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Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?

Begonnen von Grenni1, 07. August 2019, 17:53:07

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DeltaEcho

ZitatFakt ist, die Altersgrenze fällt bei einem bisherigen Truppendiener weg

Quelle?
Mit Quelle meine ich eine Verordnung, Weisung bzw. Gesetz die diese Aussage belegt.

Grenni1

Eben nicht. Es sind Wiedereinsteller als IT oder auch Lfz in die Truppe zurück, die hatten 0 Zivilberuf in diese Richtung. Aber es wurden diese Verwendungen abgefragt, weil im Bogen eingetragen bzw. nochmal im BA Pers angerufen.

Eisensoldat


Grenni1

Zitat von: DeltaEcho am 08. August 2019, 15:32:45
ZitatFakt ist, die Altersgrenze fällt bei einem bisherigen Truppendiener weg

Quelle?
Mit Quelle meine ich eine Verordnung, Weisung bzw. Gesetz die diese Aussage belegt.

Wer schon mal Truppendiener war, hat diese Altersgrenze nicht. BA Pers Aussage mit Hinweis auf Wiedereinstellungserlass. Der Berater hatte die alte Info und hat es nicht eingetragen.

Eisensoldat

@ Grenni: Wiedereinsteller mit welchem Dienstgrad? und vor allem Ü40? Ohne Vorkenntnisse als IT-Feldwebel.
Nenne jetzt mal genau ein (nur ein Beispiel) mit: Vordienstzeit von wann bis wann, erreichter Dienstgrad (d.r.), Schulbildung, erlernter Beruf, evtl. Meister (in irgendeinem Beruf), Berufserfahrung als Meister (oder Techniker oder so), in welche Laufbahn dieser Kamerad wiedereingestellt wird, auf welchen Dienstposten, und was der für ZAW und LAufbahnlehrgänge macht?

Diese Infos hast Du nicht? Dann kannst dieses Beispiel auch nicht auf dich anwenden

Eisensoldat


Grenni1

Zitat von: Eisensoldat am 08. August 2019, 15:30:14
ZitatFakt ist, die Altersgrenze fällt bei einem bisherigen Truppendiener weg. Ich hab fleißig in mehreren RDL geübt und bin körperlich topfit. Das Gefechtsfeldtaxi ist mein Mobil. Auch Ü40. Ich kenne im Marder jede Schraube.

Na schau, da müsste man dich dann relativ kurz nach Einstellung mit allen Schrauben im Puma bekannt machen  ???

Such Dir doch einfach ein PzGrenBtl das dich als PzGrenFw beordert und übe dann dort als Dauerreservist: Die Bezahlung ist fasst identisch mit einem aktiven, und du kannst dir in Ruhe überlegen ob das was ist

Gute Idee.

Grenni1

Zitat von: Eisensoldat am 08. August 2019, 15:40:55
@ Grenni: Wiedereinsteller mit welchem Dienstgrad? und vor allem Ü40? Ohne Vorkenntnisse als IT-Feldwebel.
Nenne jetzt mal genau ein (nur ein Beispiel) mit: Vordienstzeit von wann bis wann, erreichter Dienstgrad (d.r.), Schulbildung, erlernter Beruf, evtl. Meister (in irgendeinem Beruf), Berufserfahrung als Meister (oder Techniker oder so), in welche Laufbahn dieser Kamerad wiedereingestellt wird, auf welchen Dienstposten, und was der für ZAW und LAufbahnlehrgänge macht?

Diese Infos hast Du nicht? Dann kannst dieses Beispiel auch nicht auf dich anwenden

Reservefeldwebel andere vorherige Verwendung, Abi, kein Zivilberuf für IT, wiedereingestellt als IT-Fw mit ZAW Zusage Geselle und Meister. Und das, weil Berater im KarrC IT auf EPM Ü40 Bogen angegeben hat. Und das kenne ich bereits sechsmal als Beispiel. Es wird stur nur das abgefragt, was in diesem Scheißbogen steht.

wolverine

Meine Güte, dann machen Sie einen Termin beim KarrC aus und bewerben sich als ITFw und bestehen darauf, dass er das so auch auf den ominösen Bogen schreibt.  ::) Wo ist denn  das Problem wenn Sie jetzt wissen, dass Sie das wollen und es geht?
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

KlausP

Zitat von: Grenni1 am 08. August 2019, 15:18:26
Zitat von: KlausP am 08. August 2019, 15:13:29
Zitat... Aber den PzGrenFw hat der Berater ebenfalls nicht eingetragen ...
Na ja ... Als PzGrenFw Ü40? Was soll das werden? Schützentruppführer? Viel Spaß. In dem Alter ist man da schon für den Zugführer fast zu alt. Wie lange waren Sie denn PzGrenFw?


Fakt ist, die Altersgrenze fällt bei einem bisherigen Truppendiener weg. Ich hab fleißig in mehreren RDL geübt und bin körperlich topfit. Das Gefechtsfeldtaxi ist mein Mobil. Auch Ü40. Ich kenne im Marder jede Schraube.



Wenn es keine freien Stellen für PzGrenFw gibt, die nicht mit jüngeren Bewerbern besetzt werden können (und alle Stellen in Verwendungen in der Kampftruppe, besonders Jg, FschJg, GebJg, PzGren  sind auf längere Zeit ausgebucht, da herrscht definitiv kein Bewerbermangel) wird man Sie definitiv nicht berücksichtigen - die aktuelle Rechtslage mal gänzlich außen vor gelassen.

Und damit bin ich hier auch raus. Das wird mir zu blöd.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Eisensoldat

q Grenni: merkst Du was? Abi!! und irgendwas wird der Ü40 Bewerber mit Abi ja auch 20 Jahre lang beruflich gemacht haben??
Ubnd Du kennst gleich 6 Stück Ü40 die wiedereingestellt als IT-Fw werden, mit genau dem gleichen Lebenslauf?
Wie schon mein Vorredner: dann probiers halt, viel Erfolg, ich bin jetzt weg!
P.S.: und hör auf meine Bundeswehr zu beschimpfen >:(

RefüPerser d.R.

Zitat von: DeltaEcho am 08. August 2019, 15:32:45
ZitatFakt ist, die Altersgrenze fällt bei einem bisherigen Truppendiener weg

Quelle?
Mit Quelle meine ich eine Verordnung, Weisung bzw. Gesetz die diese Aussage belegt.

So schwer es mir fällt, aber im Bezug auf die Altersgrenze hat Grenni1 Recht.
Siehe GAIP 21-03-00 1.5 und A1420/13 Nr 103

Allerdings steht in genau dem selben GAIP-Abschnitt auch die Außerkraftsetzung des Wiedereinstellererlasses. Darauf also zu verweisen ist dann natürlich falsch.

Grenni1

Zitat von: wolverine am 08. August 2019, 15:51:26
Meine Güte, dann machen Sie einen Termin beim KarrC aus und bewerben sich als ITFw und bestehen darauf, dass er das so auch auf den ominösen Bogen schreibt.  ::) Wo ist denn  das Problem wenn Sie jetzt wissen, dass Sie das wollen und es geht?

Ich reiche dat Dingen jetzt selbst ein. Mir sind dabei zu viele Köche.

Grenni1

Zitat von: KlausP am 08. August 2019, 15:52:29
Zitat von: Grenni1 am 08. August 2019, 15:18:26
Zitat von: KlausP am 08. August 2019, 15:13:29
Zitat... Aber den PzGrenFw hat der Berater ebenfalls nicht eingetragen ...
Na ja ... Als PzGrenFw Ü40? Was soll das werden? Schützentruppführer? Viel Spaß. In dem Alter ist man da schon für den Zugführer fast zu alt. Wie lange waren Sie denn PzGrenFw?


Fakt ist, die Altersgrenze fällt bei einem bisherigen Truppendiener weg. Ich hab fleißig in mehreren RDL geübt und bin körperlich topfit. Das Gefechtsfeldtaxi ist mein Mobil. Auch Ü40. Ich kenne im Marder jede Schraube.



Wenn es keine freien Stellen für PzGrenFw gibt, die nicht mit jüngeren Bewerbern besetzt werden können (und alle Stellen in Verwendungen in der Kampftruppe, besonders Jg, FschJg, GebJg, PzGren  sind auf längere Zeit ausgebucht, da herrscht definitiv kein Bewerbermangel) wird man Sie definitiv nicht berücksichtigen - die aktuelle Rechtslage mal gänzlich außen vor gelassen.

Und damit bin ich hier auch raus. Das wird mir zu blöd.

KlausP, kannst Du mir erklären, wie der Wehrbeauftragte auf seine Unterbesetzung der Kampftruppenverwendungen kommt? Oder hat der sich das aus den Fingern gesogen?

F_K

Immerhin haben wir jetzt die Info, dass er mehrere RDL als PzGrenFw absolviert hat.

Er wurde mit dem Dienstgrad einberufen / herangezogen und entsprechend besoldet - daher ist der Dienstgrad "fest".

Natürlich muss sich ein ü40 Bewerber auch in der Bestenauslese durchsetzen.

Kurzfristig halte ich eine lange RDL für zielführend - dort bewähren und dann Truppenwerbung.