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Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG

Begonnen von Rolando Müller, 07. Juli 2019, 13:32:09

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KlausP

Zitat von: BulleMölders am 08. Juli 2019, 07:17:42
Nun mal eine blöde Frage meinerseits.
Wenn man als Wiedereinsteller in der ersten Dienstzeit schin mal den Eid geschworen hat, muss man ihn dann noch mal schwören?
Ich meine mich zu erinnern, dass wir dahmals in der GA gelernt haben, dass der Eid bei Entlassung nicht "aufgehoben" wird.
Kann mich allerdings aber auch täuschen, ist ja schon ein paar Tage her.

Ich meine aber, hier im Forum gelesen zu haben, dass auch frühere SaZ bei einer Wiedereinstellung erneut zu vereidigen sind.
Bei Reservisten gilt ja eine ähnliche Regelung bei jeder RDL (auch im Forum gelesen). Ob das aber alle entsprechenden Vorgesetzten und Reservisten wissen möchte ich bezweifeln.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rolando Müller

Also hier in meinen Unterlagen steht definitiv, dass jeder (auch Wiedereinsteller) den Eid erneut ablegen müssen. Tut der Soldat dies nicht, ist er zu entlassen. Das IST bindet die BW. Sie dürfte sich also nicht aussuchen, ob sie mich entlässt oder nicht.

Wenn Interesse besteht erzähle ich wie es gelaufen ist.

Pericranium

Zitat von: Rolando Müller am 08. Juli 2019, 10:44:25


Wenn Interesse besteht erzähle ich wie es gelaufen ist.

Klar! Das hilft später vielleicht jemandem, der das gleiche vor hat. Erfahrungsberichte sind immer gerne gesehen.

KlausP

Haben Sie das Ihrem DV schon gemeldet? Von selbst wird das nämlich nichts.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Zitat von: Tasty am 08. Juli 2019, 07:38:01
Zitat von: LwPersFw am 07. Juli 2019, 21:46:36
Zitat von: Tasty am 07. Juli 2019, 21:25:08
Zitat von: Ralf am 07. Juli 2019, 14:57:08
Ohne Diensteid bist du zu entlassen. Das wird dann in den nächsten Tagen erfolgen.

Das Dumme daran ist nur, dass Du den Dienstherrn nicht zwingen kannst, Dich zu entlassen, da Du nach Ansicht der Juristen nicht in subjektiv öffentlichem Recht verletzt bist.
Wenn die Bundeswehr Dich also entlässt, hast Du Glück gehabt, wenn sie es nicht tut, hast Du Pech.

Was für ein Quatsch... siehe die von @KlausP genannte Rechtsnorm.

Und "ist" zu entlassen ... lässt kein Ermessen zu!

Das ist mir sehr wohl bekannt. Und trotzdem ist die Entlassung nicht einklagbar.

Das spielt doch hier keine Rolle.

Er verweigert...  und dann greift sofort die gesetzliche Vorgabe der Entlassung... ohne ein Ermessen für den Dienstherrn.

Deshalb wird nicht der Fall eintreten, dass er klagen müsste.



Wir reden hier nicht über eine unterbliebene Vereidigung... die später erst erkannt wird...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

schlammtreiber

Zitat von: BulleMölders am 08. Juli 2019, 07:17:42
Ich meine mich zu erinnern, dass wir dahmals in der GA gelernt haben, dass der Eid bei Entlassung nicht "aufgehoben" wird.

Meine Tochter (19, in Ausbildung zur Beamtin) betont auch immer, dass mein geleisteter Eid mich auf ewig bindet, bis ans Ende aller Zeiten und darüber hinaus. Und dass sie selbst ja auch Teil des deutschen Volkes sei - und ich daher ihr Recht auf Abholung und ihre Bewegungsfreiheit tapfer zu verteidigen und sicherzustellen haben, auch nachts um zwei  ;D ;D ;D
Semper Communis
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F_K

Die beiden Kommentare zum SG (Suche bei google) gehen jedenfalls beide davon aus, dass die entsprechenden Eide "weitergelten" - und insoweit nicht pro neuer RDL ein neuer Eid "fällig" wird.

@ Schlammtreiber:

Da ist also nicht nur bei Deiner Erziehung etwas "schief gelaufen", dass Problem ist weiter vererbt worden ...

Ralf

Zitat von: F_K am 08. Juli 2019, 15:37:08
Die beiden Kommentare zum SG (Suche bei google) gehen jedenfalls beide davon aus, dass die entsprechenden Eide "weitergelten" - und insoweit nicht pro neuer RDL ein neuer Eid "fällig" wird.


Der mir vorliegende Kommentar aus 2018 ist da sehr strikt:
ZitatDer Eid gilt, solange das Wehrdienstverhältnis besteht. Keinen Einfluss hierauf
hat die Umwandlung des Dienstverhältnisses. Ein Verstoß gegen den einmal
abgelegten Eid stellt keine alleinstehende Dienstpflichtverletzung gemäß § 9
dar. Vielmehr wird ein Verstoß gegen § 7 vorliegen, aus dem sich der Inhalt des
Eides ergibt.1) Nach einer Beendigung des Wehrdienstverhältnisses (z. B. durch
Entlassung eines Soldaten auf Zeit nach Zeitablauf) muss die Eidesleistung bei
erneuter Begründung eines Wehrdienstverhältnisses erneut abgelegt werden
.
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F_K

@ Ralf:

Google Büchersuche halt anders.

Ich habe ja deutlich über 100 Rdl und ungezählte DVag - da habe ich noch NIE erneut einen Eid leisten müssen.

(Verpflichtungen MilSec dagegen regelmäßig aktenkundig  - gibt es dazu Vorschriften? Zum Eid?)

ulli76

Ui- ich bin bei meiner RDL auch nicht neu vereidigt worden. Oder es war völlig unzeremoniös nur ne Unterschrift auf einem der 1000 Zettel.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

Und inhaltlich: der Eid erzeugt ja keine neuen Pflichten - daher auch kein Formular  / afaik

KlausP

Der ZE erwähnte ja, dass das so in seinen Unterlagen zur Einstellung stehen würde. Da wird sich das im KC ja wohl niemand aus den Fingern gesogen haben. Der von @Ralf zitierte Kommentar ist von 2018. Ich meine mich zu erinnern, dass ich das irgendwann im letzten Jahr hier auch gelesen habe. Auch mir war das vollkommen neu.
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wolverine

§9 Soldatengesetz verlangt den Eid doch nur bei Zeit- und Berufssoldaten? ??? Reservisten sind beides nicht. Oder verstehe ich gerade den Witz nicht?
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KlausP

Ich hab schon gesucht, wo ich das gelesen habe aber bin auf die Schnelle nicht fündig geworden.
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Rolando Müller

Also wie gesagt: aus den Unterlagen die mir vorliegen geht klar hervor, dass Wiedereinsteller den Eid ERNEUT ablegen müssen. Mit dem Zusatz, dass bei Weigerung des Eides ( Paragraph 9 ) der Soldat nach Paragraph 55 zu entlassen ist.
Daher meine Hoffnung und die wird hier meines Verständnisses nach größtenteils so gestützt. Wiedereinsteller ist NEU zu vereidigen und kann daher den Eid verweigern und ist nicht an einen etwaigen früheren Eid gebunden.