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Die Letzte Chance zu Kündigen

Begonnen von Staff Sergeant, 06. November 2018, 11:26:56

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Staff Sergeant

Hallo Leute,

ich fange am 02.01.19 meine Eignungsübung an, die ja bekannterweise 4 Monate dauert. Ist es dann so, dass genau nach 4 Monaten (wenn nichts unerwartetes dazwischen kommt) also bei mir währe das dann der 02.05. die Ernennung zum SaZ erfolgt und ich somit nicht mehr kündigen kann?? Ich habe hier im Forum gelesen, dass man nach der EÜ eine Urkunde zur Ernennung zum Saz bekommt und das dann die letzte Chance ist, die Urkunde anzunehmen. Also bekommt man diese Urkunde dann genau 4 Monate nach Dienstantritt?? (also bei mir am 02.05.19??)

Vielen Dank im Voraus für die Antworten

Rollo83

Das sollte so grob passen, man könnte auch den Eid verweigern.

Die EÜ kann aber auch verlängert werden von beiden Seiten aus.

Staff Sergeant

Okay und was kann man dafür Gründe angeben für eine Verlängerung? Was ist wenn ich z.b. die eignungsübung zwei Wochen verlängern will?


Rollo83

Ob 2 Wochen möglich ist da bin ich mir nicht sicher.

Als Grund könnte man anführen das man sich noch nicht zu 100% sicher ist das sollte eigentlich reichen.

Staff Sergeant

Der hintergrund ist folgender.  ich will auf jeden Fall zur Bundeswehr. Das war schon immer mein Traum und ich glaube es wird mir auch sehr viel Spaß dort machen.
Andererseits war es auch ein Traum von mir und meiner Frau in die USA auszuwandern. Am 7. Mai wird mir und meiner Frau bescheid gegeben ob wir die Greencard bekomme oder nicht. Die viermonatige eignungsübung endet leider am 2. Mai :-\. Deshalb bräuchte ich eigentlich nur ein zwei Wochen mehr Zeit um zu entscheiden. Weil wenn ich die Green Karte nicht bekomme will ich auf jeden Fall in der Bundeswehr weiter machen wenn aber doch will ich mit meiner Frau auswandern.

Glaubst du ich kann dort einfach mal anrufen und diese Situation erklären? Ich weiß natürlich dass ich das vielleicht nicht so gut anhört dass ich vielleicht auswandern will aber so ist es halt eben.

iLu

Kurze zwischen Frage:

Ich war FWDL23, fange nun am 02.01. meine Stelle als SaZ8 an.

Mein Einplaner hat mir gesagt, dass ich keine "Probezeit" habe welche Normal anfällt da ich schon mal gedient habe.
Werde ich beim Dienstbeginn zum SaZ ernannt oder wie verhält sich das?

Vielen Dank im Voraus.


Rollo83

Wen wollen sie anrufen, ihre neue Einheit?
Generell kann man dies ruhig machen und sich mal beim Chef anmelden. Ich würde aber sicherlich nicht von dem Verlängern der EÜ erwähnen.
Ich würde in ihrer Situation kurz vor Ende der EÜ diese verlängern und wenn die Entscheidung gefallen ist kann man zeitnah zum SAZ ernannt werden.

Ich wollte damals tatsächlich meine EÜ auch verlängern aber die Laufbahnnachteile wollte ich nicht in kauf nehmen da während der EÜ keine Förderung des Soldaten statt findet.

Rollo83

Steigen sie mit höherem Dienstgrad und anerkannter Ausbildung an oder steigen sie mit ihrem Entlassungsdienstgrad, wahrscheinlich HG, wieder ein?

Staff Sergeant


iLu

Zitat von: Rollo83 am 06. November 2018, 13:07:28
Steigen sie mit höherem Dienstgrad und anerkannter Ausbildung an oder steigen sie mit ihrem Entlassungsdienstgrad, wahrscheinlich HG, wieder ein?

Meine Ausbildung ist zwar anerkannt, aber nicht verwertbar im Truppendienst.
Auf der Kommandierung steht auch, dass ich bei Dienstbeginn erneut zum HG ernannt werde.

F_K

In aller Regel hat ein ehemaliger Soldat keine Probezeit mehr.

@ Staff Sergeant und Rollo83:

Die Eignungsübung ist gesetzlich geregelt - unter anderem mit Rechtsfolgen für den bisherigen AG: Einfach "so" zu verlängern geht nicht, darauf gibt es keinen Anspruch.

iLu

"Nach Ihrem Dienstantritt erhalten Sie die Ernennungsurkunde, durch die Sie in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit / eines Soldat auf Zeit berufen werden und die Mitteilung über die Dauer Ihres Dienstverhältnisses entsprechend der von Ihnen abgegebenen Verpflichtungserklärung."

Sorry  ::) Wer lesen kann ist klar im Vorteil ...

Rollo83

Dann sollten sie zeitnah nach Dienstantritt zum SAZ ernannt werden.
SAZ8 im Truppendienst ist aber auch selten.

Rollo83

Ich habe auch nie behauptet das es einen Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der EÜ gibt aber bei allen Fällen die ich kenne wurde die Verlängerung seitens BAPersBw genehmigt.

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