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Wo werde ich eigentlich wohnen? ???

Begonnen von Staff Sergeant, 23. November 2018, 15:10:57

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Staff Sergeant

Hallo Leute,

Ich habe das Forum mal durchforscht bezüglich der Wohnsituation für Kameraden über 30, es ist mir aber immer noch einiges unklar.

Zu mir: 34 Jahre, verheiratet, wohne im sonnigen Süden (zwischen Karlsruhe und Freiburg)

Ich mache erst eine 4 monatige Eignungsübung. Während der ersten 2 Monate bin ich ja in der GA. Danach muss ich einen Monat nach Mayen an meinen späteren Stützpunkt zum Praktikum. Während dieses Praktikums wohne ich doch sicher in der Kaserne. Wieviel kostet mich das?? Danach muss ich ja nochmal einen Monat in den Norden nach Appen auf die Unteroffizierschule der Luftwaffe. Hier wieder die gleiche Frage bezüglich der Unterbringung.

Wenn die EÜ bzw. die ganzen Lehrgänge erstmal vorbei sind habe ich vor nach Mayen zu ziehen. Entweder in eine Mietwohnung mit meiner Frau oder eine Wohnung kaufen. Da erübrigt sich die Frage wer die Wohnung zahlt, nämlich ich  :) aber eben während Lehrgängen außerhalb des Standortes, wer trägt da die Kosten für Unterbringung?

Vielen Dank

Staff Sergeant


BSG1966

Bei Lehrgängen, also wenn Sie nicht versetzt, sondern nur kommandiert sind, bekommen Sie in der Regel die Unterkunft gestellt.

Staff Sergeant

Zitat von: BSG1966 am 23. November 2018, 15:52:59
Bei Lehrgängen, also wenn Sie nicht versetzt, sondern nur kommandiert sind, bekommen Sie in der Regel die Unterkunft gestellt.

Cool Danke. Also während meines einmonatigen Praktikums vermutlich auch. Dann bin ich ja beruhigt :D

TomTom2017

Zitat von: Staff Sergeant am 23. November 2018, 16:33:13
Cool Danke. Also während meines einmonatigen Praktikums vermutlich auch. Dann bin ich ja beruhigt :D
Vermutlich nicht. Dieses "Praktikum" ist nichts anderes als eine Versetzung zur Stammeinheit. Von dort werden Sie dann zu den weiteren Lehrgängen kommandiert. Das heißt aber auch: Bekommen Sie keine Stube (und ich kenne Kameraden, die dort eingesetzt sind - Stuben sind knapp...), müssen Sie sich für den Monat eine Wohnung suchen. Da Sie vermutlich TG-berechtigt sind, können Sie sich für die ersten zwei Wochen nach der Dienstantrittsreise auch ein Hotelzimmer nehmen. Danach kann ihnen vom Refü genehmigt werden, dass Sie bis zu einem Höchstsatz weiterhin eine Hotelunterkunft anmieten können (eben wegen der kurzen Zeit bis zum nächsten Lehrgang).

Tipp: Klären Sie das so früh wie möglich mit der Stammeinheit (Stube ja/nein, ggf. wird auch eine Bescheinigung für das Travel Management ausgestellt) und dann mit dem Travel Management zwecks Unterbringung.

Staff Sergeant

Zitat von: TomTom2017 am 23. November 2018, 23:56:16
Das heißt aber auch: Bekommen Sie keine Stube (und ich kenne Kameraden, die dort eingesetzt sind - Stuben sind knapp...), müssen Sie sich für den Monat eine Wohnung suchen. Da Sie vermutlich TG-

Das mit der Wohnung suchen für einen Monat macht für mich wenig Sinn. Das mit dem Hotelzimmer währe wohl noch die beste Lösung. Trennungsgeld berechtigt bin ich zwar da ich aber wie läuft das ab? Wird mir das Hotel komplett bezahlt, oder nur einen gewissen Prozentsatz (wenn ja wie viel %)?

Zum Glück frage ich diese Sachen im Voraus obwohl ich hätte schwören können, dass wenn mich die Bundeswehr an einen Standort schickt, mir dort auch eine Unterkunft gestellt wird. Fände ich ehrlich gesagt krass wenn es nicht so währe.  :(

KlausP

Lesen Sie doch einfach mal die diversen Threads zum Thema Trennungsgeld, Bereitstellung von dienstlicher Unterkunft etc. Das beantwortet mit Sicherheit Ihre Fragen.

ZitatFände ich ehrlich gesagt krass wenn es nicht so währe.

Warum? Das geht jeden so, der keinen berücksichtigungsfähigen Hausstand hat und der nicht mehr zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist - als im Gegensatz zu Ihnen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Staff Sergeant

Ja ich habe die Threads gelesen. Ich finde nur keine konkreten Zahlen. Ich würde gerne wissen was mir bezahlt wird, wie viel Prozent? Diese Dinge...

wolverine

Mayen war mein erster Fall mit den U 25, die vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft aus dienstlichen Gründen befreit wurden.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Staff Sergeant

Das ist doch aber komisch, dass man während der Grundausbildung in der Kaserne wohnt, wenn man auf Lehrgänge geht wohnt man in der Kaserne, aber wenn man zu dem Praktikum geht muss man ins Hotel?!  ???

Ralf

Zitat von: Staff Sergeant am 24. November 2018, 12:04:02
Ja ich habe die Threads gelesen. Ich finde nur keine konkreten Zahlen. Ich würde gerne wissen was mir bezahlt wird, wie viel Prozent? Diese Dinge...
Ist von Standort zu Standort unterschiedlich. Die Summe ist doch für dich völlig egal, es kommt doch darauf an, dass du dann adäuqat untergebracht bist.
Also wenn du dann berechtigt bist, wird man dir im örtlichen DLZ dazu auch etwas sagen. Du bist doch nicht der Erste, der so etwas dann in Anspruch nehmen würde.
Zitatwenn man zu dem Praktikum geht muss man ins Hotel?! 
Die Antwort darauf wurde doch schon gegeben: das ist die Versetzung in die Stammeinheit. Und gesetzt des Falles, dass du auf Lehrgang bist und dort gibt es keine Unterkunft, wirst du auch in einem Hotel wohnen.
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KlausP

Zitat von: Staff Sergeant am 24. November 2018, 12:04:02
Ja ich habe die Threads gelesen. Ich finde nur keine konkreten Zahlen. Ich würde gerne wissen was mir bezahlt wird, wie viel Prozent? Diese Dinge...

Was wollen Sie denn da an konkreten Zahlen wissen? Als TG-Empfänger ist Ihnen dienstliche Unterkunft kostenlos bereitzustellen. Wenn es in der Liegenschaft keine freien Unterkunftskapazitäten gibt, zahlt Ihnen die Bw z.B. die Kosten für ein möbliertes Zimmer. Wie hoch der Betrag ist, hängt vom örtlichen Mietspiegel ab und den wird hier wohl so schnell keiner aus dem Hut zaubern können.

Auch das steht in den diversen Threads, mit Quellenangabe (z.B. die Beiträge vom User "LwPersFw").
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

In der Praxis ist das viel einfacher.
An Lehrgangsorten gibt es meist genug Unterkünfte (die sind ja darauf ausgelegt, dass immer wieder Lehrgangsteilnehmer kommen und untergebracht werden müssten)- wenn nicht, weiss man das und du bekommst die passenden Hinweise und Tipps.

Wenn du an einem Standort Praktikum machst, in denen es wenig Unterkünfte gibt, kann es sein, dass man dich in einer Pension oder möbliertem Zimmer oder sogar im Hotel unterbringt. Aber das wird alles rechtzeitig geklärt.

In den Stammeinheiten ist es manchmal schwieriger, wenn die Standorte nicht auf so viele Soldaten ausgelegt sind. Aber auch da muss normalerweise keiner seine Dackelgarage in der Grünfläche aufbauen.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Staff Sergeant

Zitat von: KlausP am 24. November 2018, 12:12:31

Als TG-Empfänger ist Ihnen dienstliche Unterkunft kostenlos bereitzustellen. Wenn es in der Liegenschaft keine freien Unterkunftskapazitäten gibt, zahlt Ihnen die Bw z.B. die Kosten für ein möbliertes Zimmer. Wie hoch der Betrag ist, hängt vom örtlichen Mietspiegel ab.

KOSTENLOS. Das ist doch schon mal ein konkreter Preis ;D

Stimmt das mit dem möblierten Zimmer habe ich hier schon gelesen, hatte es nur wieder vergessen. Sorry es sind halt doch sehr viele Informationen auf einmal.

KlausP

ZitatKOSTENLOS. Das ist doch schon mal ein konkreter Preis

Auch das steht in den diversen Threads zum Thema.  ::)
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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