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Trennung durch andere Soldatin, Schulden, Kind & psychisch auffälliges Verhalten

Begonnen von Minime, 26. Dezember 2018, 09:31:14

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Minime

Guten Tag,

ich wende mich an dieses Forum, da ich grundsätzliche Dinge geklärt wissen möchte:

Mein Ex Partner OFW hat sich aufgrund von einer anderen Kameradin von mir uns unserem Sohn (5 Jahre getrennt) vor 11 Wochen getrennt, er hat offensichtlich ein Doppelleben während eines Lehrgangs geführt, bis ich das ganze aufgedeckt habe.
Aus unserer 8-jährigen Beziehung geht ein Kind hervor, eine Haus was Anfang 2018 verkauft werden musste (Soldat war vorher Selbstständig (bis Ende 21016) und hatte etliche Schulden), etliche Gehaltspfändungen gab es bereits bei der BW, immer noch Schulden, gemeinsame Konten die verschuldet sind, ein Mietvertrag über 4 Jahre (wurde von uns beiden im Juli abgeschlossen) und Kredite die er nicht zur Hälfte mit abträgt. Ein Konto wurde von der Bank gekündigt, die Hälfte des Saldo habe ich bereits überwiesen, er weigert sich und lässt es auf Inkasso etc ankommen (zieht mich aber mit rein, da Gemeinschaftskonto). Offene Rechnungen, die beide betreffen werden von ihm ignoriert, er zahlt schlicht weg nix.
Der Anwalt ist eingeschaltet und auch beim Sozialdienst war ich bereits.
Er behauptet über seine Anwältin, es gäbe keine Nachweise über TG oder Abrechnungen (ich weiß, dass es welche gibt, habe sie selbst gesehen), er behauptet er könnte keine 12 Gehaltsnachweise vorlegen, weil hat er nicht, um den Unterhalt für seinen Sohn final berechnen zu können. Zur Zeit zahlt er den niedrigsten Satz, da er alles andere rauszögert oder die BW vorschiebt, über die es angeblich keine Nachweise gibt. Er hat in 4 Wochen nach der Trennung von unserem Gemeinschaftskonto knapp 4000€ (nachweislich) ausgegeben und somit das Konto ins Saldo gezogen (ich hafte mit).
Er wohnt offiziell bei seinem Eltern damit die BW nicht rausbekommt, dass es bei der Kameradin lebt und auch ansonsten ist er überhaupt nicht kooperativ. Er ist verbal aggressiv und psychisch sehr auffällig (haben auch schon andere mitbekommen u.a. die Kita + Jugendamt). Gespräche in der Kita waren eine Katastrophe, beim Jugendamt muss er vorsprechen und auch sonst ist er gerade ein ganz schlechter Vater (was man gar nicht so kennt).
Es kommt vieles zusammen, was ich hier gar nicht so wiedergeben kann.

Nur was ist  mit diesen ganzen offenen Rechnungen, die er weigert zu bezahlen?
Was ist mit den Belegen, die er verweigert um Unterhalt zu berechnen?
Was ist mit dieser Kameradin, die unsere Familie zerstört hat und nun diese ganzen Schulden im Raum stehen?
Was ist mit dem überzogenen Konto?
Was ist mit den ganzen Schulden?

Er arbeitet in einem Sicherheitsbereich 2 und ich weiß, dass er schon oft durch die Sicherheitsüberprüfung musste, wegen der ganzen Schulden etc. sie haben ihn auf dem Schirm!

Wer bringt diesen Menschen zur Vernunft und stoppt ihn endlich?
Zurück will ich ihn ganz sicher nicht, aber er zerstört gerade mein Leben und das seines Sohnes finanziell, mal abgesehen von dieser Kameradin, die sich einfach auf eine so dreiste Art und Weise in eine Familie reindrengt und das ganze hier überhaupt zum Rollen gebracht hat (gehören immer 2 dazu, aber auch Soldaten haben sich mit Respekt und Anstand zu benehmen!!!


HubschrauBär

Ich denke mit den meisten deiner Fragen bist du bei deinem Anwalt besser aufgehoben als in diesem Forum.

Zu den Gehaltsbescheinigungen: Es kann durchaus normal sein, dass er keine 12 für ein Kalenderjahr vorweisen kann, da diese Bescheinigungen meines Wissens nach nur ausgestellt werden, wenn sich zum Vormonat etwas ändert. Die Vollzähligkeit der Belege lässt sich an der laufenden Nummerierung feststellen.

Angemon84

Zitat von: HubschrauBär am 26. Dezember 2018, 10:05:25
Ich denke mit den meisten deiner Fragen bist du bei deinem Anwalt besser aufgehoben als in diesem Forum.

Zu den Gehaltsbescheinigungen: Es kann durchaus normal sein, dass er keine 12 für ein Kalenderjahr vorweisen kann, da diese Bescheinigungen meines Wissens nach nur ausgestellt werden, wenn sich zum Vormonat etwas ändert. Die Vollzähligkeit der Belege lässt sich an der laufenden Nummerierung feststellen.

Ich erhalte meine Gehaltsbescheinigung jeden Monat.

@Minime
Seit ihr verheiratet und lebt in Trennung?
Zitat von: Minime am 26. Dezember 2018, 09:31:14
Nur was ist  mit diesen ganzen offenen Rechnungen, die er weigert zu bezahlen?
Was ist mit den Belegen, die er verweigert um Unterhalt zu berechnen?
Was ist mit dieser Kameradin, die unsere Familie zerstört hat und nun diese ganzen Schulden im Raum stehen?
Was ist mit dem überzogenen Konto?
Was ist mit den ganzen Schulden?

Er arbeitet in einem Sicherheitsbereich 2 und ich weiß, dass er schon oft durch die Sicherheitsüberprüfung musste, wegen der ganzen Schulden etc. sie haben ihn auf dem Schirm!
Wenn du die Möglichkeit hast, kontaktiere seinen Chef / Disziplinarvorgesetzten. Die vermehrten Schulden könnten seine Sicherheitsüberprüfung beeinflussen. Zudem sehe ich hier die "außerdienstliche Wohlverhaltensplicht" §17 Soldatengesetz tangiert, da er den Unterhaltszahlungen des Kindes nur bedingt nachkommt.
Gegen die andere Kameradin würst du nicht viel ausrichten können. Anderst sehe die Situation aus, wenn diese ein Verhälnis mit dir angefangen hätte.
Allein wegen den Schulden würde ich einen Anwalt einschalten, bzw. eine Erstberatung über eine Verbraucherzentrale in Ansprucht nehmen.

DeltaEcho

ZitatAnderst sehe die Situation aus, wenn diese ein Verhälnis mit dir angefangen hätte.

Da bin ich mir gar nicht so sicher, es gilt zu prüfen ob dies ein Einbruch in die Kameradenehe war, setzt aber voraus, dass die Kameradin von der Ehe wusste.

ZitatZudem sehe ich hier die "außerdienstliche Wohlverhaltensplicht" §17 Soldatengesetz tangiert

Ich sehe hier den 17er nicht tangiert, wieso sollte er auch?


Al Terego

Zitat von: DeltaEcho am 26. Dezember 2018, 10:48:51
Da bin ich mir gar nicht so sicher, es gilt zu prüfen ob dies ein Einbruch in die Kameradenehe war, setzt aber voraus, dass die Kameradin von der Ehe wusste.

Einbruch in die Kameradenehe wäre es in diesem Fall nur, wenn Minime auch Soldatin wäre.

Minime



@Minime
Seit ihr verheiratet und lebt in Trennung?

Nein wir sind nicht verheiratet. Die Bundeswehr hat uns aber als eheähnliche Gemeinschaft angesehen, wegen Kind und so.

Die Anwältin ist schon eingeschaltet.

Minime



Da bin ich mir gar nicht so sicher, es gilt zu prüfen ob dies ein Einbruch in die Kameradenehe war, setzt aber voraus, dass die Kameradin von der Ehe wusste.

Sie wusste definitiv uns uns und unserer Familie!!!

An wen wende ich mich?


Al Terego

Zitat von: Minime am 26. Dezember 2018, 11:13:51
Sie wusste definitiv uns uns und unserer Familie!!!

Damit ist es aber trotzdem kein Einbruch in die Kameradenehe. Dieser setzt voraus, dass ein Soldat/Soldatin etwas mit dem Partner eines anderen Soldaten/Soldatin anfängt.

KlausP

Zitat... Was ist mit den Belegen, die er verweigert um Unterhalt zu berechnen? ...

Wenn er keine mehr hat, kann er sie bei der die Bezüge zahlenden Stelle anfordern. Ob das an seiner Stelle auch jemand anderes kann (z.B. über Gerichtsbeschluß) muss Ihre Anwältin abklären. Bezügeabrechnungen werden nicht monatlich erstellt sondern nur, wenn sich die beträge ändern - das ist bei mir immer so gewesen und jetzt als Pensionär immer noch so. Deshalb steht ja im Kopf der Abrechnung auch (sinngemäß) "lfd. Nr xxx, gültig ab 01.xx.201x". Wenn sich sein Auszahlungsbetrag nicht verändert, kann es im Extremfall sein, dass er nur eine Abrechnung im Jahr bekommt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Zitat von: Al Terego am 26. Dezember 2018, 11:31:03
Zitat von: Minime am 26. Dezember 2018, 11:13:51
Sie wusste definitiv uns uns und unserer Familie!!!

Damit ist es aber trotzdem kein Einbruch in die Kameradenehe. Dieser setzt voraus, dass ein Soldat/Soldatin etwas mit dem Partner eines anderen Soldaten/Soldatin anfängt.

... une "eheähnliche Gemeinschaft" wie von der TE erwähnt ist nun mal keine Ehe.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen



ulli76

Klassischer Fall "Einbruch in die Kameradenehe": Soldat A hat schon länger ein Auge auf die Ehefrau von Soldat B geworfen. Er nutzt die einsatzbedingte Abwesenheit von Soldat B aus um mit der Ehefrau anzubandeln.
Die Regelung hat mit dem besonderen Kameradschaftsverhältnis unter Soldaten zu tun und soll Vertrauen untereinander und den Frieden in der Einheit erhalten.

Dass zwei Soldaten auf einem Lehrgang zueinanderfinden und die Ehefrau das Nachsehen hat, kommt durchaus vor. Und das interessiert die Bundeswehr nicht weiter.

Der Tipp einen Fachanwalt für solche Fragen einzuschalten, ist der einzig richtige.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

justice005

ZitatEr behauptet über seine Anwältin, es gäbe keine Nachweise über TG oder Abrechnungen (ich weiß, dass es welche gibt, habe sie selbst gesehen),

Schwachsinn

Zitater behauptet er könnte keine 12 Gehaltsnachweise vorlegen, weil hat er nicht, um den Unterhalt für seinen Sohn final berechnen zu können.

Das ist halb richtig. Gehaltsnachweise gibt es nur, wenn sich die Zahlen ändern. Wer jeden Monat exakt das gleiche Geld gibt, kriegt nicht jeden Monat eine Abrechnung. Das heißt aber nicht, dass das Einkommen nicht auf den Cent genau nachgewiesen werden kann.

ZitatZur Zeit zahlt er den niedrigsten Satz, da er alles andere rauszögert oder die BW vorschiebt, über die es angeblich keine Nachweise gibt. Er hat in 4 Wochen nach der Trennung von unserem Gemeinschaftskonto knapp 4000€ (nachweislich) ausgegeben und somit das Konto ins Saldo gezogen (ich hafte mit).

Jetzt hören und lesen Sie mal ganz exakt und nehmen Sie sich folgendes zu Herzen und teilen Sie das, was ich sage, auch Ihrem Anwalt mit!

Wer seine Unterhaltspflicht absichtlich verletzt begeht eine Straftat (§ 170 StGB). Ein Soldat, der eine Straftat begeht, begeht automatisch auch ein Dienstvergehen, für welches es eine saftige Disziplinarmaßnahme von Truppendienstgericht geben kann.

Ihr Anwalt sollte Ihren Ex ganz dringend mit einem saftigen Schreiben darauf hinweisen, dass er - falls weiter keine Unterlagen vorgelegt werden und kein Unterhalt in angemessener Höhe gezahlt wird, sowohl Strafanzeige erstattet wird sowie der Disziplinarvorgesetzte des Soldaten darauf aufmerksam gemacht wird. Während eines solchen Strafverfahrens verliert er auch mit Sicherheit seine Sicherheitsüberprüfung.

ZitatEr wohnt offiziell bei seinem Eltern damit die BW nicht rausbekommt, dass es bei der Kameradin lebt

Mit anderen Worten, er begeht Trennungsgeldbetrug, was eine weitere Straftat und ein schweres Dienstvergehen ist. Darauf steht - je nach Schadenshöhe - mindestens eine Degradierung, wenn nicht gar die Entfernung aus dem Dienst. Wenn Ihr Anwalt Ihren Ex darauf hinweist, dass er das alles melden wird und Strafanzeige erstattet, dann wird ihr Ex ganz sicher ganz schnell kooperativ werden.

Ich hoffe und wünsche Ihnen, dass Ihr Anwalt diese ganzen Zusammenhänge erkennt und entsprechend seine Chancen nutzt. Wenn ihr Anwalt vom Wehrrecht keine Ahnung hat, dann können Sie diesen Beitrag hier gerne ausdrucken und ihm zeigen. In der genannten Konstellation dürfte es mehr als genug juristische Druckmittel geben, um Ihren Ex zur Zahlung zu bewegen. Wenn Ihr Ex nämlich nicht mitspielt, kann können Sie ihm ganz gewaltig Ärger machen.

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