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Sicherheitsüberprüfung

Begonnen von Jual, 20. Februar 2019, 20:05:40

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Jual

Hallo Community,

Meine Bewerbung, das Auswahlverfahren und die Einplanung liefen sehr gut.
Meine Sicherheitrserklärung (Ü1) hatte ich auch hingesendet und habe alles soweit gewissenhaft ausgefüllt.

Nun das Problem:
Vor 1,5 Jahren hat meine Ex-Freundin mir einige wichtige Briefe unterschlagen. Unter anderem das ich wegen einer Ordnungswidrikeit ein Bußgeld zu zahlen habe. War zu dem Zeitpunkt noch in unserer gemeinsamen Wohnung gemeldet, habe jedoch ein halbes Jahr nach meiner Trennung bei meinem besten Freund geschlafen (Berlin und Wohnungsmarkt...).
Als ich dann ein halbes Jahr später wegen meines verlorenem Portmonee zur Polizei ging teilten diese mir mit das gegen mich ein Haftbefehl vorliege (Ersatzfreiheitsstrafe, da ich ja nicht reagierte)
Es hat dann ca. 5 Tage gedauert bis ich raus kam , da man nur einmal am Tag die Möglichkeit hatte jemanden anzurufen der einen ablöst. Ich hatte auch das Geld auf meinem Konto und ein Freund legte dies dann für mich aus , welches er einen Tag später von mir zurückerhielt nachdem ich wieder neuen Perso hatte und an mein Konto kam

Der Staatsanwalt meinte zu mir das dies keine Straftat sei bzw. so behandelt wurde und durch das bezahlen des Bußgeldes es auch nicht im ZMR vermerkt ist. Dasselbe sagte mir auch ein Anwalt. Es zählt weder als Strafverfahren noch als Vorstrafe o. ä.
Bei der Sicherheitserklärung musste ich nur angeben ob es ein laufendes Strafverfahren gegen mich gebe oder gab. Ich verneinte dies und auch im Gespräch verneinte ich es. Ich muss dazu sagen das ich mir nie in meinem Leben was zu schulden kommen lies. Keine Straftaten, Drogen oder sonstiges kriminelle Milieu. Da ich bei meinen sonstigen AG auch immer ein Führungszeugniss abgeben musste , stand dies nicht drin (alles was nur über 90 Tagessätze hinausgeht steht dann drin).

Nun meinte mein Cousin , welcher selbst viele Jahre in der BW gedient hatte das die BW auch im ZMR nachschaut und dort alles vermerkt sei. Jetzt habe ich Panik, weil ja da auch meine 5 Tage in der JVA (schlimmster Moment meines bisherigen Lebens) steht

Ich werde selbstverständlich das Gespräch suchen und mich unaufgefordert beim Karrierecenter melden, damit ich sagen kann das dies nicht aus Vorsatz verschwiegen wurde sondern im Glauben, richtig auf die Fragen  geantwortet zu haben. "Lief /läuft gegen Sie ein Starfverfahren?" - "Nein" und das ist ja auch die Wahrheit.
Nur möchte ich nicht das es wegen solchen Dingen zu Komplikationen kommt , weil ich meinen Weg bei der BW wirklich, wirklich sehr gerne einschlagen möchte (SaZ4 , Mannschaften)
Ich hoffe ich verhalte mich so richtig. Bin ein erwachsener Mann von 30 Jahren und habe sonst nie Probleme und arbeitete jahrelang in meinen Job (Hotelfachmann) gewissenhaft und ehrlich.

Vielleicht habt ihr noch Ratschläge oder an wem ich mich dort in solch einem Fall speziell melden sollte (Einplaner , Abteilung Sicherheitsüberprüfung, MAD?) ?


Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und Grüße!

OSB

Was ist ein ZMR? Habe ich noch nie im Zusammenhang mit SÜ gelesen.

Ansonsten: Es lief kein Strafverfahren,  die Sicherheitserklärung wurde korrekt ausgefüllt. Also gibt es für Dich nichts mehr zu tun.

Reg Dich ab :-)

Jual

Oh mein Fehler... Ich meinte das Bundeszentralregistergesetz kurz BZRG

OSB

Wenn es um ein unbezahltes Bußgeld ging handelte es sich nicht um eine Ersatzfreiheitsstrafe sondern um Erzwingungshaft. Diese wird nicht ins BZR eingetragen.

Ansonsten wie schon geschrieben: Du hast eine korrekte Sicherheitserklärung abgegeben und Deinen Beitrag geleistet.

Deepflight

Mal eine ganz andere Frage:

Wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Hotelfachmann hast und dort jahrelang erfolgreich gearbeitet, wieso zum Henker verpflichtest du dich für 4 Jahre als Mannschafter?
Die Ausbildung qualifiziert doch für eine höhere Laufbahn.....

Tommie

Jepp, und zwar für insgesamt 16 verschieden Verwendungen, davon sechs in der Laufbahn der Unteroffiziere im Allgemeinen Fachdienst und zehn in der Laufbahn der Feldwebel im Fachdienst! Einstiegsdienstgrad je nach Schulbildung Uffz/Maat , in der Feldwebellaufbahn dann FA/BA, bei Hauptschulabschluss und StUffz/OMaat, in der Feldwebellaufbahn dann FA/BA, bei vorhandenem Realschulabschluss.

Wenn man dann aber weder die Uffz- noch die Feldwebeleignung zuerkannt bekommt, bleibt einem nur noch die Laufbahn der Mannschaften ;) !

Deepflight

Topp das du die genauen Zahlen im Kopf hast @Tommie, da war ich tatsächlich zu faul zum Recherchieren.
Deckt sich ja aber ganz genau mit meiner Erwartungshaltung.

Naja, Frage ist ob es keine Eignung gab oder ob der TE es nicht versucht hat.
Wenn keine Eignung vorliegt, ok, aber wenn er es nicht versucht hat fragt sich echt wieso.

@Jual

vielleicht magst du dich hierzu einlassen?

Tommie

Zitat von: Deepflight am 21. Februar 2019, 14:31:10Topp das du die genauen Zahlen im Kopf hast @Tommie, ...

Im Kopf ;) ? Manche behaupten, da habe ich nur Unsinn drinnen ;D ! Nein, ich habe "mal eben gschwind" im IntranetBw unter ISOrg nachgeschaut, damit ich wirklich belastbare Zahlen liefern kann!

Kalutzer

Leider steht auf einem der tausend Zettel die man im KC vorgelegt bekommt : ,,... versichere ich noch nie durch ein deutsches Gericht verureilt worden zu sein..." ich habe meinen Einplaner damals darauf angesprochen weil es bei mir über 15 Jahre her war. Er wollte die AZ der Verurteilungen durch den Rechtsberater prüfen lassen. Also theoretisch muss man jede Verurteilung angeben ob gelöscht oder nicht. Eine meiner Vorstrafen war längst aus dem Bundeszentralregister raus, war aber noch bei der Staatsanwaltschaft gespeichert. ( und da wird evtl. auch nachgeguckt)Wenn die Zeit noch reicht, beim Bundesamt für Justiz eine unbeschränkte Auskunft nach Paragraf 42 BZRG anfordern und einsehen( Achtung: Wird nach Einsicht beim Amtsgericht vernichtet). Steht dort nix drin ist es schon mal die halbe Miete.
Alternativ kann man noch bei der Staatsanwaltschaft persönlich vorsprechen ( So hab ich es gemacht) und nach den zu deiner Person gespeicherten Daten fragen.

Jual

Zitat von: Deepflight am 21. Februar 2019, 10:31:57
Mal eine ganz andere Frage:

Wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Hotelfachmann hast und dort jahrelang erfolgreich gearbeitet, wieso zum Henker verpflichtest du dich für 4 Jahre als Mannschafter?
Die Ausbildung qualifiziert doch für eine höhere Laufbahn.....


Einerseits weil ich meine Arbeit gut mache, aber keinen Spaß/Anreiz mehr habe/hatte an der Tätigkeit.

Bezahlung ist auch so "lala" in dem Bereich. In 5* Hotels verdienst du wesentlich mehr. Mir fehlt da jedoch ein gewisses Gemeinschaftsgefühl und Teamgeist. In der Hotellerie geiern alle auf die hohen Posten (Front-Office-Manager, F&B ect) und der Teamgeist ist ist so ausgeprägt wie bei einem Boxer (nichts gegen Boxer ;) ) Wenn man sich das Tourismus-Bild in Deutschland anschaut sollte es den meisten Service-Kräften und HoFa's finanziell und schichttechnisch ziemlich gut gehen. Aber dasselbe Bild kennt man ja auch aus dem Bereich der Pflege...   Mein Einplaner meinte nur: "Hotelfachmann? Respekt! Hotellerie: Das sind moderne Sklaventreiber" - Wohl wahr  ;D
Ich denke jeder Job hat sein für und wieder und auch seine "Ich hab keine Lust mehr"-Momente. Jetzt komm ich aber in einem Alter an in dem ich dann schon mal in die Zukunft schaue und das Gefühl haben möchte, dass ich einerseits was gutes für mein Land tun kann und weiß das der Staat einen finanziell auch nach dieser Zeit unterstützt (je nachdem wie lange man gedient hat).

Bezugnehmend auf die Frage warum denn nun Mannschafter, kann ich nur sagen, dass man mir im KarrCe mitteilte das die Fw-Laufbahn nur bis einschließlich 29. Jahren läuft.
Ich dachte mir, um einen Fuß in die Tür zubekommen: Mannschafter bei den Jägern.
Nun ist am Ende rausgekommen: Gebirgsjäger. Ich sehe das als Herausforderung und wollte ja sowieso in den aktiven Truppendienst.Sportlich bin ich sehr fit!
Der Einplaner hat mir geraten mich dennoch noch mal für eine Uffz oder Fw Ausbildung zu bewerben. Ich glaub er meinte damit nach 1,5 oder 2 Jahren ab Dienstbeginn. Auf die Frage da dies doch nur bis 29 Jahre begrenzt und ich ja nicht weiß ob ich nach den 4 Jahren einfach so verlängern kann, meinte er nur (Wortlaut): "Wir versuchen jemanden, der schon 4 Jahre in der BW ist, zu halten..Wenn der Soldat das natürlich auch möchte. Eine Verlängerung steht ja nichts im Wege wenn Sie gute Leistung vollbringen und wenn Ihr DV eine Empfehlung schreibt kann man auch einen Laufbahnwechsel tätigen. Und verlängern sollte nie ein Problem sein. Das erspart uns Zeit, da sie ja dann schon ausgebildet sind"

Dasselbe so ähnlich erzählte mir auch ein befreundeter Oberleutnant von der Luftwaffe.

Der Einplaner teilte mir auch mit das der BW massenhaft Mannschafter fehle , da sich jeder zweite für die Fw-Laufbahn bewirbt. Viele die sich als FwA beworben haben wurden erstmal zu den Mannschaften gesetzt (Hatte 2 in meiner Stube beim zweitägigen Eignungstest und in der Kantine auch viele getroffen wo es so ähnlich war) .

Ralf

Wenn du berufsnah als Fw verwendet wirst, dann zählt für den Einstieg die Altersgrenze 29 nicht.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Jual

Zitat von: Ralf am 21. Februar 2019, 17:54:46
Wenn du berufsnah als Fw verwendet wirst, dann zählt für den Einstieg die Altersgrenze 29 nicht.

Wäre für die Logistik/Material ecke möglich gewesen, aber keine Stelle frei gewesen :(

Deepflight

Das halte ich mal schlichtweg für falsch. Denn tatsächlich gibts sogar für MatBewFw im UTB Luftwaffe sogar eine Verpflichtungsprämie im Moment.

Im Endeffekt soll jeder tun was sich für Ihn richtig anfühlt, aber vielleicht solltest du nochmal drüber nachdenken ob du dich als Mannschafter nicht unter Wert verkaufst.
Zumal, wenn du nach 4einigenJahren als "angelernter Hilfsarbeiter" wieder mit gestiegenem Alter auf dem zivilen Arbeitsmarkt konkurrieren musst. Denn bedenke, als Mannschafter ist BS momentan planmäßig nicht möglich und selbst mit noch deiner möglichen Restverpflichtungszeit bis SaZ25 kommst du nicht bis zur Rente

Ralf

Eine Verpflichtungsprämie ist nicht unbedingt ein Indikator dafür. MatBew ist da leider das beste Beispiel. Die gesetzl. Grundlagen sind da leider nämlich weltfremd. Es muss u.a. in den nächsten 6 Monaten eine Unterdeckung von 90% Dienstpostenbesetzung vorhanden sein. Sind aber die Dp bspw. alle in 12 Monaten nachbesetzt, erfüllt der Werdegang zwar jetzt die Voraussetzungen, jedoch findet sich de facto fast kein DP, der für eine Nachbesetzung zur Verfügung steht.
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Jual

Zitat von: Deepflight am 22. Februar 2019, 19:16:44
Das halte ich mal schlichtweg für falsch. Denn tatsächlich gibts sogar für MatBewFw im UTB Luftwaffe sogar eine Verpflichtungsprämie im Moment.

Im Endeffekt soll jeder tun was sich für Ihn richtig anfühlt, aber vielleicht solltest du nochmal drüber nachdenken ob du dich als Mannschafter nicht unter Wert verkaufst.
Zumal, wenn du nach 4einigenJahren als "angelernter Hilfsarbeiter" wieder mit gestiegenem Alter auf dem zivilen Arbeitsmarkt konkurrieren musst. Denn bedenke, als Mannschafter ist BS momentan planmäßig nicht möglich und selbst mit noch deiner möglichen Restverpflichtungszeit bis SaZ25 kommst du nicht bis zur Rente

Besteht trotz Einplanung dennoch die Möglichkeit auf eine Anfrage für einen anderen DP? Ga wäre am 1.4. in Prenzlau und der DP bei den GebJäg erst ab 1.7.

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