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OffzMilFD 2020 / Berufssoldat 2020 <== Nicht 2019 !!

Begonnen von LwPersFw, 29. Juli 2019, 08:36:49

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S1NCO

Naja, spekulieren bringt nichts.
Irgendwann im Herbst wird das Auswahlverfahren veröffentlicht.
Spätestens dann wissen wir mehr.

Bis dahin ist wohl alles nur Rätselraten.
Vielleicht wird die PF hinzugezogen.
Vielleicht nicht.
Vielleicht kommt eine zweite Welle und die KC´s fahren wieder runter.

Einfach abwarten und sich seinen Plan B zurechtlegen.

S6Online

Das sind die Folgen, dass man all die Jahre verpasst hat die Digitalisierung voran zu treiben.
Keine Konferenzen? Aus welchem Grund? Man könnte all dies Digital machen, es gibt heut zu Tage so viele Möglichkeiten, auch um das ganze Transparent zu veranstalten, was im Gegenzug wieder kosten einsparen würde...Bescheide Online Signatur und fertig, aber ne vermutlich zu einfach und zu kompliziert für unsere älteren Herren, man müsste ja nochmal was neues lernen..
Aber naja man hat es einfach komplett verschlafen und nun müssen Kameraden evtl. drunter leiden.

Hauptsache wir füllen weiterhin bedrucktes Papier in fünffacher Ausfertigung aus, dann sind wir auf der sicheren Seite.

SolSim

Wer muss denn darunter leiden? Verstehe ich nicht.

LwPersFw

Zitat von: S6Online am 26. Juni 2020, 22:03:37

... aber ne vermutlich zu einfach ...


Genau so ist es ... denn hier geht es nicht nur um IT-technische Fragen, sondern um die Wahrung von gesetzgeberischen Vorgaben und Beachtung von Vorgaben, die die Rechtsprechung entwickelt hat...

Am Bsp. Signatur... die normale PKI-Signatur ist nicht rechtsverbindlich in Personalangelegenheiten.

In einem Rechtsverfahren würde solch ein Bescheid keinen Bestand haben.

Und dies ist nur ein kleiner Aspekt im ganzen Auswahlverfahren...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Luftwaffe1

Bedeutet das, dass es jetzt eine fixe Entscheidung gab?
Werden die Leute nächstes Jahr unter den voraussetzungen von diesem Jahr verglichen? Also werden sich nur die Beurteilungen bis Ende 2019 angeguckt? Und auch nur die Soldaten mit einander verglichen, die den Antrag 2019 gestellt haben?
Ist das nicht der Fall, werden vielen Kamaraden Nachteil aus einer möglichen Verschiebung der Konferenz entstehen. Und es ist auch wenig verständlich, warum die Konferenz nicht stattfindet. Wenn man sich Freitags Abend die Bars anguckt, dann sieht man nichts von einer Krise. Und das sind alles Geschäfte und unternehmen, die sich an geltendes recht und an geltende Auflagen halten.

Ralf

Steht denn schon irgendwo offiziell, wie mit der Konferenz d.J. umgegangen wird? M.E. nicht.

Selbst wenn sie dieses Jahr nicht stattfindet, wäre das ein Vorziehen dessen, man eh schon geplant hatte: einen zweijährigen Rhythmus. Dadurch entstehen keine Nachteile, auch in deinem Fall nicht @Luftwaffe1, wenn sich deine Vorgesetzten nicht so eine seltsame "taktische Entscheidung" überlegt hätten. Hält man sich an die Vorschrift, macht keine taktischen Moves, passiert so etwas nicht.

Und dass eine einjährige Konferenz auch seine Nachteile wegen Vergleichbarkeit der BU mitbringt (einige haben eine frisch, andere eine ältere BU, blenden die Befürworter derzeit aus. Nur wenn man wieder ein junger Fw aufgrund super Anlass-BU an einem vorbeizieht, wird das negativ konnotiert.
Es werden immer "verschiedene" BU aus unterschiedlichen miteinander verglichen, bereits jetzt (Stichwort Anlass-BU, PBU).
Aber auch das ist alles nichts Neues. Vor einigen Jahren gab es bereits schon einmal ein Aussetzen. Da hat man dann im Folgejahr die kumulierte Anzahl übernommen. Das waren dann halt rd. doppelt so viele. Da war für viele die Welt wieder in Ordnung, für einige nicht: die haben herabschätzend gesagt, dass dieses Jahr jeder genommen werden würde, der BS sei nichts mehr wert und deswegen würde man sich auch selbst nicht mehr bewerben.

Zum Thema Digitalisierung und Personalaktenrecht (und das ist kein ausschließliches Bundeswehrrecht) hatten wir hier bereits eine Diskussion. Nur weil man etwas wiederholt, wird es nicht richtiger. Sollte man m.E. dahingehend die Gesetzesgebung ändern? Ja. Würde das etwas an einem grundsätzlichen 2-jährigen Verfahren ändern? Nein.

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S1NCO

@Luftwaffe1:

Nein, vermutlich gab es keine offizielle Entscheidung.
Zumindest wäre diese scheinbar keinem der an dieser Diskussion beteiligten Personen bekannt.

Per PN kann ich auch nicht mehr Informationen geben, da nicht mehr Informationen habe.

LwPersFw

Zitat von: Luftwaffe1 am 27. Juni 2020, 04:36:13
...Wenn man sich Freitags Abend die Bars anguckt, dann sieht man nichts von einer Krise. Und das sind alles Geschäfte und unternehmen, die sich an geltendes recht und an geltende Auflagen halten.


Das BAPersBw gehört zum OrgBer P ... der seit 18.03.2020 unverändert zu großen Teilen noch im "Notbetrieb" läuft...

Und solange das BMVg keine Anweisung erteilt, langsam wieder den Betrieb hochzufahren, sind die Arbeitsabläufe nun einmal erheblich eingeschränkt.

An diese geltende Vorgabe muss sich das BAPersBw halten.

Und nein, viele hundert Beschäftigte konnten nicht "über Nacht" mit einer Home-Office-Lösung weiter arbeiten...


Und um @Ralf zu wiederholen ... es gibt noch keine Entscheidung.

Und egal wie sie ausfallen wird ... trifft diese das BMVg ... nicht das BAPersBw.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Itler

Tja, wenn der Stabszugfüher und der Spieß uns diese Information Offiziel in der TE-Runde bekannt geben, dann wird das so richtig sein. Bescheide sollen im August von BAPers kommen, bezüglich der Aussetzung.

Ich glaube nicht das ein Stabszugführer ohne jegliche grundlage, in einer Besprechung "Scheißhausparolen", ohne sich vorher zu Informieren, weiter gibt an seine Untergebenen.

Andi8111

Ich kenne unzählige Stabszugführer, die ihre Dienstgeschäfte nur durchstehen, indem sie täglich wiederkehrende Scheißhausparolen von sich geben...

Zebra

Spätestens jetzt entfernt man ihr euch komplett vom Thema!
Also bitte ich alle zum Thema zurückzukehren, sonst wird gelöscht!

MkG

Zebra

Skyfly87

Habe heute meinen Bescheid zur Übernahme AVR 27912 bekommen.
Also es rührt sich was

FiveO+

Gibt es schon einen Sachstand wann Bescheide aus den ZAVRs versandt werden? Entscheidungen sind wohl gefallen, aber die Papierlage lässt lange auf sich warten. Was wird aus den Schutzfristen bei möglichen Versetzungen?

Ralf

#238
Zitat von: FiveO+ am 09. Juli 2020, 15:20:04Was wird aus den Schutzfristen bei möglichen Versetzungen?
Schon mal in die GAIP geschaut?
Versetzungen an einen anderen Ort als den bisherigen Dienstort sind der der Soldatin bzw. dem Soldaten spätestens sechs Monate vorher bekanntzugeben (Schutzfrist). Die Schutzfrist beginnt mit der Bekanntgabe der Versetzung (vgl. Bezug 1. Nr. 226). Ausnahme siehe Bezug 1 Nr. 226 a-e und Nr. 227.

Bezug 1 ist die ZDv A-1420/37:
c) Versetzungen im Rahmen der Aus- und Fortbildung und sich unmittelbar daran anschließende
Verwendungen
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FiveO+

Ok, die Kenntnis hatte ich noch nicht. Danke. Wäre es aber nicht trotzdem im Sinne der Personalführung die Soldaten frühzeitig zu informieren? Ich weiß das Corona vieles durcheinander gewirbelt hat. Dafür gilt auch mein Verständnis. Verständnis sollte man aber auch für diejenigen aufbringen die nicht wissen, wie die nächsten 3 Jahre ablaufen, wenn sie genommen wurden.