewegung  ;D

KzH nach eigenem Ermessen höre ich zum ersten Mal, und es kommt mir auch nicht allzu nachvollziehbar vor...
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KillBurn93

MSG nach eigenem Ermessen kenn ich eigentlich nur von Lehrgängen wo bestimmte Ausbildungsabschnitte zum bestehen notwendig sind. Die Kameraden werden z.b kurz ins Gelände gefahren, arbeiten ihre Lage ab und verlegen wieder in die Kaserne.
Oder die Kameraden haben Probleme mit dem Gelenken dürfen keinen Sport machen aber schwimmen würde gehen.
KzH nach eigenem Ermessen kenne ich persönlich nicht...
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

OFwNick


wurschdi87

Ich hatte eine Kameraden der tatsächlich "Dienst nach eigenem Ermessen" von einer Vertragsärztin als Status bekommen hat.
Auf seinem Krankenmeldeschein war dieser Status auch so vermerkt. Diesen Krankenmeldeschein habe ich selbst gesehen und auch durch das Erkennen der Unterschrift der Ärztin für echt befunden.
Der Status war damals bis DZE und wurde aufgrund einer sehr schweren Morbus Crohn Erkrankung vergeben.
Inwiefern das jetzt Vorschriften konform ist/war, will und kann ich nicht beurteilen. Allerdings hat dieser Kamerad seinen Status nicht ausgenutzt und war doch seltener nicht im Dienst als man sich das jetzt vorstellen mag. 

Für Interessierte: War im Zeitraum 2005 - 2008 in der Neckartal-Kaserne, Mosbach/Neckarzimmern.

miT

Vielleicht noch in der Verbindung mit der ehem. Wehrpflicht. Aktuell ist dies nicht vorgesehen eine Arzt KZH nach eigenem Ermessen zu vergeben.
Kameradschaftliche Grüße!

KlausP

Zitat... Vielleicht noch in der Verbindung mit der ehem. Wehrpflicht. ...

Auch da ist mir das nie begegnet. Ab und zu mal "krank auf Stube", wenn die Bettenstation im SanBer voll war.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wurschdi87

Zitat von: miT am 13. September 2018, 11:57:08
Vielleicht noch in der Verbindung mit der ehem. Wehrpflicht. Aktuell ist dies nicht vorgesehen eine Arzt KZH nach eigenem Ermessen zu vergeben.
War ein SaZ im Dienstgrad Stabsunteroffizier.

Opa_Hagen

Mahlzeit Kameraden,

wenn ich das so richtig verstehe, dann KzH nach eigenem Ermessen = kommen und gehen, wie man sich fühlt
Und bei MSG obliegt die Entscheidung, ob überhaupt, und wenn ja was,  im Gusto des Betroffenen. Schlimmstenfalls kann der DV befehlen, bspw. zum Dienstsport in der Turnhalle im Sportzeug zu erscheinen und dort die Zeit absitzen... krass.
Eigenes Ermessen, was für ein blödes Konstrukt, damit machen es sich die Ärzte leicht - oder was ist da der Hintergrund? Gibt es dazu Ausführungsbestimmungen?

LwPersFw

Zitatoder was ist da der Hintergrund? 

Wie wäre es mit dem Naheliegenden... die Soldaten haben z.B. eine dauerhafte Behinderung, eine schwere Erkrankung...

Ich bin so ein "krasser" Fall.

Und deshalb reagiere ich bei solchen unüberlegten Gequatsche sehr aggressiv.

Wer mit Kameraden wie mir ein Problem hat... kann gerne meine Behinderung haben ... und ich mache liebend gern seinen Dienstsport.

Also ... macht Euren Dienstsport / Dienst ... und macht Euch über Eure eigenen "Makel" Gedanken...

Wenn der Arzt diese Entscheidung trifft ... dann ist das so. Punkt.

Und außer den Chef geht das niemanden sonst etwas an  :-X >:(
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

miT

MSG  nach eigenem Ermessen ist ja auch etwas ganz anderes als ich es zum Beispiel gesagt habe, dieses wird durch aus häufig angewandt und macht auch Sinn!

KZH nach eigenem Ermessen ist eher nicht im Sinne des Erfinders, beim medizinischen Hintergrund angefangen.  Ich möchte nicht ausschließen, dass es irgendwer mal auf den Meldezettel geschrieben bekommen hat, doch irgendwie ist das nicht wirklich nachvollziehbar.
Kameradschaftliche Grüße!

gabert. V

Ich verstehe die ganze Diskussion nicht.

Es gibt Soldaten mit starken Einschränkungen und Behinderungen die aber trotzdem Ihren Dienst verrichten oder versuchen es soweit ihnen möglich zu tun.

Die körperlichen wie auch psychischen Erkrankungen können so unterschiedlich und komplex sein dass es nur vom Truppenarzt und Fachärzten beurteilt werden kann und diese in enger Abstimmung mit dem Betroffenen sowie DEM disiplinarvorgesetzten den der entscheidet ja letzendlich darüber wie es dienstlich weiter bzw. Umgesetzt wird.

Wenn ein Truppenarzt zum Entschluss kommt dass er den Soldaten auf Grund seiner gesundheitlichen Verfassung/ Belastung die Möglichkeit gibt abhängig seiner gesundheitlichen Verfassung selbst zu entscheiden ob er bestimmte Verrichtungen (z.b MSG eigenes Ermessen ) oder allgemein seinen Dienst verrichten kann (Kzh  eigenes Ermessen/ von allen Dienstverrichtungen befreit) und diese über den Krankenmeldeschein dem  Vorgesetzten so empfiehlt und dieser das evtl nach Rücksprache so umsetzt gibt es ja nix darüber zu diskutieren .


Habe selbst schon erlebt dass es bei einem Soldaten so umgesetzt wurde und in diesem Fall auf welchen ich nicht weiter eingehen will war das absolut nachvollziehbar ....



miT

 Mit diesem Soldat ist doch im Dienstbetrieb nichts anzufangen und der Status KZH  ist ja nun nicht ohne Grund ,,Krank zu Hause" aus medizinischer Sicht.  Versicherungs- und Planungstechnisch ist das der absolute Supergau, und ein Soldat der dauerhaft diesen Status inne hat, sollte über kurz oder lang mit einem DU Verfahren rechnen.  Aus diesen und diversen weiteren Gründen sollte es sich, falls sowas vorkommt, um absolute Ausnahmen handeln. Da macht Innendienst nach eigenem Ermessen schon fast mehr Sinn.

MSG nach eigenem Ermessen,  ist etwas völlig anderes, der Soldat ist im normalen Dienstbetrieb und muss sich nur die eigentliche körperliche  Belastung zu muten oder eben nicht.
Kameradschaftliche Grüße!

miT

 Für alles weitere gibt es Eingliederungsmodelle wo der Soldat bei schwerer Krankheit oder nach schwerer Krankheit nur wenige Stunden anfängt Dienst zu tun.  Dieses ist aber geplant und nicht der eigenen Verantwortung überlassen Mal komme ich mal komme ich nicht.
Kameradschaftliche Grüße!

Opa_Hagen

Kameraden,

meine eigentliche Intention war die Frage nach dem Zusatz "...nach eigenem Ermessen", weil ich das nicht kannte und wissen wollte, was das eigentlich bedeutet. Ohne jegliche persönliche Wertung oder jemandem zu Nahe treten zu wollen.
An dieser Stelle möchte ich mich auch bei unserem LwPerser entschuldigen, das war nicht so gemeint, keine Kritik oder Mißachtung an den betroffenen Kameraden.

Gruss und ein schönes Wochenende

Hagen

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