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Psychotherapie - Beamtentauglichkeit

Begonnen von boozmann, 24. Juni 2019, 09:36:40

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boozmann

Hallo zusammen,
die Frage richtet sich an alle, die sich an ihren Gesundheitscheck zur Beurteilung der Beamtentauglichkeit erinnern, genauer nach dem Punkt "Psychotherapie/psychische Vorerkrankungen": wurde da nach Ereignissen der letzten 5 Jahre oder 10 Jahre oder zeitlich unbegrenzt gefragt?
Gruß,
Axel

stb


Hallo Axel,

ist schon eine Weile her. Ich denke, sie hat nach den letzten 2 oder 5 Jahren gefragt.

Viele Grüße

Stb

Anwaerter1234

Darf man fragen, ob es geklappt hat bzw welcher Zeitraum abgefragt wurde?

Ralf

Der Beitrag ist von 2019 und seitdem war der Benutzer auch nicht mehr online.
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BulleMölders

Außerdem sind die Einstellungsvoraussetzungen in die Beamtenlaufbahn vom Dienstherrn abhängig. Soll Heißen, dass die vom Bund anders sind/sein können als von einem Bundesland und/oder von einer Gemeinde.

Nur weil Jemand mit dem selben Problem z. b. in SH eingestellt wurde, muss das in HB nicht auch klappen.

Deshalb ist so eine Frage nur dann sinnvoll, wenn die Einstellungsbehörde die selbe ist und die Zeiträume der Einstellung nicht zu lange auseinander liegen. Denn die Voraussetzungen werden auch gern mal geändert.

Anwaerter1234

Naja, das ist klar.
Aber da wundert man sich dass es in solch einem überregulierten Staat keine eindeutigen Regelungen gibt.
Was spannend wäre, welchen vergangenen Zeitraum fragt der Bund da ab?

Ralf

Zitat von: Anwaerter1234 am 31. Dezember 2023, 11:14:11
Aber da wundert man sich dass es in solch einem überregulierten Staat keine eindeutigen Regelungen gibt.
Was spannend wäre, welchen vergangenen Zeitraum fragt der Bund da ab?
Du willst doch wohl nicht Teil dieses "überregulierten Staat" werden?!
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KlausP

Wie lange das rückwirkend erfragt wird ist doch erstmal egal. Die konkrete Fragestellung bei IHRER Eignungsfeststellung wird hier wohl niemand wissen, da gibt es keinen Standardfragebogen, zumindest nicht für das Gespräch beim Arzt. Kann sein, dass er nach den letzten xyz Jahren fragt, kann sein, dass er fragt, ob Sie jemals eine bestimmte Erkrankung durchgemacht oder eine bestimmte Therapie bekommen haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Im militärischen Fragebogen wird ohne zeitlich Einschränkungen gefragt - und für viele Verletzungen / Erkrankungen spielt der Zeitpunkt / Dauer  eine untergeordnete Rolle  - Ausheilung und Folgen sind wichtiger.

stb

Zitat von: Anwaerter1234 am 30. Dezember 2023, 21:21:11
Darf man fragen, ob es geklappt hat bzw welcher Zeitraum abgefragt wurde?

Klar darf man. Ja, hat bei mir geklappt. Viel Erfolg!

Anwaerter1234

Zitat von: F_K am 31. Dezember 2023, 12:28:25
Im militärischen Fragebogen wird ohne zeitlich Einschränkungen gefragt - und für viele Verletzungen / Erkrankungen spielt der Zeitpunkt / Dauer  eine untergeordnete Rolle  - Ausheilung und Folgen sind wichtiger.

Das ist das was mich halt unsicher macht, bei psychischen Erkrankungen gibt's oft keine konkrete Prognose wann etwas ausgeheilt ist. Bin deshalb gespannt.

F_K

Eben - Diagnose und Behandlung kann oft eine Herausforderung sein.
Die Anforderungen an "zivile" Beamte sind aber "niedriger" als an Soldaten - die Belastungen können deutlich anders sein.

Wird schon werden, viel Erfolg.

Anwaerter1234

Danke.
Ne militärische Ausbildung strebe ich ebenfalls an. Soll ja auch beim Zivilpersonal ziemlich weitverbreitet sein.

KlausP

Die ist aber nicht für Alle obligatorisch. Außerdem ist nur eine abgespeckte Ausbildung im Vergleich mit der für Soldaten vorgesehen wahrscheinlich wird davor eine separate Untersuchung auf Verwendungsfähigkeit durchgeführt. Das wird also nicht bei der Eignungsfeststellung als Beamter im ACFüKrBw  mit ,,abgebacken".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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