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FWD trotz Ermittlungsverfahren?

Begonnen von Irnag, 14. September 2018, 11:42:26

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Irnag

Hallo,
ich bin neu hier und hoffe auf eine Aussagekräftige Antwort.

Kurz gesagt: Ich hab ziemlichen Mist gebaut und bin letze Woche betrunken festgenommen worden
mit einem Fahrradschloss im Ranzen und Werkzeug...

Ich habe in ein paar Tagen die Musterung für den FWD und denke, dass ich hier jetzt keine Chancen mehr habe.
Liege ich damit richtig?

Sollte ich die Bewerbung aufschieben bis das Verfahren durch ist und dann erneut bewerben?

Oder die Musterung durchlaufen und die Angaben machen.


Ich würde mich freuen wenn Ihr mir eine Einschätzung geben könntet oder vielleicht sogar
einen Tipp wie ich doch noch einen Dienst leisten kann.


Mfg,

Irnag

KlausP

Sind Sie darauf hingewiesen worden, dass Sie dem Karrierecenter alle Tatsachen mitteilen müssen, die Ihre Einstellung beeinflussen könnten (ich glaube mich zu erinnern, dass sowas im Bewerbungsbogen stand)? So lange das Ermittlungsverfahren nicht abgeschlossen ist werden Sie nicht eingestellt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Brezelklauer

Hey Irnag,

zu aller erst solltest du gegenüber der Bundeswehr und dem Karrierecenter ehrlich sein.
Mein Rat: Geh zu der Musterung - Sag es offen und ehrlich (auch wenn du nicht aufgefordert wirst).
Dir wird man dann schon sagen ob du eingestellt wirst, oder warten musst bis dein Verfahren durch ist!

Gruß, Niclas
Gruß
Niclas

TomTom2017

Hingehen und dies umgehend melden. Kann sein, dass Sie sofort nach Hause geschickt werden. Kann aber auch sein, dass Sie die Musterung durchlaufen und die Bw dann zunächst schaut, wie das Verfahren ausgeht. Solange das Verfahren läuft, stellt dies in der Regel ein Einstellungshindernis dar.

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