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Geburt des Kindes / Eignungsübung

Begonnen von Erdmann, 16. Februar 2019, 16:49:02

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Erdmann

Hallo zusammen.

Timing ist eben alles könnte man meinen. Meine bessere Hälfte ist schwanger und das Kind wird ungefähr zu der Zeit erwartet, in der ich mit der Eignungsübung fertig bin und hoffentlich zum SaZ ernannt werde.

Ich bin Wiedereinsteller mit abgeschl. Ausbildung im IT-Bereich und werde als zukünftiger ITFw InfoVarb zunächst mal StUffz FA der Luftwaffe. Wie ist es da nach Eurer Erfahrung, wenn zu Beginn der Ernennung SaZ eine Geburt ansteht? Natürlich möchte ich möglichst wenig bei der Bundeswehr "verpassen" und weiß natürlich noch nicht, in wie weit und ab wann ich auf Lehrgänge eingeplant werde - allerdings möchte ich natürlich während der Geburt (mein erstes Kind) auch dabei sein und ein paar freie Tage mit meiner kleinen Familie genießen.

Wen habe ich über die Geburt zu informieren, und ab wann? Stehen mir ein paar Tage daheim zu? Kann ich ggf. geplante Lehrgänge verschieben, oder gilt die Geburt dort nicht als "Grund"?

ulli76

Du bekommst Sonderurlaub. Wenn ich es noch richtig im Kopf habe einen Tag (halt für den Tag der Niederkunft wie es so schön heisst.). Ob du zusätzlichen Urlaub bekommst, entscheidet dein Chef und das hängt von unzähligen Faktoren ab.
Lehrgänge schieben ist schwierig, wird man im Einzelfall sehen müssen.

Sinnigerweise informierst du wenn du deine Grundausbildung machst (oder wie genau das bei dir heisst.) deinen Zugführer, dass deine Frau schwanger ist und wann die Geburt zu erwarten ist. Der sollte das an den Chef weitergeben. Hat den Sinn, dass man das dann rechtzeitig weiss und planen kann, dass du zur Geburt bei deiner Frau bist. Außerdem kann immer mal was sein, dass du mit dem Kopf nicht so ganz bei der Sache bist oder du -Gott behüte- mal zur Frau musst/willst weil es ihr nicht gut geht.
Die Geburt selber ist dann wieder meldepflichtig. Das gibt ja auch Geld. Und da ist "so schnell wie möglich".

Und dran denken, dass du auch als Vater Elternzeit nehmen kannst und dir noch ein paar andere Sachen zustehen.

Wenn die Geburt zum Ende der Eignungsübung ansteht, kannst du es am Anfang erstmal entspannt angehen, dich an den "Verein" gewöhnen. Dann weisst nämlich auch wann du bei wem was beantragen kannst. Oder hast mal ne ruhige Minute mit deinen Vorgesetzten.

Wie immer gilt- nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.
Übrigens gibt es beim Bundesfamilienministerium diverse kostenlose Broschüren für werdende Eltern. Auch ein gesondertes Heft für werdende Väter. Kann ich sehr empfehlen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Erdmann

Vielen Dank für die Antwort Ulli.
Ja, das Thema Elternzeit und Elterngeld beschäftigt mich natürlich auch im Hinterkopf, aber alles zu seiner Zeit. Meine Partnerin ist im öffentlichen Dienst tätig, d.h unsere finanziellen Ansprüche dürften in etwa gleichauf liegen. Unterm Strich ist es also vermutlich nicht wichtig, wer von uns letzen Endes das Elterngeld bezieht nehme ich an. Wir werden uns dahingehend jedoch noch beraten lassen, zumal wir noch unverheiratet sind (ich plane das für nächstes Jahr ein).
Und was die Elternzeit betrifft, so würde ich natürlich versuchen es so zu planen, dass ich da nicht mit Lehrgängen etc. kollidiere. Das gilt es also später in der Stammeinheit abzuklären denke ich. Den Großteil der Elternzeit übernimmt eh meine Partnerin, ich würde ganz gerne wenn's passt dann mal 1-2 Monate mit ihr gemeinsam zuhause bleiben.

Danke für die Tipp mit dem BFM, habe dort online schon ein paar Broschüren gefunden.

ulli76

Du bist ja Wiedereinsteller- dann weisst du ja auch, dass es den Sozialdienst gibt. Dort kannst du dich auch beraten lassen. Wenn eure Gleichstellungsbeauftragte fit ist, kannst du auch die fragen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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