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Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei

Begonnen von miT, 28. September 2018, 18:21:29

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miT

Kameraden, lyncht mich nicht, ich würde gerne folgendes wissen:

Offz fährt im ICE in Flecktarn Richtung Heimat. Bahnpersonal ruft via Lautsprecher Polizisten aus aufgrund eines randalierenden Zivilisten. Ein Polizist (w) in Uniform meldet sich, versucht den Zivilisten zu beruhigen und wird vom Zivilisten körperlich angegangen, dieser entzieht sich daraufhin der Festnahme. Polizistin weicht ca 5m zurück, sieht den sitzenden Offizier und bitten ihn wörtlich um ,,Amtshilfe" bei der Festnahme. Der Offizier steht auf und überwältigt zusammen, mit der Polizistin, unter Anwendung angemessener körperlicher Gewalt den Zivilisten der durch die Polizistin in Gewahrsam genommen wird. Beide halten unter Zwang den zivilisten am Boden, bis dieser am nächsten Bahnhof von der Bundespolizei übernommen wird.

Jetzt stehen Anzeigen wegen Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte im Raum sowie Anzeigen wegen Körperverletzung gegen die Polizistin UND den Soldaten im Raum.

Wie seht ihr die Lage? Hat der Soldat im allgemeinen korrekt gehandelt?
Kameradschaftliche Grüße!

BSG1966

Wenn ich mich recht irre, ist bezüglich der "Amtshilfe" der Dienstweg, vorsichtig gesagt, ein bisschen sehr abgekürzt worden. Sprich, der Soldat dürfte sich - wenn überhaupt - in erster Linie als Privatperson verantworten müssen (ob das Verfahren überhaupt eröffnet wird, steht auf nem anderen Blatt Papier).

LwPersFw

Ich persönlich würde Aussagen, dass ich nicht auf Grund der Aufforderung der Polizistin zur Amtshilfe eingeschritten bin,
sondern auf Grund:

"§ 127 StPO

Vorläufige Festnahme

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1."

Welche Tat habe ich gesehen:

Widerstand bzw Angriff gegen eine Polizistin


Was deckt das Festnahmerecht?

Das Festnahmerecht deckt das Recht einen Tatverdächtigen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit festzuhalten. Da der Tatverdächtige sich meist zu wehren versucht, sind auch leichte Körperverletzungen und Sachbeschädigungen von dem Recht gedeckt.

Der BGH hat dabei bestimmt, dass der Verdacht einer (Straf)Tat genügt,
da die Bürger zur Zivilcourage motiviert werden sollen und nicht jeder Bürger das StGB auswendig kennt...



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

miT

War rein formell gesehen die Aufforderung zur ,,Amtshilfe" falsch? Das ganze erst bei Zustellung eines offiziellen Schreibens dem DV melden?

Diverse Handys von halbstarken haben das ganze festgehalten unter reinrufen von Begriffen die ich nicht Zitieren will. Ich hab schiss, dass das viral geht  :( Shitstorm vorprogrammiert.
Kameradschaftliche Grüße!

StierNRW

Ich bin zwar kein Jurist, aber das Ganze kann auch ggf. unter Nothilfe (Nennt man das so ?) fallen ?

Ich meine eine Variante der Notwehr - aber halt für einen anderen:

"§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

(Fettdruck durch mich)

Und wenn dieser betrunkene Zivilist die Polizistin körperlich angegangen hat, dann werte ich das als rechtswidrigen Angriff, der mit verhältnismäßigen Mitteln auch abgewehrt werden durfte.

Außerdem darf man ja nicht vergessen, daß von einem betrunkenen Randalierer ja auch eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die anderen Reisenden ausgeht.

(Und wenn das Bahnpersonal per Lautsprecher schon nach einem Polizisten/Polizistin im Zug gefragt hatte, dann war da schon vorher eine Eskalationsstufe / gegenwärtige Gefahr gegeben).

Du hast in meinen Augen alles richtig gemacht. Ich hätte an deiner Stelle nicht anders gehandelt ? Soll man denn einen Polizisten / eine Polizistin, die um Hilfe gegen einen gegenwärtigen Angriff bittet, im Stich lassen ? Wohl kaum.



miT

Ich persönlich zweifle zu keiner Sekunde an dem gezeigten Verhalten und würde niemals anders handeln, nur rechtlich, keine Ahnung. Und wenn sowas an die Öffentlichkeit kommt, klaraufnahmen vom Gesicht oder Namenschild, ihr wisst doch was im Internet los ist und da ist Nazi noch der kleinste Vorwurf.
Kameradschaftliche Grüße!

miT

Kameradschaftliche Grüße!

F_K

Der Polizist in Uniform ist im Dienst bzw. hat sich vor der Handlung in den Dienst versetzt.

Damit ist Widerstand gegen die Festnahme möglich und hier wohl gegeben - damit kann jeder Zivilist im Rahmen der Nothilfe (und da gibt es nicht Mal Verhältnismäßigkeit) die Polizei unterstützen.

Die StA wird mögliche Anzeigen des Täters wohl zu den Akten legen ...

dunstig

Beurteile es meinen bescheidenen Bw-Rechtskenntnissen nach genauso wie F_K.

Zitat von: miT am 28. September 2018, 19:06:05
Wen würdet ihr einschalten?
Ist man Mitglied im Bundeswehrverband kann man (wenn man ganz sicher gehen will) sich das auch dort von der Rechts-Hotline bestätigen lassen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

LwPersFw

Zitat von: miT am 28. September 2018, 18:48:41

War rein formell gesehen die Aufforderung zur ,,Amtshilfe" falsch?


Ja.

Deshalb vergessen Sie das.

Sollten Sie sich äußern müssen... Sagen sie das von mir Genannte.
Sie haben in diesem Moment nicht als Amtsperson gehandelt, sondern als normaler Staatsbürger (der hier zufällig in Uniform war).
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

miT

Zitat von: LwPersFw am 28. September 2018, 19:16:08
Zitat von: miT am 28. September 2018, 18:48:41

War rein formell gesehen die Aufforderung zur ,,Amtshilfe" falsch?


Ja.

Deshalb vergessen Sie das.

Sollten Sie sich äußern müssen... Sagen sie das von mir Genannte.
Sie haben in diesem Moment nicht als Amtsperson gehandelt, sondern als normaler Staatsbürger (der hier zufällig in Uniform war).

Vielen Dank! Sollten solche Dinge veröffentlicht werden, kann ich dagegen vorgehen und den Bund um Hilfe bitte? Meiner Auffassung nach weniger, wenn ich doch als Zivilist geholfen habe. Dennoch würde ich nicht als Zivilist sonder als Soldat wahrgenommen werden von der Öffentlichkeit, wie das immer so ist.
Kameradschaftliche Grüße!

KlausP

Der "Luftwaffenperser" hat nicht den Begriff "Zivilist" gebraucht sondern "Staatsbürger". Ich sehe da einen deutlichen Unterschied. Man spricht ja nicht umsonst (hoffe ich doch) vom Staatsbürger in Uniform.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

StierNRW

"Zivilist" ist vielleicht wirklich eine etwas unpassende Formulierung (Nicht böse gemeint !)

Weil: Du hattest Uniform an und damit auch - so wie ich es verstehe - eine Garantenstellung. Und zwar in dem Sinne, daß jeder Außenstehende von dir besonders erwarten konnte, für den Rechtsstaat einzustehen.

Es hätte sogar absolut sein können, daß du - falls du rein theoretisch nichts gemacht hättest - dich der unterlassenen Hilfeleistung nach § 323 c StGB schuldig gemacht hättest.


F_K

@ LwPers:

Wir sind uns einig, Amtshilfe, insbesondere Gewaltanwendung im Innern, entfällt.

Sobald Polizei vor Ort ist, entfällt mMn auch das Festnahme Recht, es ist ja Polizei vor Ort.

Der Staatsbürger darf aber davon ausgehen, das die polizeiliche Massnahme rechtmäßig ist, und daher Nothilfe leisten.

Ist auch die bessere Option, da Notwehr keine Verhältnismäßigkeit kennt und daher in der Regel Massnahmen rechtmäßig sind, die der Polizei nicht zustehen.


Ich würde mir da keine Sorgen machen - bei einer "Schlägerei MIT der Polizei" gegen Dritte steht man immer auf der richtigen Seite ...

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