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Wehrbeauftragter Jahresbericht 2018

Begonnen von LwPersFw, 29. Januar 2019, 12:53:42

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LwPersFw

Deutscher Bundestag
Drucksache 19/7200
29.01.2019

Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten

Jahresbericht 2018 (60. Bericht)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

StOPfr

Der Spiegel fasst heute (Stand: 29.01.2019, 13:50 Uhr / Autoren: Matthias Gebauer und Max Holscher) die Erkenntnisse aus dem Bericht des Wehrbeauftragten für 2018 wie folgt zusammen:

Bundeswehr-Jahresbericht
Wo der Mangel regiert

Zitat: "Häufige Klage der Soldaten: ,Wir verwalten uns zu Tode.' "

Quelle
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Crisnfndbfb

Kann den oben genannten link mit Handy nicht öffnen.   Gibt es die Datei woanders zu finden ?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Nur registrierte Mitglieder können sich "Anhänge" herunterladen - auf der Webseite des Wehrbeauftragten ist der Bericht aber auch zu finden.


Fitsch

der Bericht handelt fast nur vom Passierschein A38 ...

Traurig - aber wahr - Wir richten uns selber zu Grunde ...
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Holgi33

Köstlich ...

Zitat
Auf dem Truppenübungsplatz Altmark wurde für die Ortskampfausbildung der Bundeswehr und verbündeter Nationen eine Übungsstadt unter anderem mit einer Hochhaussiedlung errichtet. Statt der geplanten sieben bis acht Stockwerke durften bei diesen – unbewohnten und ausschließlich für Übungszwecke gebauten – Häusern nur sechs Stockwerke entstehen. Andernfalls hätten nach der einschlägigen Landesbauordnung Aufzüge eingebaut werden müssen. Ein Fluss ist auch da – der durfte aber nur maximal 80 cm tief sein, sonst hätte bei Übungen Schwimmwestenpflicht gegolten

Andi

Ich sag ja: Wir brauchen eine Bundesbauordnung für die Bundeswehr...
the rest is silence...

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ulli76

Mich irritiert die Eingabe über den dermatologischen Vorsorgetermin. Das sind doch auch im Zivilen durchaus übliche Vorlaufzeiten. Kapazitäten werden vor allem für KRANKE vorgehalten, Vorsorgepatienten sind ja erstmal gesund bzw. haben keine akuten Beschwerden. Da kommt es auf den Zeitpunkt nicht an.

WENN der Petent im passenden Alter ist (Hautkrebsscreening ist im Zivilen ab 35 vorgesehen) hätte er ja auch eine Überweisung zum zivilen Dermatologen bekommen können, wenn nicht ist das eh mehr eine Serviceleistung.

Und auch bei dem Sprechstundentermin im SanZ ergibt sich das Problem aus dem Bericht nicht wirklich. War er so schwer krank, dass er besser früher dran gekommen wäre oder so? Gab es ein Priorisierungsproblem? Hat man ihn so lange im Sanz warten lassen? Am gleichen Tag drankommen ist doch völlig im Rahmen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

"Einem Hauptmann, der im Bundeswehrzentral-
krankenhaus Koblenz im Juli 2018 um einen Termin
für eine dermatologische Vorsorgeuntersuchung bat,
wurde als frühestmöglicher Zeitpunkt April 2019 genannt.

Das Ministerium begründete in seiner Stellungnahme den späten Termin
mit erheblichem Personalmangel, sowohl bei ärztlichem als auch bei nicht-ärztlichem Personal.

Dieser Personalmangel für die Abteilung Dermatologie sei bereits mehrfach kommuniziert worden.
Aber hier lautet die Lösung nicht Kommunikation, sondern mehr Ärzte oder Ausweichstellen."


Hier ging es vermutlich ums Prinzip.

Vielleicht hatte der Hptm den Gedanken, er würde sicherlich nach den ernsthaft Kranken, aber z.B. vor den Privatpatienten, drankommen, weil... ist doch ein Bundeswehr-Krankenhaus  ;)

"Berlin – Der Bundesrechnungshof (BR) hat in seinen Bemerkungen 2016 die Regelun­gen für Hinzuverdienstmöglichkeiten von Bundeswehrärzten infrage gestellt und das Bun­­­desver­tei­digungsministerium (BMVg) scharf kritisiert. Erstens prüfe das Ministerium nicht, ob die Vorga­ben eingehalten würden, zweitens seien die Rahmenbedingungen seit 20 Jahren nicht aktualisiert worden.

Hintergrund ist, dass viele Fachärzte der Bundeswehr dem BR zufolge an Bundeswehr­kranken­häu­sern Privatpatienten auf eigene Rechnung behandeln dürfen. In den Jahren 2012 bis 2014 beliefen sich die daraus resultierenden Honorarforderungen auf 66 Milli­onen Euro, wie aus den BR-Bemerkungen 2016 hervorgeht. Die Bundeswehr erlaube die­se Neben­tä­tigkeit, um qualifiziertes medizinisches Personal zu gewinnen und zu bin­den, heißt es. ,,Sie kontrolliert aber nicht, ob die gesetzlichen Grenzen des Zusatz­ver­diens­tes eingehal­ten werden", schreibt der Rechnungshof. Diese liegt – falls nicht aus­nahmsweise anders vereinbart – bei 40 Prozent des jährlichen Grundgehaltes."

(Quelle: ärzteblatt.de)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ulli76

Ja mir ist schon klar, dass das ein langer Zeitraum ist. Es handelt sich aber um eine VORSORGE und es gibt eben die Option, zu einem niedergelassenen Dermatologen zu gehen. Die Frage ist halt auch, wie alt der Hptm war.
Dass da teilweise andere Probleme hinter stecken, ist mir auch klar.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

justice005

ZitatDass da teilweise andere Probleme hinter stecken, ist mir auch klar.

Eins fällt mir sofort ein: Für wieviele Privatpatienten mag der Dermatologe in den 9 Monaten wohl Zeit gehabt haben, die er als Nebentätigkeit privat abrechnen darf?

Ehrlich gesagt finde ich es schockierend, dass ein Arzt bei 9 Monaten Wartezeit allen Ernstes keinerlei Problembewusstsein hat. Denn ohne ein Problembewusstsein wird sich ja schließlich auch nichts ändern. Und nein, auch bei Vorsorge ist die Wartezeit völlig inakzeptabel, egal ob zivil oder bei der Bundeswehr.






Lidius

Zitat von: Andi am 30. Januar 2019, 15:03:54
Ich sag ja: Wir brauchen eine Bundesbauordnung für die Bundeswehr...

Habe den Bericht heute zwar nur überflogen, meine mich aber zu Erinnern, dass zu dem Beispiel drin stand, das es durchaus Ausnahmen für die Bundeswehr gibt, diese bloss nicht genutzt werden

ulli76

@Justice- das geht ja in keinster Weise aus dem Bericht hervor. Auch nicht, ob und wie viele P-Patienten die Abteilung behandelt. Dermatologie ist eine sehr kleine Abteilung, selbst der Ausfall von einzelnen Ärzten oder Assistenzpersonal kann da ordentlich Probleme verursachen.

9 Monate für eine Vorsoge ist im Zivilen ein völlig normaler Zeitraum. Je nach Fachgebiet ist das selbst für andere Anliegen teilweise nicht besser.
War er jünger als 35 hätte er sogar gar keinen Anspruch gehabt (und ja, ich weiss, dass die Bundeswehr da bisher sehr großzügig war.)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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