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Um Amtshilfe gebeten durch Landespolizei

Begonnen von miT, 28. September 2018, 18:21:29

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StierNRW

@ F_K

Wie ist das nochmal bitte ? Auf Bahnhöfen und im Bahnverkehr übt doch die Bundespolizei die Polizeigewalt aus ? (Hausrecht liegt bei der Bahn, klar).

Soll heißen: Wenn die Polizistin von einer der Landespolizeien war, dann würde (wenn ich das als Laie richtig sehe) möglicherweise schon der § 127 StPO greifen.

Nix für ungut - ist nur meine Meinung. Am Ergebnis - sprich der Wertung durch die zuständige Staatsanwaltschaft - würde das aber denke ich auch nichts ändern.

@ miT

Gut gemacht ;)

F_K

@ StierNRW:

Problem erkannt?

Als "dummer" Staatsbürger würde ich mich auf eine Zuständigkeitsdiskussion eben nicht einlassen - ich hätte die Handlung der Polizei als rechtmäßig bewertet - und dann Nothilfe geleistet.

... Und dann müsste die StA mir nachweisen, das ich hätte erkennen müssen, das dies nicht so ist ...  Und das ist kaum möglich.

Fertig ist die Laube und der Einsatz tödlicher Gewalt möglich.

(Das Festnahme Recht ermöglicht eben keine tödliche Gewalt - da gibt es Verhältnismäßigkeit, und das sind dann schwierige Rechtsfragen ...).


F_K

Gleiches Spiel mit ROE im Einsatz - wenn man da mit Notwehr argumentieren kann, hat man die sichere Seite - je nach ROE hat man sonst Anrufverfahren, Verhältnismäßigkeit, Partnern of Love, whatever ...

(Notwehr erlaubt das Schiessen ohne Vorwarnung durch geschlossene Türen (im Ausnahmefall), wenn man bedroht ist ... Weil man seine Kampfposition eben nicht verschlechtern muss, es eben keine Verhältnismäßigkeit gibt ..)

BSG1966

Zitat von: miT am 28. September 2018, 18:48:41
War rein formell gesehen die Aufforderung zur ,,Amtshilfe" falsch?

Sichi. Die Amtshilfe wird auf ganz anderen Ebenen geklärt.

Sie als Soldat dürfen halt auch nicht einfach mal so entscheiden "jo, ich entscheide jetzt dass Amtshilfe gewährt wird und mach dann mal ein bisschen Amtshilfe". Da wird auf der und der Ebene das Gesuch gestellt und anschließend wird das ganze geprüft und dann wird ein Entscheid gefällt und dann wird ggf ein Befehl verfasst und der geht dann an Sie und DANN handeln Sie.

BSG1966

Zitat von: F_K am 28. September 2018, 19:57:43
Partnern of Love

Ich verlange dass dieser Terminus ab jetzt Eingang in die offizielle Diktion findet.

miT

Ich danke euch!

Soweit mir bekannt ist, dürfen Polizisten umsonst die DB benutzen solange sie Uniform tragen, im Gegenzug helfen Sie aus bei "ausruf" sei es für das Hausrecht oder Personalfeststellung. Dies gilt für Bundes und Landespolizei. Die Polizistin war eine ganz ganz nette und körperlich trotz Erfahrung dem nicht gewachsen, sie wollte, so sagte Sie, den Einsatz (ziehen) der Dienstwaffe vermeiden.

Die Parolen mir gegenüber waren der Nationalität des gegenüber begründet nehme ich an, es ist ja sofort Rechts( -> ) wenn man das "Recht" durchsetzt. Ich glaube die ganzen Handys und Beleidigungen haben mich mehr geschockt und getroffen als alles andere.

Ich denke der Wortlaut "Amtshilfe" der Polizistin ergab sich aus der Situation, sie hatte sicher anderes im Kopf als den richtigen Terminus.
Kameradschaftliche Grüße!

BSG1966

Ich gehe auch nicht davon aus dass sie ein offizielles Amtshilfeersuchen meinte, sondern gezielt Sie angesprochen hatte da sie sich von Ihnen am ehesten eine Reaktion erhofft hatte. So oder so würde ich bei einer Stellungnahme das Wort einfach streichen.

StierNRW

@ miT

Wenn das Wort "Amtshilfe" wortwörtlich gefallen ist, solltest du es mMn schon in deine Meldung schreiben - ABER: Keiner wird von dir juristische Finessen erwarten, da du selber kein Jurist bist. Die Polizistin brauchte deutlich sichtbar Hilfe und du hast geholfen. Punkt.

Und die Handycams könnten auch nur zeigen, wie aggressiv der Täter war.

Und nochmal: Das Bahnpersonal hatte ja per Lautsprecher vorher einen Notruf abgesetzt (Ich nenne das jetzt mal so).

miT

 Wie gesagt ich mache mir keine Sorgen falsch gehandelt zu haben, im Gegenteil. Doch gerade bei Handy Aufnahmen sehen die Leute immer das was sie sehen wollen insbesondere wenn es gekürzte Fassungen sind.  Und gut so manche auf Polizisten und insbesondere Soldaten zu sprechen sind wissen wir ja traurigerweise und ich möchte echt nicht zu irgend einer Hetze beitragen egal von welcher Partei.
Da die Polizistin das ziehen der Dienstwaffe in Erwägung gezogen hat und dies auch so angegeben hat, denke ich wie ihr habe ich keine größeren Probleme zu erwarten. Zumal den Herren ja keine Nase gebrochen wurde, komischerweise hatte er natürlich üüüüüberall Schmerzen die kaum auszuhalten waren.  ::)
Kameradschaftliche Grüße!

Grog

@miT: Respekt... deine Zivilcourage ist beispielgebend.

Kein Entscheidungsträger wird sich an dem Wort "Amtshilfe" einer Polizistin, die in einer Not- bzw. Stresssituation war, aufhängen.

Bei der DB dürfen alle Polizisten, in Uniform, kostenlos mitfahren. Habe mehrere Bekannte, die das so Praktizieren. Und jeder Polizist darf / muss auch (grob formuliert) in Gefahrensituationen oder bei Straftaten einschreiten. Das gilt gerade dann, wenn ein zuständiger Beamter (Land oder Bund) nicht vor Ort ist.

miT

Danke, mir wäre es lieber wenn sowas niemals nötig wäre.
Ich überlege gerade für mich selber wie viel Glück der Herr hatte nur einem Sanni begegnet zu sein 😂 wenn ich an meine ehemaligen Kameraden aus Seedorf denke, hätte ihm wirklich was weh getan  :o
Kameradschaftliche Grüße!

seltsam

Zitat von: KlausP am 28. September 2018, 19:26:03Ich sehe da einen deutlichen Unterschied. Man spricht ja nicht umsonst (hoffe ich doch) vom Staatsbürger in Uniform.
Welxher Unterschied soll das sei ?

Der Stäatsbürger ist Zivilist und gerade der Hinweis auf "in Uniform" bedeutet den Unterschied vom Soldaten zum Zivilsten.

seltsam

Zitat von: F_K am 28. September 2018, 19:49:22

Fertig ist die Laube und der Einsatz tödlicher Gewalt möglich.

(Das Festnahme Recht ermöglicht eben keine tödliche Gewalt - da gibt es Verhältnismäßigkeit, und das sind dann schwierige Rechtsfragen ...).
Es gibt aber immer noch den Begriff des "relative mildesten Mittels". Da gleich mit dem Äußersten zu reagieren, wird demjenigen, der es anwendet wohl kaum gut vor Gericht bekommen.

Es muss erst einmal geklärt werden, ob die Polizistin aufgrund der fehlenden Zuständigkeit überhaupt als solche handeln konnte. Ebenso war auch wohl der Helfende nicht  im Dienst. Die Möglichkeit der Amtshilfe scheidet aufgrund der inhaltlichen Begebenheit schon aus.

StierNRW

Zitat von: miT am 28. September 2018, 21:07:40Ich überlege gerade für mich selber wie viel Glück der Herr hatte nur einem Sanni begegnet zu sein 😂

Du Sanni & Offz ? Arzt ?

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