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Änderung der Beurteilungsnote trotz vorhandener Abstimmungsgespräche

Begonnen von bundeswehrtyp, 21. August 2019, 20:03:57

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bundeswehrtyp

Grüße an alle...

Zu meiner Person:
•   OLt, Fachdienstoffizier und eingesetzt als ZgFhr

Mein Anliegen geht um die Eröffnung der Beurteilung in der letzten Woche.
Zuerst möchte ich erwähnen, dass diese Beurteilung bereits zum 31.03.2019 hätte abgeschlossen sein müssen (aber das geht bestimmt leider nicht nur mir so).
Meine Frage an Euch bezieht auf eine mögliche Änderung der Note. Diese wird ja im Rahmen von Abstimmungsgesprächen von den Vorgesetzten festgelegt. Soweit mir bekannt findet dies ca. 3- 6 Monate vor den Beurteilungen statt. Nun habe ich letzte Woche eine aus meiner Sicht nicht stimmige Note zu meinen derzeitig durchgeführten Aufgaben erhalten. Im Gespräch wurde vom meinem KpChef gesagt ,,an diesem Notenwert ist nichts rütteln". Zwischen den Abstimmungsgesprächen und der Eröffnung wurde ich zwischenzeitlich auf den StffFhr Dienstposten versetzt und mit einem weiteren Nebenamt belastet.Einführungs- und Zwischengespräche fanden überhaupt nicht statt. Mein Chef sagt auch selbst, dass er mir die vorgegebene Note geben muss wobei er es auch mittlerweile anders, sprich besser sieht. Es geht hier auch um die Änderung in den nächsten/höchsten Korridor. 


Nun bitte ich um Eure Hilfe:
Kann man trotz Meldung der Abstimmungsgespräche die Note + Korridor ändern?
Bzw. kann man über den BtlKdr eine Änderung herbei führen?

Vielen Dank für eure Ratschläge...



Tommie

Zum ersten: Innerhalb des abgestimmten Korridors ist die Vergabe der detaillierten Note so wichtig, wie wenn ich China ein Sack reis umfällt! Beispiel: Ein Soldat ist abgestimmt im mittleren, "pinken" (Farbe der Excel-Tabelle!) Korridor, also 6,20 < abgestimmte Note < 7,30! Ob der Chef jetzt eine 6,3 oder eine 7,1 vergibt ist nicht relevant, Hauptsache er bleibt im zugewiesenen Korridor!

Zum zweiten: Haben sich neue Erkenntnisse ergeben, ist es durchaus möglich den zugewiesenen Korridor ändern zu lassen! Das geschieht vom KpChef über den S1Offz der Einheit an die nächsthöhere Einheit, auf deren Ebene die Beurteilungsschritte zusammen gefasst werden! Beispiel aus der Sanität: Der Leiter eines SanVersZ möchte Soldat A vom mittleren ("pinken") Korridor in den höchsten ("gelben") Korridor lupfen. Das beantragt er dann beim S1-Offz des übergeordneten SanUstgZ, der dies mit seinem Leiter bespricht und mit dessen Zustimmung dann die "Höherstufung" beim Kdo RegSanUstg beantragt. Wenn diese Dienststelle zustimmt, dann kann der Leiter SanVersZ den Soldaten A mit einem Schnitt größer als  7,20 beurteilen. Ob er eine 7,30 oder eine 8,50 vergibt, ist Sache des KpChefs!

Und jetzt übertragen Sie diese Gegebenheiten eben auf Ihre Ebene: Leiter SanVersZ ist beurteilender Vorgesetzter, DV der Stufe 1, demnach KpChef, Leiter SanUstgZ ist zweitbeurteilender Vorgesetzter, DV der Stufe 2, also Btl- bzw. RgtKdr, und wenn die höchste Entwicklungsprognose vergeben wird, gibt es noch einen DV der Stufe 3, der Stellung nehmen muss, also ist dessen Dienststelle diejenige, die die Höherstufung genehmigen kann, aber nicht muss! Capisce ;) ?

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