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AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Sonderurlaub Kind Krank

Begonnen von bundeswehrtyp, 25. Februar 2019, 21:09:17

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37Cent

Wir können uns ja einigen
EU ab dem ersten Tag - ist nicht erforderlich da Anspruch auf Freistellung besteht.
Erstattung des Lohnausfalls im rahmen von Krankengeld - ist abhängig von der Versicherungssituation
GKV - 10 Tage und mehr 70%  auf Basis BGB
PKV - je nach Vertrag

F_K

Krankentagegeld zahlt bei Arbeitsunfähigkeit des VERSICHERTEN, Kinder können diese Versicherung (mangels Erwerbseinkommen) nicht abschließen und diese zahlt üblicherweise auch erst nach Wegfall der gesetzlichen Lohnfortzahlung (nach 6 Wochen Krankheit).

Es gibt halt Unterschiede zwischen GKV / PKV - und dies ist einer, wo der PKV Versicherte einen "Nachteil" hat.

Zum Thema Einigung: "Freistellung" bedeutet kompletter Entfall von Gehalt / Lohn (also später auch keine Rente) ...
Die 70% wird als Versicherungsleistung der GKV gezahlt, hat mit "BGB" nichts zu tun ...
Bei PKV ist diese Leistung systemfremd - und daher in aller Regel nicht versicherbar.

BulleMölders

Langsam soltet ihr mir eurer Diskusion schluß machen, denn die bringt dem TE bestimmt nichts.
Test

36Cent

Zitat von: BulleMölders am 26. Februar 2019, 14:40:21
Langsam soltet ihr mir eurer Diskusion schluß machen, denn die bringt dem TE bestimmt nichts.

So machen wir's.

RefüPerser d.R.

A-1420/12

337. Über die Dauer des Urlaubs nach Nr. 336 Buchstabe g) hinaus kann Urlaub unter Belassung
der Geld- und Sachbezüge zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines im Haushalt der
Soldatin bzw. des Soldaten lebenden erkrankten Kindes gewährt werden, wenn
a) dies nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist,
b) eine andere im Haushalt der Soldatin bzw. des Soldaten lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen,
betreuen oder pflegen kann,
c) das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
d) die Dienstbezüge der Soldatin oder des Soldaten die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) nicht überschreiten, und
e) dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Satz 1 gilt auch, wenn ein Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist, jedoch ohne die Begrenzung
auf die Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes, und wenn eine durch amtlichen Ausweis
nachgewiesene Behinderung und damit verbundene Hilfsbedürftigkeit eines Kindes vorliegt.
Als Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die der Soldat oder die Soldatin überwiegend unterhält,
sowie Pflegekinder.
Der Urlaub kann bis zum Umfang von insgesamt 75 Prozent der in § 45 SGB V für eine Freistellung
von der Arbeitsleistung jeweils vorgesehenen Arbeitstage gewährt werden, also in jedem Urlaubsjahr
für jedes Kind längstens acht, für mehrere Kinder insgesamt höchstens 19 Arbeitstage, für
alleinerziehende Soldatinnen und Soldaten für jedes Kind längstens 15, für mehrere Kinder insgesamt
höchstens 38 Arbeitstage.
Soweit im Einzelfall Zweifel darüber bestehen, ob die Dienstbezüge die Jahresarbeitsentgeltgrenze
überschreiten, ist die Bezüge zahlende Stelle zu beteiligen.

Achtung eine KANN-Bestimmung ! Aber das sind noch mal weitere 8 Tage SU !


FoxtrotUniform

@Refü: Genau so stellt sich der Sachverhalt dar, daher verweise ich nochmal auf den ersten Aspekt meiner Aufzählung. ;-)
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

ulli76

Bisher hat sich noch immer irgendeine Lösung gefunden. Wichtig: Frühzeitig den DV in´s Boot holen und bei größeren Problemen FRÜHZEITIG! mit dem Sozialdienst in Verbindung setzen.

Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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