Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Ex-Drei-Sterne-General bei der AfD

Begonnen von S1NCO, 07. August 2019, 18:00:44

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

java4

Kann ein Jurist hier im Forum den Unterschied "Verfassungsfeindlich zu Verfassungswidrig" klarstellen?

wolverine

Kann man doch auf der Seite des BfVerfS nachlesen.
"Verfassungsfeindlich (= extremistisch) sind politische Aktivitäten, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind und darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen."

"Verfassungswidrig= Umgangssprachlich häufig synonym mit ,,verfassungsfeindlich" zu finden.
Über die Frage der Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Art. 21 Abs. 2 GG; §§ 13 Nr. 2, 43 ff. BVerfGG).
Parteien sind verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Es genügt nicht, wenn die Partei die freiheitliche demokratische Ordnung nicht anerkennt, sie ablehnt oder ihr andere Prinzipien entgegenhält. Es muss vielmehr eine aktiv-kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden verfassungsmäßigen Ordnung hinzukommen. Die Organisation muss also planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen und im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen."
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

java4

Der Kommandeur des Zentrums Innere Führung, Generalmajor Reinhardt Zudrop, soll die AfD vor Kameraden als für Soldaten unwählbar bezeichnet haben. Hat er gegen das Soldatengesetz verstoßen?

https://www.faz.net/aktuell/politik/afd-fordert-aktiven-bundeswehr-general-zu-suspendieren-16335074.html

Kestrel

ZitatSG § 15
(1) Im Dienst darf sich der Soldat nicht zu Gunsten oder zu Ungunsten einer bestimmten politischen Richtung betätigen. Das Recht des Soldaten, im Gespräch mit Kameraden seine eigene Meinung zu äußern, bleibt unberührt.
(...)
(4) Ein Soldat darf als Vorgesetzter seine Untergebenen nicht für oder gegen eine politische Meinung beeinflussen

Gemäß dem Wortlaut des SG? Ja. Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Und mit Kläger meine ich jetzt den DV des Kdr, nicht die AfD.

FoxtrotUniform

Da bin ich mal gespannt ob nur ein Sommerloch gefüllt wird oder tatsächlich disziplinare Ermittlungen erfolgen (per se dürfte der DV im BMVg nun ja von dem Vorgang Kenntnis erlangt haben).

Falls der Vorwurf sich als zutreffend erweist, ganz schwach für einen Kommandeur ausgerechnet dieser Dienststelle.

Gesendet von meinem Mobilgerät

Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Tommie

Zitat von: FoxtrotUniform am 15. August 2019, 20:16:58Falls der Vorwurf sich als zutreffend erweist, ganz schwach für einen Kommandeur ausgerechnet dieser Dienststelle.

Welcher Vorwurf? Dass er die Wahrheit gesagt hat? Wer sich einmal aufmerksam das Programm der AfD (Alternative für Debile) durchliest, merkt sehr schnell, dass diese Partei nur für diejenigen wählbar ist, deren Intelligenzquotient sich unter der Raumtemperatur befindet! Diese Partei ist nur wählbar für Dumpfbacken, die nicht lesen können! Die ganzen AfD-Wähler, die aktuell noch Hartz-IV-Empfänger sind, werden sich wundern, wenn irgendwann einmal die AfD an die Macht kommen würde, was Gott verhindern möge! Braune Kader machen sich auf, Deutschland ins Mittelalter zurück zu beamen und das dumme Volk jubelt ihnen zu! Passiert meist im Osten, vorzugsweise durch zahnlose und hirnlose Grenzdebile ;D !

ulli76

@Java aka Allgeier: Es gab einen guten Grund warum du gesperrt wurdest. Wenn du mit dem neuen Account genauso weiter machst, verschwindert der dieses Mal ohne Vorwarnung.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

FoxtrotUniform

@Tommie:
Hier geht es gar nicht um die AfD, sondern um die politische Betätigung im Dienst und die Beeinflussung von Untergebenen. Das SG verbietet dies explizit, sodass hier - sofern der Sachverhalt stimmt - ein Dienstvergehen vorliegt. Als Kommandeur des Zentrums für Innere Führung und als 2 Sterne General  wiegt ein Solches umso schwerer, in ähnlichen Fällen gab es empfindliche Disziplinarmaßnahmen.

Nochmal, hier geht es nicht um eine Partei (die APPD war mal das andere Extrem), sondern um den Primat der Politik, das GG sowie das SG.

Als Privatmann kann es sagen was er will, als militärischer Vorgesetzter nicht. Was wäre denn wenn ich morgen antreten lasse und verkünde die Grünen sind nicht wählbar?

Gesendet von meinem Mobilgerät

Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

LwPersFw

Zitat von: Kestrel am 15. August 2019, 19:17:22
ZitatSG § 15
(1) Im Dienst darf sich der Soldat nicht zu Gunsten oder zu Ungunsten einer bestimmten politischen Richtung betätigen. Das Recht des Soldaten, im Gespräch mit Kameraden seine eigene Meinung zu äußern, bleibt unberührt.
(...)
(4) Ein Soldat darf als Vorgesetzter seine Untergebenen nicht für oder gegen eine politische Meinung beeinflussen


Das hat das BVerwG relativ aktuell in 2017 vorgegeben:

BVerwG 2 A 6.15 vom 31.08.2017

"Politische Meinungsäußerung und beamtenrechtliches Mäßigungsgebot ( ... )

Leitsätze:

1.
Die Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) berechtigt den Beamten grundsätzlich auch dazu, im Dienst
in Gesprächen mit seinen Kollegen Kritik an der Politik der Regierung oder anderen Organen seines Dienstherrn zu üben.

Grenzen solcher politischer Meinungsäußerungen ergeben sich aber aus dem Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot
(§ 60 Abs. 2 BBG, § 33 Abs. 2 BeamtStG, § 15 SG).

Erforderlich ist stets eine umfassende Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls.

2.
Der Beamte darf die Organe seines Dienstherrn wegen ihrer Politik nicht in einer Weise in Frage stellen,
die den Eindruck entstehen lassen kann, er werde bei seiner Amtsführung nicht loyal gegenüber seinem
Dienstherrn und nicht neutral gegenüber jedermann sein oder er werde dienstlichen Anordnungen unter
Umständen nicht Folge leisten.

Eine weitere Grenze ist dann überschritten, wenn Häufigkeit und Intensität der politischen Äußerungen
dazu führen, dass der Dienstbetrieb und die Erledigung der dienstlichen Aufgaben beeinträchtigt werden."



Und explizit zu Soldaten ... siehe z.B. die Erläuterungen in BVerfG, Beschluss vom 18.02.1970 - 2 BvR 531/68
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

schlammtreiber

Zitat von: FoxtrotUniform am 16. August 2019, 00:19:48
Was wäre denn wenn ich morgen antreten lasse und verkünde die Grünen sind nicht wählbar?

Mehrere Möglichkeiten:

1. Dann weint die Annalena ganz doll  :'(

2. Die Truppe schaut irritiert, ob noch etwas mit Nachrichtenwert kommt, oder ob das jetzt nur "der Himmel ist blau, Wasser ist nass" sein sollte.  ???

3. Die Fehlfarben grinsen dreckig und die Infanterie fühlt sich gedisst.  >:(
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

Silberpfeil

Der war gar nicht so übel.

Also man darf nicht außer Acht lassen, dass die AfD früher nicht nur aus Dumpfbacken bestand, welche sich aus dem ALGII Kreis rekrutiert haben.

Diese Partei ist schon ein Ernst zu nehmender Teil unserer Gesellschaft und distanziert sich grundsätzlich von der braunen Soße Namens NPD. Inzwischen ist diese leider korrumpiert worden von machthungrigen und karriereversierten pseudo Politikern, aber das kennt man ja. Die grundsätzliche Frage ist doch: Ist es wirklich moralisch verwerflich in seiner Position als Vorgesetzter Flagge zu zeigen? Ich denke Nein! Und der Herr General macht nicht den Eindruck den Ruf und das Ansehen der BW zu schädigen. Es ist eher ein medialer Fingerzeig, ala schaut mal was der da für Parteigenossen unterstützt. Ganz schlimm! Sehe ich nicht so...

wolverine

#56
Äh, der ,,Herr General" ist General a. D. Und die Zeit als die AfD die Partei unzufriedener Professores war ist schon länger vorbei. Mittlerweile sucht sie sich ganz klar ihre Wähler im Milieu der Verlierer, Abgehängten und Gescheiterten. Die Trennlinie zum Rechtsextremismus wird von Teilen ganz bewusst verwischt und gedehnt. Nicht umsonst sind diese Teile ein Verdachtsfall für Verfassungsschutz.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Silberpfeil

Ich habe hier den höchsten Respekt gegenüber Ihren Erfahrungswerten, wäre aber mit solchen Äußerungen sehr vorsichtig. Auch viele Alt-Parteien waren einmal Parteien der "Abgehängten". Und was ist verkehrt, wenn diese durch eine Partei sich Gehör verschaffen? Oder politisch aktiv werden? Ausblenden und ignorieren kann man diese Partei nicht mehr.

Silberpfeil

@Justice005: Das ist Ihre Meinung. Ich finde wir könnten einige Allierte langsam davon überzeugen, dass Sie ihren veralteten hochexplosiven Atomschrott bitte außer Landes schaffen. Wir sind auch nicht mehr zur Entsorgung verpflichtet. Wir schulden inzwischen Niemand mehr etwas. Jedenfalls nicht meine Generation. Der große Weltkrieg findet mit den wirtschaftlichen Netz nicht statt. Außerdem würde ich es begrüßen, wenn wir unsere Probleme innerhalb Deutschlands endlich lösen und nicht Weltretter spielen. Die BW ist inzwischen ein Teil unserer Probleme oder nicht?. (Vielen Dank, für Ihre kritischen Äußerungen aber Ihre Dienste werden nicht mehr benötigt.) Wir haben als Staatsbürger (mit oder ohne Uniform) alle Rechte uns zu äußern oder Parteizugehörigkeit zu bekunden. Ansonsten müßte man ein Gesetz erlassen, welches dies untersagt. Dazu gibt es kein Grund. Wenn Sie Plaque bei dem AfD Parteiprogramm bekommen - OK. Nobody is perfect. Aber was ist daran verwerflich ein Land zu erhalten? Kein EU Einheitsbrei und zurück zu Pangea. Ich würde es zumindest begrüßen, wenn in einer globalisierten Welt, die Individualität erhalten bleibt. Souveränität wäre dann noch die Kirsche auf der Torte. Und um alle zu beruhigen:  Ich bin parteilos!

java4

Die AFD zerlegt sich selber - Gauland ist der einzige Kitt der Partei noch zusammenhält....