Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Tätigkeitsabzeichen

Begonnen von Refizul81, 06. September 2003, 23:09:09

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Refizul81

Hallo an alle!
Ich hätte da mal eine Frage - ob meine Infos da korrekt sind!!! ICh habe gehört, dass (laut SanoOA eV) einem mit bestandenem OffzLehrgang einen das Tätigkeitsabzeichen in Bronze zusteht!
Wenn mich aber nicht alles täuscht kann man das frühestens nach fünf Jahren aktiven Dienst in der Truppe tragen (was doch heißt, dass das Studium da wohl rausfällt???)
Dazu kommt, dass die zu eintscheidenden Stellen da wohl noch selbst etwas strittig sind! - Gibts da schon neue Beschlüsse?
Wo kann ich das erfahren (außer hier  ;D)
Sind meine Infos korrekt???
Es muss mir doch "verliehen" werden - geht das automatisch oder muss ich das beantragen???

pzpio

Hallo !

Ich kann nur soviel sagen das ich das Tätigkeitsabzeichen in Bronze (Rohrwaffenpers.) nach einem Jahr bekommen habe demnach wäre das Silberne nach 5 Jahren fällig und das Goldene nach 10 Jahren.

Kobold

Also, das Tätigkeitsabzeichen Sanitätsdienst kann man nach sechs durchgehenden Monaten Verwendung als Uffz auf einem SanDienstposten beantragen - sprich ins GeZi gehen und ein entsprechendes Formular ausfülllen. S1 prüft die Sache und dann kann man das Ding verliehen bekommen.

Ich nehme mal an, dass Du nicht 6 Monate bereits auf einem Dienstposten gesessen hast...?

Ansonsten einfach mal Deinen S1 anrufen, der müsste die genauen Bestimmungen kennen.
"We may not like death but death likes us."

F_K

Alles nachzulesen in der ZDV 37/10, Anlage 7, erforderlich für Bronze sind 6 Monate auf dem Dienstposten (mit Ausbildungshöhe 7), bei einem Reservisten entsprechend 6 WÜ Tage ...
Studenten werden auf Ausbildungsdienstposten geführt, diese "zählen" also NICHT auf solche Zeiten an.

Bronze wird "von Dienst wegen" vom Disziplinarvorgesetzten verliehen ...

Kobold

#4
@ F_K:

Von wegen Verleihung durch den Disziplinarvorgesetzten - ich meinte nicht, dass der S1 das Abzeichen verleiht, sondern lediglich die Bearbeitung der Sache über ihn läuft!

Verleihung des Tätigkeitsabzeichens läuft wie Beförderungen, FA´s etc. über den Disziplinarvorgesetzten.
"We may not like death but death likes us."

F_K

@ Kampfkobold:

Dann nochmal haarklein:

Die Anlage 7 regelt die Zuständigkeit des Disziplinarvorgesetzen. Dies ist in aller Regel für Soldaten, die ein "bronzenes" Tätigkeitsabzeichen erhalten (sollen) der KpChef, ggf. halt der KpChef der 1./Kp.

Natürlich wird der KpChef (in aller Regel) die Bearbeitung (das Prüfen der Voraussetzungen und das Ausstellen der Trageerlaubnis) NICHT selber machen, sondern delegieren.

Und das wird dann an die "Personalbearbeitung" der Kompanie delegiert, an den KpFw (Spieß).
Der KpChef leistet dann die Unterschrift, verleiht das Abzeichen, der KpFw wird die Durchschriften dann entsprechend weiterleiten.

Sprich der S1 wird wohl fragen beantworten können, ZUSTÄNDIG ist er aber NICHT.

Bei den Abzeichen Silber / Gold ist dann der nächsthöhere Disziplinarvorgesetze zuständig, dieser wird die Arbeit an seinen "Arbeiter" im FGG1 delegieren, das ist dann die S1 Abteilung.
Hier wird der Ablauf so sein, das der Soldaten den Antrag stellt (in SEINER Kp), der KpFw (zumindest wenns ein guter ist), die Voraussetzungen prüft, ggf. die Unterlagen vorbereitet und an die S1 Abt. des Btls weiterleitet.
Der BtlKdr unterschreibt dann nur noch, idR. wird dann der KpChef die Verleihung vornehmen ...

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau