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Nebeneinkommen durch Stipendium

Begonnen von Sinan11, 28. Januar 2019, 09:46:29

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Sinan11

Guten Tag,

ich habe kurz eine Frage zu einem besonderen "Nebeneinkommen". Mit meinem Spieß habe ich auch schon darüber geredet, dieser muss sich allerdings noch schlau machen und deshalb wollte ich direkt mal hier fragen ob sich jemand damit auskennt. Also zur Frage:

Vor meiner Dienstzeit habe ich mit 2 weiteren Partnern ein eigenes Start-Up Unternehmen gegründet. In diesem Unternehmen habe ich die Geschäftsführung bereits abgegeben und bin aktuell noch ohne Entlohnung als Gesellschafter an Bord. Vor und bei Dienstantritt habe ich alles rechtmäßig beim Dienstherrn gemeldet.
Wir haben jetzt für das Unternehmen ein Stipendium erhalten. Bei diesem Stipendium (nicht Darlehen o.s.) erhält jeder Gründer 12 Monate lang 1.000€ netto monatlich ohne Rückzahlungsplichten. Geplant soll das gesamte Geld in das Unternehmen fließen und nicht für private Zwecke genutzt werden. Das Problem hierbei ist, dass das Stipendium nur auf die jeweiligen Gründer und nicht auf das Unternehmen allgemein laufen kann, d.h. das Geld wird direkt auf meinem Konto landen.

Für das Geld wird keine Arbeitszeit von mir in Anspruch genommen, allerdings würde das die 40% meines Grundgehaltes pro Jahr übersteigen.

Kann das überhaupt klappen oder wird es hier zu Problemen kommen?

Danke für die Antworten.
Kameradschaftliche Grüße :)

Andi

Da muss u.a. geprüft werden, um welches Unternehmen (das das Stipendium spendiert) es sich handelt und was der Zweck des ganzen sein soll. Einfach Antrag stellen und abwarten.

Gruß Andi
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Sinan11

Hallo Andi,

das Stipendium läuft direkt über das Land NRW, also kein Unternehmen. Das werde ich so machen. Ich hatte nur eventuell die Hoffnung, dass vielleicht jemand eine Antwort mit ungefährer Richtung geben kann, damit man ein wenig in die Zukunft planen kann. :)

Danke dennoch schon einmal für die Antwort.

Liebe Grüße,
Sinan

Andi

"Ungefähre Antworten" nutzen dir aber gerade eben gar nichts für Planungen.
Da wirst du auf die Entscheidung deines nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten warten müssen.
Land NRW klingt zumindest schon mal "grün". Geld für einen nicht mehr aktiven Teilhaber/Gründer für "nichts" würde bei mir aber trotzdem zu einer umfangreicheren Prüfung führen.

Gruß Andi
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