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Erfahrungen Laufbahnwechsel Feldwebel zu Offizier Truppendienst

Begonnen von Markus382, 02. Oktober 2018, 17:25:16

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Ralf

Und mit Änderung der SLV im Laufe des Jahres 2019 wird dieser Lehrgang auch herausgenommen.
Ich hätte jedoch von einem PersOffz schon erwartet, dass er den "MAL" kennt.
Für die Lw hat der MAL die LgNr: 458785
Das Heer hat eine eigenen Bereichsweisung dafür: C2-1335/0-0-4950
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OMLT

Dasselbe Ergebnis hätte eine Suche nach "militärischer Auswahllehrgang" im Trainingskatalog übrigens auch geliefert.
Dies sollte einem S1-Offz/Fw durchaus zuzutrauen sein ;)

MkG und Horrido!

HFwSan

Ich habe da auch mal eine Frage. Ich Habe mich ebenfalls über den 29er beworben als TrDstOffz im ZSan. Diese Laufbahn ist ja sehr sehr neu.

Daher die Frage gibt es für den ZSan einen eigenen MAL oder nimmt man an dem für das Heer teil?

Für mich ist es sehr sehr schwierig an Infos zu kommen, auch im Trainingskatalog habe ich nichts gefunden.

Ralf

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Edding400

Zitat von: OMLT am 06. November 2018, 20:14:06
Dasselbe Ergebnis hätte eine Suche nach "militärischer Auswahllehrgang" im Trainingskatalog übrigens auch geliefert.
Dies sollte einem S1-Offz/Fw durchaus zuzutrauen sein ;)

MkG und Horrido!

Solche Aussagen und Kommentare weiß ich wirklich sehr zu schätzen....  ;D

Warum sollte ein S1 aber das Intranet durchforsten, wenn er davon ausgeht, dass es einen solchen Lehrgang gar nicht gibt??? Sondern das man - wie im Grunde genommen jeder - eine direkte Zusage, oder Absage im AC bekommt?!?
Wobei  jeder wieder "nur" Zivilisten/Wiedereinsteiger betrifft. Aktive Soldaten müssen sich ja immer 3-4 mal beweisen und von Test zu Test rennen, auch wenn man über Jahre hinweg ein gewisses Leistungsbild aufweist und dieses von seinen Vorgesetzten (in Form von Beurteilungen/Leistungsprämien/förmlichen Anerkennungen) bescheinigt bekommt.

Aber wer bin ich schon, dass ich darüber urteile und ein eigenes Bild diesen Vorschriften und Vorgehensweisen habe  :)

Tasty

Zitat von: Edding400 am 07. November 2018, 07:03:14
Zitat von: OMLT am 06. November 2018, 20:14:06
Dasselbe Ergebnis hätte eine Suche nach "militärischer Auswahllehrgang" im Trainingskatalog übrigens auch geliefert.
Dies sollte einem S1-Offz/Fw durchaus zuzutrauen sein ;)

MkG und Horrido!

Solche Aussagen und Kommentare weiß ich wirklich sehr zu schätzen....  ;D

Warum sollte ein S1 aber das Intranet durchforsten, wenn er davon ausgeht, dass es einen solchen Lehrgang gar nicht gibt???
Um seiner eigenen Begrenztheit auf die Spur zu kommen, zum.Beispiel.
Systematisches Vorgehen und das (Er-)kennen der eigenen Grenzen und Schwächen sind offensichtlich nicht sehr weit verbreitet 👎🏽👎🏽👎🏽

KlausP

Zitat... Warum sollte ein S1 aber das Intranet durchforsten, wenn er davon ausgeht, dass es einen solchen Lehrgang gar nicht gibt??? ...

Warum? Weil der dafür bezahlt wird. Und wenn er selber dazu zu faul zeitlich zu eingeschränkt ist, hat er ja wohl Personal in seiner Abteilung, dem er solche Recherchen auf's Auge drücken kann. Ansprechpartner und Berater für Offizierbewerber aus seinem Verband ist nun mal der PersOffz und niemand sonst. Schon schlimm, dass sich das seit meiner aktiven Spießzeit immer noch nicht überall rumgesprochen hat, denn der Abgrenzungserlass gilt ja wohl immer noch.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MikeBravo

Guten Tag, hier wurde zwar lange nichts mehr geschrieben, aber trotzdem stelle ich mal folgende Frage;
Wenn man nach Paragraph 29 SLV zum Truppenoffizier zugelassen wird, muss bzw. kann man dann trotzdem noch ein Studium an der UniBw machen?

Ralf

Nein, für die §29er ist kein Studium vorgesehen, es sei denn, es wäre für die Verwendung Bestandteil.
Mit dem Wegfall des §29 SLV hat sich das "Problem" aber sowieso erledigt.
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Flugbetriebler

Der §29 SLV ist immer noch Bestandteil der SLV!
Auch wurden im OAJ/OAC 2020 wieder UmP über §29 übernommen.

Und im Trainingskatalog sind bereits die Termine der MAL von H/Lw/M 2021 fixiert.

Ralf

Ja, aber das ändert doch nichts an meiner Aussage, oder? Wenn er wegfällt, stellt sich die Frage nicht mehr, dann gibt es nur noch einen Übernahmeparagraphen.
Btw: Bis spätestens Sommer d.J. wird die SLV zu ändern sein, weil ansonsten das neue BU-System nicht eingeführt werden kann.
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Flugbetriebler

Zitat von: Ralf am 18. Dezember 2020, 14:28:32
Ja, aber das ändert doch nichts an meiner Aussage, oder? Wenn er wegfällt, stellt sich die Frage nicht mehr, dann gibt es nur noch einen Übernahmeparagraphen.
Btw: Bis spätestens Sommer d.J. wird die SLV zu ändern sein, weil ansonsten das neue BU-System nicht eingeführt werden kann.

Das ändert zunächst nichts an deiner Aussage, das stimmt!
Aber ob und wann dieser Paraph nicht mehr existent ist hat ja nichts mit dem neuen BU-System zutun. Die 1349/50 wurde bereits als Entwurf geändert und die kompette SLV (im Hinbick auf die etwaigen Paragraphen) muss für die Einführung nicht geändert werden.

Ralf

ZitatAber ob und wann dieser Paraph nicht mehr existent ist hat ja nichts mit dem neuen BU-System zutun.
Doch. ohne Änderung der SLV kann das neue BU-System nicht ab 01.08. eingeführt werden, die Systematik muss und wird dort verankert werden.
Und damit gehen ja noch jede Menge andere Änderungen einher (bspw. Wegfall 29. Lj usw.) und auch der § 29 und damit der MAL fällt dann weg, den braucht es nicht mehr.
Was aber erschwerend dazu kommt ist, dass die Bildungsvoraussetzung dann nicht mehr Realschule mit Beruf ist, sondern mind. Fachhochschulreife.
Aber - das war die ja die Ausgangsfrage- dann kann bei dienstl. Bedarf auch jeder Laufbahnwechsler zum OffzTrD ein Studium machen.
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Chern187

@Ralf:

Wenn du vom Wegfall des 29 Lj. sprichst, betrifft das dann auch die Einstellung der OA.

Es das sicher, dass das mit dem neuen System am 01.08 eingeführt wird?


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