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Anerkennung einer ATN fremden Verwendung

Begonnen von DerNeue149, 22. Februar 2019, 11:00:52

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DerNeue149

Guten Morgen,

wie bereits oben im Betreff geschrieben ist meine Frage relativ simpel.

Gibt es die Möglichkeit wenn jemand ATN fremd verwendet wird, dass nach einer gewissen Zeit dieser Person diese ATN zuerkannt werden kann ?

Beispiel: Gelernter Ladungsmeister wird als Flugberater eingesetzt?
Wie gesagt es ist nur ein Beispiel.

F_K

WENN eine entsprechende Ausbildung auf dem neuen Dienstposten stattfindet, der DV dies anerkennt UND die Ausbildung "einfach" ist, dann ist das möglich (nennt sich das AAP - Ausbildung am Arbeitsplatz).

Für höher qualifizierte Ausbildungen (z. B. Flugberater, Fw und Aufwärts) ist dies nicht möglich - da ist die Ausbildung in der Regel lehrgangsgebunden und nur dort (in der Schule) werden die ATB vergeben.

milFd2017

Auch für höhere Verwendungen ist dies möglich. Im IT Bereich häufig praktiziert, da Lehrgänge teilweise erst einige Zeit mach Einführung eines IT-Systems an den eigenen Schulen eingeführt wird. Auch die Erstellung der ATN usw dauert etwas. Anerkennung erfolgt in Abstimmung dem jeweiligen Fachkommando (z.b. KdoITBw) in Abstimmung mit den Schulen (ggf. Nachprüfung)
Auf jeden Fall müssen es aber gut begründete Einzelfälle sein.
ITFw 2007
OffzMilFD 2017 (IT)

Ralf

Wirst du denn auf so einem DP auch verwendet? Also hat BAPersBw die Genehmigung erteilt, über eine längere Zeit ATN-fremd eingesetzt zu werden? Eine Zuerkennung würde ja auch nur Sinn machen, wenn du den Werdegang wechselst und dort verwendet werden würdest.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

DerNeue149

Vielen Dank für die Antworten.

Bei mir ist es so.
Ich bin Flubetriebsfeldwebel und werde als Flugberater eingesetzt und das seit knapp vier Jahren.
BAPers ist darüber soweit auch informiert, da es Schwierigkeiten gibt Fachpersonal zu bekommen.
Deshalb meine Frage: Bestejt diese Möglichkeit der ATN Anerkennung ? Wenn dem so ist würde ich natürlich mit meinem S1 sprechen, ob wir da nicht was machen können.

32Cent

Das man sie überhaupt ohne ATN auf solch einen DP arbeiten lässt wundert mich, ist sicherlich auch rechtlich etwas bedenklich.


KlausP

Zitat von: DerNeue149 am 22. Februar 2019, 14:11:38
Vielen Dank für die Antworten.

Bei mir ist es so.
Ich bin Flubetriebsfeldwebel und werde als Flugberater eingesetzt und das seit knapp vier Jahren.
BAPers ist darüber soweit auch informiert, da es Schwierigkeiten gibt Fachpersonal zu bekommen.
Deshalb meine Frage: Bestejt diese Möglichkeit der ATN Anerkennung ? Wenn dem so ist würde ich natürlich mit meinem S1 sprechen, ob wir da nicht was machen können.

Gibt es denn eine schriftliche Genehmigung vom BAPersBw, dass Sie so lange nicht dienstpostengerecht eingesetzt sind? Oder wurden Sie auf den Dienstposten versetzt?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DerNeue149

Moment ☝🏿

Soweit ich darüber informiert bin, bin ich nicht offiziell auf dem DP, sondern übe die Tätigkeit nur aus.
Eine DP ist aber kein Problem, da dies schonmal in Betracht gezogen wurde um die Zulage zu erhalten.
Hier wurden wir dann eines besseren belehrt, da man selber die ATN besitzen muss.

KlausP

Also werden Sie seit 4 Jahren nicht dienstpostengerecht verwendet. Das ist schon bei mehr als 6 (?) Monaten durch das BAPersBw genehmigungspflichtig, dazu gibtves einen entsprechenden Erlass.

Steht das denn eigentlich auch immer schön in Ihrer Beurteilung?  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DerNeue149

Wie gesagt, dass ist mein stand der Dinge.

Deshalb meine Frage, ob es diese Möglichkeit gibt.

Es steht was dazu drin, allerdings hab ich nun nicht den genauen Wortlaut auf der Pfanne sorry 😃
Warum ? Sollte ja positiv sein meines Erachtens.

32Cent

Also sie sind ja einer ..
Sie machen einen Job für den sie nicht ausgebildet sind.
Sie haben Einfluss auf den Luftverkehr.
Sie bekommen nicht das ihnen zustehende Gehalt weil ihnen die ATN fehlt.
Wenn es darum geht sie auf mein DP zu setzen merken die Vorgesetzten das das nicht so einfach ist weil sie die ATN benötigen für die sie Zeit x weg wären und lassen es eben bleiben.
Bei Beurteilungen werden sie mit anderen verglichen die ne andere Tätigkeit wahrnehmen.
Das stinkt alles ganz gewaltig und am ende sind sie der Depp.



DerNeue149

Nun aber mal zurück zum Thema. Ich weiß alles etwas merkwürdig, aber mir macht es Spaß und ich mache es gerne und was bringt ein Soldat der seinen Job nicht mag etc.

Bestejt die Möglichkeit?

Also es klang ja schon so, als wenn es möglich wäre sich eine ATN anerkennen zulassen wie das zum Beispiel bei den ITlern läuft.


F_K

Nochmal: Grundsätzlich ATN durch Schule oder Lehrgang.

MilFD hat eine Ausnahme benannt, die hier nicht zutrifft.

KlausP

Zitat von: DerNeue149 am 22. Februar 2019, 15:13:22
Nun aber mal zurück zum Thema. Ich weiß alles etwas merkwürdig, aber mir macht es Spaß und ich mache es gerne und was bringt ein Soldat der seinen Job nicht mag etc.

Bestejt die Möglichkeit?

Also es klang ja schon so, als wenn es möglich wäre sich eine ATN anerkennen zulassen wie das zum Beispiel bei den ITlern läuft.

Dann soll Ihr Disziplinarvorgesetzter mal den Finger ziehen und das beim BAPersBw schriftlich beantragen. Lange genug Zeit hatte er ja wohl. Dann wird er (und Sie) ja sehen, wie die Sache steht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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