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SaZ2 Einstellungstermine + Rückmeldung

Begonnen von Fritz 91, 05. Januar 2019, 21:28:19

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Fritz 91

Guten Abend,

und zwar habe ich mich für die Laufbahn SaZ2 im Wehrdienst beworben und in Köln meine Eignung unter Beweis gestellt - nun stelle ich mir die Frage, wann ich mit einer Rückmeldung rechnen kann, da ich einen Einstellungstermin vom 1.3.19 angegeben habe und somit nicht einmal mehr 3 Monate bleiben für Rückmeldung, Einberufungsbescheid usw.
Leider auf Anruf auch wenig transparent,  man sagte lediglich, dass sämtliche Bescheide im Januar rausgehen.

Weiß eventuell jemand über die Einstellungstermine in dieser Laufbahn Bescheid ? Da ich nun auch häufiger gelesen habe das auch die RoA im Heer am 1.7 ausschließlich einsteigen ?
Ich mache mir ein wenig sorgen, dass es so glatt gelaufen ist..

Beste Grüsse

Ralf

Eine Einstellung als ROA i.W. zum 01.03. findet nicht statt. Die Einstellungstermine sind zum 01.07. und einige Teile der Lw zum 01.10.
Als i.W. nimmst du an der normalen Offz-Ausbildung teil und die beginnt nicht zum 01.03.
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Fritz 91

Das wundert mich, denn nach dem "Kurzvermerk über ein Informationsgespräch" auf welchem ich priorisieren sollte, stand eine Spalte "Heer SaZ2 Prio _ (Einstellung 1.3 / 1.6 / 1.8 / 1.9 / 1.12)"

In meinem Fall Priorität 1 mit entsprechender Einstellung am 1.3.

Mit dem Ziel SaZ3 würde Ihre Aussage übereinstimmen, dort sind sämtliche Einstellungen zum 1.7

Ich Frage nur, da ich bei meinem alten Arbeitgeber natürlich die gesetzliche Fristen einhalten muss und ich jeden Mittag mit einer Nachricht vom BAPersBw hoffe.

Genau dieser Annahme, Einstellung nur am 1.7, war ich nach einigem lesen auch, daher meine Verunsicherung.

KlausP

Zitat... Ich Frage nur, da ich bei meinem alten Arbeitgeber natürlich die gesetzliche Fristen einhalten mus ...

Welche Fristen meinen Sie? Kündigungsfrist kann es nicht sein, weil Sie dem Kündigungsschutz nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz unterliegen. Einfach mal einlesen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Bloß nicht kündigen!
Ich will nicht ausschließen, dass das Heer Unterschiede bei der Einstellung zwischen ROA02 und 03 macht. Mir ist der normale Ausbildungsgang der ROA im Heer geläufig. Da die anderen TSK da auch keine Unterschiede zwischen 02 und 03 machen, sollte es mich wundern. Will ich aber auch nicht ausschließen.
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Rapax

Zur Eingangsfrage kann ich folgendes sagen:

Ausbildungsgang ROA i.W. Heer SaZ 2 -> Einstellungstermine März; Juni; August; September; Dezember
Ausbildungsgang ROA i.W. Heer SaZ 3 -> Einstellungstermin 01.07

So steht es auf meinen Zetteln die ich im August `18 in Köln bekommen habe.


Zum Thema "Bloß nicht kündigen!" würde mich interessieren, wieso nicht? Ist das ganze nicht wie ein "normaler" Arbeitgeberwechsel anzusehen? Eine Eignungsübung ist das ja nicht. Stehe nächsten Monat genau vor diesem Problem, deshalb ist die Frage für mich elementar wichtig.

Ralf

Deswegen: https://www.gesetze-im-internet.de/arbplschg/BJNR002930957.html
Was ist denn, wenn du den Widerruf ziehst? Dann stehst du ohne Beschäftigungsverhältnis dar.
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KlausP

Nein, das ist kein "normaler" Arbeitgeberwechsel. FWDL, egal mit welcher Verpflichtungszeit, sowie SaZ mit einer auf nicht mehr als 2 Jahre festgesetzten Dienstzeit unterliegen den Regelungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes. Wenn Sie das Arbeitsverhältnis kündigen, erlischt automatisch dieser Schutz. Einfach mal das Gesetz lesen (oder im Forum mit dem Begriff suchen).

Eignungsübende unterliegen nicht dem ArbPlSchG sondern dem Eignungsübungsgesetz. Da gelten etwas andere Festlegungen.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rapax

Danke Ihnen beiden für die Antworten. Habe mich nochmals in das Gesetz eingelesen. Allerdings werde ich daraus nicht ganz schlau.

In meinem Fall wäre es ROA SaZ3 i.W.
Greift das ganze dann trotzdem obwohl > 2 Jahre festgesetzter Dienstzeit?

ZitatWas ist denn, wenn du den Widerruf ziehst? Dann stehst du ohne Beschäftigungsverhältnis dar.
Stimmt schon. Ich dachte das wäre dann "persönliches Pech".. Wenn ich einen neuen Job beginnen würde und nach bspw. 4 Monaten feststellen würde, dieser gefällt mir doch nicht, könnte ich auch nicht einfach wieder in den alten Job zurück.. Aber um so besser wenn es so ist.

F_K

Die Dienstzeit wird zuerst auf 6 Monate festgesetzt und dann verlängert.

KlausP

#10
SaZ 3 ist nur die Verpflichtungszeit. Durch die Bundeswehr wird die Dienstzeit dann stufenweise festgesetzt, zuerst auf 6 Monate (das hat aber nichts mit Ihrer Widerrufsfristvzu tun, das trifft nur zeitlich zusammen), dann bis zu Abschluß des nächsten Ausbildungsschrittes. Welcher das aktuell bei ROA SaZ3 ist weiß ich allerdings nicht. Es kann auch sein, dass Ihre Dienstzeit zum Ablauf der ersten 6Monate auf die volle Verpflichtungszeit festgesetzt wird.

edit: Autokorrektur editiert
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rapax

Vielen Dank für die Aufklärung. Das heißt, das ArbPlSchG gilt in meinem Fall aufgrund der "zunächst auf sechs Monate festgesetzte Dienstzeit", korrekt? Blöde Frage, aber gilt es dann aber auch für die restlichen 2,5 Jahre?


Hatte mich schonmal telefonisch beim BAPersBW ROA nach meinem Problem erkundigt..(Müsste jetzt im Februar kündigen um die Kündigungsfrist zum 01.07 zu halten. Bescheide gibt es wphl aber erst im Mai.) Von einer Kündigung auf Verdacht wurde mir abgeraten, dafür wurde mir gesagt ich soll das ganze über einen Auflösungsvertrag machen.. Die hier aufgezeigte "einfachste" Möglichkeit wurde nicht erwähnt, was mich etwas stutzig machen, da ja etliche ROA SaZ3 i.W.`s es genau so handhaben müssten..  ???

Ralf

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KlausP

Zitat... Blöde Frage, aber gilt es dann aber auch für die restlichen 2,5 Jahre? ...

Einfach im Gesetz lesen. Der Kündigungsschutz gem. ArbPlSchG gilt, so lange die Dienstzeit auf nicht mehr als 2 Jahre festgesetzt wurde.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Fritz 91

@Rapax

Es wird sich um den gleichen Zettel handeln, wie ich ihn ausgefüllt habe.
Auch deckt sich die Aussage mit Versendung der Bescheide - 2 Monate vor gewünschtem Dienstantritt.

In die betreffenden Gesetzestexte werde ich mich einlesen und freue mich auf einen --hoffentlich-- positiven Bescheid BAPersBW in meinem Briefkasten.

Ich Bedanke mich für eure Beiträge.

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